Rückwirkender Betriebsübergang legal ?

Hallo Experten,

ich habe soeben das erwartete Informationsschreiben bezüglich eines Betriebsüberganges erhalten. Darin ist zu lesen:

Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass der Geschäftsbereich X der FIRMA rückwirkend zum 01.04.2002 in die neue ANDEREFIRMA ausgegliedert wird.
[…]
Sie können dem Übergang Ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb von einem Monat nach Zugang dieses Schreibens schriftlich widersprechen. bitte teilen Sie uns in diesem Falle die für Ihren Widerspruch maßgeblichen Gründe mit.

Dann die Namen der Prokuristen der ANDEREFIRMA und die Unterschrift des Geschäftsführer der FIRMA. Keine Unterschriften und der Satz:
Dies ist ein Informationsschreiben und bedarf daher keiner Originalunterschriften.

Ist das Alles so korrekt ?

Besonders stoßen mir die Rückwirksamkeit und die fehlenden Unterschriften auf. Auch wundert mich etwas, dass man den Widersprcuh begründen soll. Ich habe in Erinenrung, dass man einem Betriebsübergang ohne Angabe von Gründen widersprechen kann.

Ich bin grundsätzlich einverstanden mit dem Betriebsübergang, aber ich habe mit einigen der daran beteiligten Leuten bereits soviele negative Erfahrungen gemacht, dass ich sicher sein möchte, dass das Ganze hieb- und stichfest ist.

Danke für Eure Infos
Arne
P.S. Wir haben einen Betriebsrat, falls das relevant ist.

Wo ist das Problem ?
Hallo Arne-Baby,

ich habe soeben das erwartete Informationsschreiben bezüglich
eines Betriebsüberganges erhalten. Darin ist zu lesen:

Wir möchten Sie heute darüber informieren, dass der
Geschäftsbereich X der FIRMA rückwirkend zum 01.04.2002 in die
neue ANDEREFIRMA ausgegliedert wird.

[…]
Sie können dem Übergang Ihres Arbeitsverhältnisses
innerhalb von einem Monat nach Zugang dieses Schreibens
schriftlich widersprechen. bitte teilen Sie uns in diesem
Falle die für Ihren Widerspruch maßgeblichen Gründe mit.

Dann die Namen der Prokuristen der ANDEREFIRMA und die
Unterschrift des Geschäftsführer der FIRMA. Keine
Unterschriften und der Satz:
Dies ist ein Informationsschreiben und bedarf daher keiner
Originalunterschriften.

Ist das Alles so korrekt ?

Warum nicht ?

Besonders stoßen mir die Rückwirksamkeit und die fehlenden
Unterschriften auf. Auch wundert mich etwas, dass man den
Widersprcuh begründen soll. Ich habe in Erinenrung, dass man
einem Betriebsübergang ohne Angabe von Gründen widersprechen
kann.

Der Betriebsübergang ist ja einVerkauf des UN-teils an ein anders UN. Die Arbeitnehmer haben dazu nix zu sagen. Die Arbeitsverträge werden vom neuen Besitzer übernommen. Es ändert sich für den AN ausser dem neuen Corparate Identy und dem Namen des neuen Cheffe überhaupt nix.
Warum soll dann der AN widersprechen können. Der einzige Fall, der meines Erachtens relevant sein könnte, sind innerhalb eines UN abgeordnete Mitarbeiter, die befristet aus dem Altuneternehmen in die zum Neuunternehmen gehörende Abteilung versetzt wurden.

Ich bin grundsätzlich einverstanden mit dem Betriebsübergang,
aber ich habe mit einigen der daran beteiligten Leuten bereits
soviele negative Erfahrungen gemacht, dass ich sicher sein
möchte, dass das Ganze hieb- und stichfest ist.

Die schriftliche Info ist eher ein Zeichen des guten Willens, daher dürften daran auch keine formalen Kriterien gestellt sein.

Tschuess Marco.

Hallo Marco,

Ist das Alles so korrekt ?

Warum nicht ?

Weil Betriebsübergänge gesetzlich geregelt sind und ich mir nicht sicher bin ob das alles so gesetzmässig ist.

Der Betriebsübergang ist ja einVerkauf des UN-teils an ein
anders UN.

Einerseits ja.

Die Arbeitnehmer haben dazu nix zu sagen.

Hallo ? Ich habe nix dazu zu sagen ? Das sehen der Gesetzgeben und ich etwas anders.

Warum soll dann der AN widersprechen können.

Weil sich eben etwas ändert. Da hat der Gesetzgeber ganz klar ein Widerspruchsrecht definiert.

Die schriftliche Info ist eher ein Zeichen des guten Willens,
daher dürften daran auch keine formalen Kriterien gestellt
sein.

Nein die schrifftliche Info ist gesetzlich vorgegeben und exakt da habe ich ja ein Problem weil ich nicht sicher bin ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.

Gruss
Arne
P.S. Es wäre prima, wenn du bei solchen Themen deutlich kennzeichnen würdest, dass du kein Fachwissen sondern Meinung äusserst.

§ 613a BGB
Hallo,

folgendes regelt das Gesetz:

Ergänzung von § 613 a BGB zum 01.04.2002 (BT-Dr 14/7760; BR-Dr 71/02)
Mit Wirkung zum 01.04.2002 wird in Abs. 5 und Abs. 6 des §613 a BGB (Betriebsübergang) die von der Rechtsprechung entwickelte Informationspflicht des Arbeitgebers und das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers geregelt.

Gem. § 613 a Abs. 5 BGB muss der Arbeitgeber über den Betriebsübergang, den Zeitpunkt desselben und die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Konsequenzen unterrichten. Diese Unterrichtung muss in Textform erfolgen.

Gem. § 613 a Abs. 6 BGB kann der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber dann binnen eines Monats nach Zugang der ordnungsgemäßen Mitteilung gem. Abs. 5 widersprechen, mit der Folge, dass sein Arbeitsverhältnis beim ursprünglichen Arbeitgeber verbleibt. Die Frist beginnt aber nur bei einer ordnungsgemäßen Unterrichtung durch den Arbeitgeber zu laufen.

Gruß
Karl-Heinz