Darf ein GF welcher auch gleichzeitig 100%iger Gesellschafter ist sich Reisekosten erstatten ? Ich hab mal gehört das ginge aufgrund seines Status nicht.
Danke für die Antworten !
Darf ein GF welcher auch gleichzeitig 100%iger Gesellschafter ist sich Reisekosten erstatten ? Ich hab mal gehört das ginge aufgrund seines Status nicht.
Danke für die Antworten !
Darf ein GF welcher auch gleichzeitig 100%iger Gesellschafter
ist sich Reisekosten erstatten ?
Er erstattet sich nicht die Reisekosten, sondern die Gesellschaft macht das und daraus ergibt sich eigentlich schon, daß das absolut in Ordnung ist.
Ob das dann auch steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt wird, ist eine andere Frage, die Du ja nicht gestellt hast. 
Gruß
Christian
Dann stelle ich die Frage nun 
Und, hast ne Antwort *grins* ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dann stelle ich die Frage nun
Und, hast ne Antwort *grins* ?
Das ist ne Steuerfrage, die gehört hier nicht her… Hm, na gut, die Ausrede wird wohl nicht abgenommen 
Normalerweise werden die Reisekosten für Geschäftsführer natürlich schon anerkannt. Die Frage ist natürlich, ob der Geschäftsführer für einen 12.00 Uhr Termin in Köln aus Düsseldorf kommend eine Nacht vorher und nachher im
http://www.dorint.de/koeln-city/index2.html
nächtigen muß. Immer wenn der Gesellschafter im Spiel ist, besteht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung. Allerdings wüßte ich jetzt keinen konkreten Fall, wo da ein Steuerprüfer tatsächlich eingeschritten würde.
Aber da sind in der Tat die Steuerexperten die bessere Auskunftsquelle.
Gruß
Christian