Hallo Experten,
nachdem ich auf dem Karriereleiterchen einen kleinen Sprung nach oben gemacht habe (mein bisheriger Chef geht in Ruhestand und ich trete einfach seine Nachfolge an), habe ich (wie’s in allen Ratgeber-Büchern steht) ein Zwischenzeugnis angefordert.
Mein Chef hat das betriebsinterne Papier (=Stellungnahme des Vorgesetzten) auch schon ausgefüllt und der Personalabteilung weitergegeben.
Jetzt hatte ich ein Gespräch mit dem Personaler (mit dem ich eigentlich ganz gut zurechtkomme), der fragte, ob ich unbedingt ein ausformuliertes Zeugnis benötige oder ob die Hinterlegung der Stellungnahme meines Chefs in der Personalakte nicht ausreichend sei.
Aussage des Personalers zum Hintergrund: eine rechtssichere Formulierung würde viel Zeit in Anspruch nehmen und ich bräuchte das Zeugnis ja nicht für Bewerbungen, sondern nur als Absicherung, dass ich auf meinem alten Posten was geleistet habe. Dazu wäre auch die interne Stellungnahme des Chefs ausreichend und eine davon abweichende Formulierung in einem Endzeugnis könnte gar nicht von diesem Wortlaut abweichen.
Jetzt endlich zu meiner Frage:
Hat er Recht (und ich fordere etwas, was gar nicht nötig ist) oder ist er einfach nur zu faul und ich muß diese Faulheit evtl. hinterher ausbaden (sprich: habe evtl. das Problem, meine Leistungen auf meinem alten Platz zu belegen) ?
Danke Euch schonmal im Voraus !
Grüsse
Sven
Hallo Sven,
das wurde hier schon so oft gefragt, daß ich nun doch einen FAQ-Eintrag dazu gemacht habe: FAQ:702.
Hat er Recht (und ich fordere etwas, was gar nicht nötig ist)
oder ist er einfach nur zu faul und ich muß diese Faulheit
evtl. hinterher ausbaden (sprich: habe evtl. das Problem,
meine Leistungen auf meinem alten Platz zu belegen) ?
Nein, der Mensch aus der Personalabteilung liegt falsch. In Deinem speziellen Fall hast Du einen Anspruch.
Beste Grüße
Tessa
Hallo Tessa,
das wurde hier schon so oft gefragt, daß ich nun doch einen
FAQ-Eintrag dazu gemacht habe: FAQ:702.
Habe ich „das Fass zum Überlaufen gebracht ?“
Nein, der Mensch aus der Personalabteilung liegt falsch. In
Deinem speziellen Fall hast Du einen Anspruch.
Das ich Anspruch darauf habe, ist klar, es geht mir vielmehr darum, ob er die interne Stellungnahme meines Vorgesetzten anschließend in ein negatives Zeugnis uminterpretieren könnte oder ob er dieses interne Papier ihn so festlegt, dass es egal ist, ob das Zeugnis später kommt.
Grüsse
Sven
Hallo Tessa.
In dieser FAQ sollte man aber m.E. eine kleine Korrektur vornehmen. Dort steht:
_…
– Das erweckt den Eindruck, als bestünde der Anspruch nicht, wenn der AG kündigt. Das wäre falsch. Der Anspruch entsteht ungeachtet der Frage, welche Partei das Arbeitsverhältnis beendet, also angesichts einer drohenden (siehe auch Insolvenz) oder erfolgten Kündigung.
Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Grund im allgemeinen als ‚triftig‘ anzusehen, wenn dieser bei „verständiger Betrachtungsweise den Wunsch des Arbeitnehmers nach Erteilung eines Zwischenzeugnisses als berechtigt erscheinen läßt“. Dies soll dann der Fall sein, wenn das Zwischenzeugnis geeignet ist, den mit ihm angestrebten Erfolg zu fördern (BAG vom 21.01.1993).
Als triftige Gründe sind vom BAG in diesem Urteil anerkannt worden:
- Bewerbung um eine neue Stelle,
- Vorlage bei Behörden und Gerichten,
- Vorlage zur Stellung eines Kreditantrages,
- strukturelle Änderungen innerhalb des Betriebsgefüges,
- Ausscheiden eines Vorgesetzten, dem der Angestellte über mehrere Jahre unmittelbar fachlich unterstellt war,
- bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers,
- geplante längere Arbeitsunterbrechungen.
Gruß,
LeoLo
Merci! Ich werde es einarbeiten (owT & mG)
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