Ich war jetzt 23 Jahre am Stück (incl. Ausbildungszeit) voll berufstätig in nem Ganztagsjob.
Nun habe ich - aus diversen Gründen - gekündigt, ohne einen neuen Job in Aussicht zu haben, muss also eine 3monatige Sperre vom Arbeitsamt hinnehmen.
Kurzfristig wurde mir jetzt zum 01.10. eine Halbtagsstelle angeboten mit der üblichen 3monatigen Probezeit.
Weiss jemand, auf welcher Grundlage das Arbeitslosengeld berechnet würde, wenn ich
a) während dieser Probezeit die Firma wieder verlassen würde
(könnte ja sein, dass mir der Job da ganz und gar nicht
gefällt und ich doch noch einen Ganztagesjob finde)
b) nach der Probezeit, also aus nem festen Arbeitsverhältnis
heraus, kündigen würde?
Bekomme ich dann nur noch das Arbeitslosengeld aufgrund des Halbtagsjobs, also nur die Hälfte???
Hab schon gegoggelt, aber irgendwie bin ich heute wohl zu doof zu…
Weiss jemand, auf welcher Grundlage das Arbeitslosengeld
berechnet würde, wenn ich
a) während dieser Probezeit die Firma wieder verlassen würde
(könnte ja sein, dass mir der Job da ganz und gar nicht
gefällt und ich doch noch einen Ganztagesjob finde)
b) nach der Probezeit, also aus nem festen Arbeitsverhältnis
heraus, kündigen würde?
Bekomme ich dann nur noch das Arbeitslosengeld aufgrund des
Halbtagsjobs, also nur die Hälfte???
Aaaaalso, mal grundsätzlich: Wenn Du -egal, ob in der Probezeit oder danach- wieder von alleine kündigst, dann beginnt ab dann eine erneute Sperrfrist zu laufen, während der Du nix bekommst. Das nur am Rande.
Die Höhe des zu erwartenden ALG bemißt sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen während der letzten zwölf Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit. Je länger Du also in einem Job mit wenig Verdienst arbeitest, desto weniger ALG kommt am Ende rüber.
Soweit verstanden? Wenn Du noch Fragen dazu hast, poste einfach nochmal.
Moin!
Aaaaalso, mal grundsätzlich: Wenn Du -egal, ob in der
Probezeit oder danach- wieder von alleine kündigst, dann
beginnt ab dann eine erneute Sperrfrist zu laufen, während der
Du nix bekommst. Das nur am Rande.
…ganz so ist das ja nicht!!.. es spielt schon eine rolle aus welchem grunde man gekündigt hat ! die sperrfrist ist zwar eine praktizierte unsitte des arbeitsamtes… kann aber durchaus bei gewissen gründen einer kündigung… ausgehebelt werden.
Hi
Grünau!
Ich habe dem Arbeitsamt die Mitschriften der Mediationsgespräche, den Schriftverkehr mit der Chefetage, dem Betriebsrat, dem Anwalt und den mit meiner Kollegin in einem Prallen Aktenordner nebst Ausführlicher 10seitiger Begründung mitgeliefert - nix Sperrfrist.
HH
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…ganz so ist das ja nicht!!.. es spielt schon eine rolle aus
welchem grunde man gekündigt hat ! die sperrfrist ist zwar
eine praktizierte unsitte des arbeitsamtes… kann aber
durchaus bei gewissen gründen einer kündigung… ausgehebelt
werden.
Nun ja, mir ist schon klar, das es durchaus plausible Gründe geben kann, als AN das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Genau so ist mir klar, das auch das Arbeitsamt, sofern es diese Begründung für ebenfalls plausibel hält, von einer Sperfrist absehen kann.
Aber: Einerseits lehrt die Erfahrung, das seitens des Arbeitsamtes die Plausibilität von Kündigungsgründen meist anders definiert werden als vom AN. Das führt häufig zu Problemen.
Und andererseits halte ich es nicht für eine Unsitte des Arbeitsamtes, wenn eine Sperrfrist verhängt wird. Ganz im Gegenteil, der dahinterliegende Zweck erscheint mir durchaus logishc und vor allem richtig zu sein. Eine Kündigung seitens eines AN ohne plausiblen Grund, womöglich nur wegen fehlendem Spaß an der Arbeit, ist in der heutigen Zeit schlicht eine Dummheit. Und schon meine Oma wußte, das Dummheit bestraft wird *g*
Eine Kündigung seitens
eines AN ohne plausiblen Grund, womöglich nur wegen fehlendem
Spaß an der Arbeit, ist in der heutigen Zeit schlicht eine
Dummheit. Und schon meine Oma wußte, das Dummheit bestraft
wird *g*
Nur mal „so nebenbei“ bemerkt, Dicker…
Ich hab meinen Job nach 23 Jahren bestimmt nicht wegen fehlendem Spass gekündigt, sondern wegen massiven Mobbings seitens des letzten Vorgesetzten!
Leider hat das weder den Seniorchef, noch den Personalleiter und auch nicht den Betriebsrat interessiert, obwohl das schon eine Weile ging und der betreffende Vorgesetzte sogar hinlänglich dafür bekannt ist…
Und beweisse das mal…
Die „Dame“ vom Arbeitsamt, bei der ich mich erkundigt hatte, was man in so einem Fall tun kann, meinte, sie (Arbeitsamt) dürfen „offiziell“ keinen Rat geben sondern müssen sich raushalten. Aber „indirekt“ hat sie mir geraten, mich ans Arbeitsgericht zu wenden.
Nur mach das mal, wenn keiner hinter Dir steht… Wo keine Beweise, da auch kein Richter, oder?
Also hab ich mir wenigstens eine - wenn auch geringe - Abfindung und ein sehr gutes Zeugnis „erkämpft“ und bin gegangen.
Also nur um es gleich deutlich zu machen, ich hatte keineswegs vor, Dir in irgendeiner Form irgendetwas zu unterstellen. Sollte meine Ausdrucksweise diesbezüglich mißverständlich gewesen sein, tut mir das leid und ich entschuldige mich dafür.
Mir liegt es fern, auch nur ansatzweise Deinen persönlichen „Fall“ zu beurteilen. Dazu weiß ich viel zu wenig darüber, um nicht zu sagen gar nix.
Alles wieder im Grünen Bereich? Ich bin eigentlich schon davon ausgegangen, das Du weißt, wieso und warum Du gekündigt hattest.
Kurzfristig wurde mir jetzt zum 01.10. eine Halbtagsstelle
angeboten mit der üblichen 3monatigen Probezeit.
Weiss jemand, auf welcher Grundlage das Arbeitslosengeld
berechnet würde, wenn ich
Hallo Marion,
hier ein Auszug aus dem Merkblatt für Arbeitslose:
Haben Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Ihrer Arbeitslosmeldung
bereits Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
bezogen, ist Ihr damaliges Bemessungsentgelt bestandsgeschützt.
Marion, lasse dich doch vom LeistungsberaterIn Deines Arbeitsamtes beraten. Dazu hast Du einen Rechtsanspruch.
Hi Marion,
hier in hilfreicher link: http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/hoehe/…
und nun mein „Kommentar“: Solange Du nicht 360 Tage gearbeitet hast, hast Du grundsätzlich keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern der bisherige, vermutlich noch nicht verbrauchte, lebt wieder auf, natürlich in alter Höhe. Eine andere Frage ist die Sperrzeitfrage sowohl die aktuell erlittene, die meines Erachtens angreifbar ist, als auch die zukünftige - versuche doch mal ein Gespräch mit Deinem Leistungsberater, wenn das nicht hilft mit der Widerspruchsstelle des Arbeitsamts. Zumindest wird Dir dort erklärt werden können (müssen) warum eine Sperrzeit eintrat. Die von Dir angegebene Abfindung könnte ein Indiz sein. Für die Beurteilung, ob Dein Ausscheiden aus der Teilzeitstelle mit einer Sperrzeit bedroht ist, kommt es z.B. auch auf die Dauer dieses Arbeirtsverhältnisses an. Bei 3 Monaten, und davon ausgehend, dass Dein Arbeitslosengld höher wäre als der Nettoverdienst des Tz-Jobs, dürfte kene Sperrzeit eintreten. Aber auch hier müsste Dein Leistungsberater (deshalb nennt er sich auch so) verbindlich im Voraus sagen, welche Rechtsfolgen bei welcher Konstellation eintreten. Windet er sich, so verlange nach dessen Vorgesetzten (der nennt sich Teamleiter). Das ist nichts Ungbührliches - nach dem SGB hast Du einen Anspruch auf Beratung und der bezieht sich explizit auch auf Fälle in der Zukunft.
mfg
erle
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