Hallo zusammen!
Ein Freund von mir hat seinen Job selbst gekündigt. Er ist länger als zwei Jahre in der alten Firma und hat im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten stehen.
Ich glaube jedoch gehört zu haben, daß eine so lange Frist nicht zulässig sei- nix genaues weiss ich leider nicht.
Kann mir da jemand weiterhelfen- eventuell mit dem entsprechenden Paragraphen?
Ein Freund von mir hat seinen Job selbst gekündigt. Er ist
länger als zwei Jahre in der alten Firma und hat im
Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten stehen.
Ich glaube jedoch gehört zu haben, daß eine so lange Frist
nicht zulässig sei- nix genaues weiss ich leider nicht.
Im § 622 BGB stehen zunächst einmal gesetzliche Kündigungsfristen (an die sich aber eh kein Tarif hält - etwas übertrieben ausgedrückt)
Es steht aber auch drin, dass andere Kündigungsfristen vereinbart werden können (ich glaube, Absatz 4)
Wichtig ist nur, dass für den Arbeitgeber keine kürzeren KüFri gelten als für den Arbeitnehmer!
Kann mir da jemand weiterhelfen- eventuell mit dem
entsprechenden Paragraphen?
Naja - wenn diese KüFri für beide Seiten gilt, dann ist das schon ok!
Hallo zusammen!
Ein Freund von mir hat seinen Job selbst gekündigt. Er ist
länger als zwei Jahre in der alten Firma und hat im
Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten stehen.
Ich glaube jedoch gehört zu haben, daß eine so lange Frist
nicht zulässig sei- nix genaues weiss ich leider nicht.
Kann mir da jemand weiterhelfen- eventuell mit dem
entsprechenden Paragraphen?
Hallo Weikko.
Siehe Antwort von Guido => ist zulässig.
Einziges „Schlupfloch“: Wenn ein TV Anwendung findet und die einzelvertragliche Verlängerung der Küfristen nicht per Öffnungsklausel zuläßt, könnte Dein Freund die dort verankerten KüFristen nutzen.
Außerdem kann man natürlich in beiderseitigem Einverständnis das Arbeitsverhältnis jederzeit per Aufhebungsvertrag beenden.