MA ist ewig krank

Hi,
ein Mitarbeiter von uns ist ewig krank. Nur eben nicht wirklich.
Sobald man irgendwas sagt, was ihm nicht passt, meldet er sich am nächsten Tag für 1-2 Wochen krank. Erst recht, seitdem er Erziehungszeit beantragt hat. Nun ist er mal wieder krank geschrieben. Mit Abmahnungen brauche ich erst garnicht zu kommen, denn er achtet schon ganz clever darauf, das man ihm nichts kann. D.h. er arbeitet (wenn auch nur noch im Schneckentempo) kommt pünktlich etc. Nur möchte ich vermeiden, den Mann nach Ablauf der Erziehungszeit wieder für 3 Monate einstellen zu müssen. Da komm ich aber wohl nicht dran vorbei.
Ein Privatdetektiv ist mir zu teuer. Andererseits bezahlen wir einen MA, der eigentlich nie da ist und das wird langsam auch teuer. Muss sich ein AG sowas gefallen lassen? Der Mann übertreibts echt. Es kann doch nicht sein, das mir da die Hände gebunden sind oder? Hat jemand Lösungsvorschläge?
Gruss Sebastian

MDK
Hallo Sebastian,

ein Mitarbeiter von uns ist ewig krank. Nur eben nicht wirklich.

Steht das relativ zweifelsfrei fest?

Was Du machen kannst: Setz Dich mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse in Verbindung. Er ist dafür zuständig, solche Fälle zu prüfen, vgl. §275 SGB V:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/sgbv/

Viel Erfolg!
Diana

Hi Sebastian,

Es käme natürlich auf die Größe der Firma an:

suche dir einen guten Anwalt in Arbeitsrecht (Gelbe Seiten).

Der soll die Kündigung des MA so formulieren, daß die Kündigung aus betrieblichen Gründen (Auftragslage o.ä. erfolgt).

Wenn der MA alle Schlupflöcher ausnutzt, warum du nicht?

Andernfalls gäb es noch die Möglichkeit, daß du dem MA ein Gespräch anbietest in dem du ihm offen alles vor den Kopf sagst, was du denkst. Gibst ihm danach 2 Monate Urlaub, wenn er selbst kündigt.

gruss
winkel

hapsn Vertrauensarzt? owT
Gruß kw

Hi Winkel,
der ist sogar so rotzfrech, das er vorher zu den Kollegen sagt:
Morgen mache ich krank, das nervt hier nur alles. Problematisch ist nur, das er seine Erziehungszeit beantragt hat und damit einen besonderen Kündigungsschutz geniesst. Nach einem Gespräch, in dem es darum ging das ich erwarte das er seine restliche Zeit hier ordentlich zu Ende bringt, meldete er sich jetzt bis zum Anfang seiner Erziehungszeit krank ;-(
Das ist zwar schon nervig genug, aber dafür wird der Azubi wenigstens nicht mehr gegen die Firma aufgewiegelt. Nur das ich ihn nächstes Jahr nochmals für 3 Monate beschäftigen muss, das ärgert mich gewaltig. Wahrscheinlich ist er auch dann wieder Krank. Gibt es nicht sowas, wie einen arbeitsmedizinischen Dienst, den man ihm aufhalsen kann? Es kann doch nicht sein, das man machtlos gegen sowas ist.
Gruss Sebastian

Hi Diana,
ja, das steht fest. Unter den Kollegen kündigt er das sogar noch frech an. Die Krankenkasse hat nicht sonderlich viel Interesse gezeigt, da er immer nur kurze Zeit krankgeschrieben ist. Das aber alle paar Wochen. Hmm, ich glaube ich spreche nochmal mit der Kasse. Arztbesuche kosten ja auch Geld.
Gruss Sebastian

Hallo.

Erst recht, seitdem er
Erziehungszeit beantragt hat.

– Wann hat er (?) für wie lange beantragt?

Mit Abmahnungen brauche ich erst garnicht zu
kommen, denn er achtet schon ganz clever darauf, das man ihm
nichts kann. D.h. er arbeitet (wenn auch nur noch im
Schneckentempo) kommt pünktlich etc.

– Das kann ich mir schlecht vorstellen. Arbeitet er jetzt zu langsam oder nicht?

Nur möchte ich vermeiden,
den Mann nach Ablauf der Erziehungszeit wieder für 3 Monate
einstellen zu müssen.

– Wieso nur für drei Monate? Ist der Betrieb denn kleiner 5AN?

Ein Privatdetektiv ist mir zu teuer.

– Bei Erfolg kannst Du die Kosten aber dem AN auf’s Auge drücken. Wenn Du dir also so sicher bist…

Wenn er die Krankheiten ankündigt, könnte man - soweit dies beweisbar ist - über den Versuch einer fristlosen Kündigung nachdenken. Nicht risikolos, aber denkbar. Zustimmung der Landesbehörde dann nicht vergessen!

Gruß,
LeoLo

der ist sogar so rotzfrech, das er vorher zu den Kollegen
sagt: :Morgen mache ich krank, das nervt hier nur alles.

Hallo Sebastian,

wenn Du das belegen kannst, würde ich dem Herrn an Deiner Stelle augenblicklich fristlos kündigen und alles, einschließlich Klage vor dem Arbeitsgericht, in aller Seelenruhe auf mich zukommen lassen. Für den Fall erfolgreicher Anfechtung kündige vorsorglich fristgemäß zum nächsten möglichen Termin, verzichte auf jegliche weitere Mitarbeit und erteile Hausverbot.

Es dankt Dir kein Mensch, wenn Du solche arbeitsunwilligen Giftspritzen durchfütterst. Im Gegenteil, solche Mitarbeiter tragen Demotivation ins Unternehmen. Jegliche Langmut in solchen Fällen macht Dich letztlich nur zum zahlenden Mops.

Ich bin kein Jurist, aber wenn man nicht an einen total bornierten Richter gerät, muß sich solches Verhalten kein AG gefallen lassen. Ich halte die Weiterbeschäftigung eines Mitarbeiters, der die Vertrauensgrundlage derart ruiniert, für unzumutbar.

Gruß
Wolfgang

Landesbehörde ???

nachdenken. Nicht risikolos, aber denkbar. Zustimmung der
Landesbehörde dann nicht vergessen!

Hallo,

seit wann muss man bei einer Kündigung DIE (welche??) Landesbehörde um Zustimmung bitten ???

Gruß

Matthias

Hi LeoLo,
sorry für die verspätete Reaktion.

Erst recht, seitdem er
Erziehungszeit beantragt hat.

– Wann hat er (?) für wie lange beantragt?

Vor ca. 2 Monaten für ein Jahr.

Mit Abmahnungen brauche ich erst garnicht zu
kommen, denn er achtet schon ganz clever darauf, das man ihm
nichts kann. D.h. er arbeitet (wenn auch nur noch im
Schneckentempo) kommt pünktlich etc.

– Das kann ich mir schlecht vorstellen. Arbeitet er jetzt zu
langsam oder nicht?

Ja. Er arbeitet zu langsam und nur auf direkte Aufforderung hin.
Er tut so, als mache er den Job das erste mal. Weiss plötzlich nichts mehr über die Ware, weigert sich Ware anzunehmen etc.

Nur möchte ich vermeiden,
den Mann nach Ablauf der Erziehungszeit wieder für 3 Monate
einstellen zu müssen.

– Wieso nur für drei Monate? Ist der Betrieb denn kleiner
5AN?

Nein. Wir sind zur Zeit 18 MA. Aber der teilt sich die Erziehungszeit mit seiner Frau.

Ein Privatdetektiv ist mir zu teuer.

– Bei Erfolg kannst Du die Kosten aber dem AN auf’s Auge
drücken. Wenn Du dir also so sicher bist…

Wenn er die Krankheiten ankündigt, könnte man - soweit dies
beweisbar ist - über den Versuch einer fristlosen Kündigung
nachdenken. Nicht risikolos, aber denkbar. Zustimmung der
Landesbehörde dann nicht vergessen!

Hmm, ich werde mal mit den entsprechenden Mitarbeitern sprechen, ob sie das notfalls vor dem Arbeitsgericht bestätigen würden.
Danke erstmal.
Gruss Sebastian

Seit 1986 :smile:

§ 18 BErzGG sieht eine Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes / Amtes für Arbeitsschutz zur Kündigung vor, sonst ist die Kündigung unwirksam.

Hallo.

Ja. Er arbeitet zu langsam und nur auf direkte Aufforderung
hin.
Er tut so, als mache er den Job das erste mal. Weiss plötzlich
nichts mehr über die Ware, weigert sich Ware anzunehmen etc.

– Na, wenn Du da keine Abmahnung hinkriegst, mußt Du dir auch selber an die Nase packen… Also: informiere Dich über die notwendigen Bestandteile einer ordnungsgemäßen Abmahnung und lege los!

– Wieso nur für drei Monate? Ist der Betrieb denn kleiner
5AN?

Nein. Wir sind zur Zeit 18 MA. Aber der teilt sich die
Erziehungszeit mit seiner Frau.

– Und wieso gehst Du davon aus, daß Du ihn nach der Elternzeit dann einfach so rauswerfen kannst? (Hab ich jedenfalls so verstanden) Ohne Rückendeckung durch mindestens eine Abmahnung wird er Dich vor dem ArbG zerpflücken.

Hmm, ich werde mal mit den entsprechenden Mitarbeitern
sprechen, ob sie das notfalls vor dem Arbeitsgericht
bestätigen würden.

– Mit Ihnen sprechen? Wie meinst Du das? Alternativ müssten Sie ja eine Falschaussage machen…

Gruß,
LeoLo

Hi,

Ja. Er arbeitet zu langsam und nur auf direkte Aufforderung
hin.
Er tut so, als mache er den Job das erste mal. Weiss plötzlich
nichts mehr über die Ware, weigert sich Ware anzunehmen etc.

– Na, wenn Du da keine Abmahnung hinkriegst, mußt Du dir auch
selber an die Nase packen… Also: informiere Dich über die
notwendigen Bestandteile einer ordnungsgemäßen Abmahnung und
lege los!

So einfach ist das eben nicht. Sobald ich in der Nähe bin, reisst er sich zusammen.

– Wieso nur für drei Monate? Ist der Betrieb denn kleiner
5AN?

Nein. Wir sind zur Zeit 18 MA. Aber der teilt sich die
Erziehungszeit mit seiner Frau.

– Und wieso gehst Du davon aus, daß Du ihn nach der
Elternzeit dann einfach so rauswerfen kannst? (Hab ich
jedenfalls so verstanden) Ohne Rückendeckung durch mindestens
eine Abmahnung wird er Dich vor dem ArbG zerpflücken.

Da der MA momentan auch wieder krank ist (natürlich exakt bis zu dem Tag an dem seine Erziehungszeit beginnt), ist das etwas problematisch.

Hmm, ich werde mal mit den entsprechenden Mitarbeitern
sprechen, ob sie das notfalls vor dem Arbeitsgericht
bestätigen würden.

– Mit Ihnen sprechen? Wie meinst Du das? Alternativ müssten
Sie ja eine Falschaussage machen…

Naja, Du kennst das wahrscheinlich. Oft wird dahingehend in letzter Minute ein Rückzieher gemacht. Prinzipiell ist mir das sehr recht, dass der MA geht. Er vergiftet nur das Betriebsklima.
Gruss Sebastian