Hallo!
Wann ist eine 325-Euro-Kraft eigentlich eine Aushilfe, und wann eine Teilzeitkraft mit geringfügiger Beschäftigung? Da gibt es doch sicher harte Kriterien, oder?
Danke & liebe Grüße,
Snoef
Hallo!
Wann ist eine 325-Euro-Kraft eigentlich eine Aushilfe, und wann eine Teilzeitkraft mit geringfügiger Beschäftigung? Da gibt es doch sicher harte Kriterien, oder?
Danke & liebe Grüße,
Snoef
Hi,
bis 325 EUR ist Steuerfrei. Wenn du zB nur 4 Std täglich arbeitest überschreitest du damit die 15 Std pro Woche die für 325 gelten. Dann arbeitest du nämlich auf Steuerkarte mit Sozialabgaben.
Gruß
Mary
Moin Maria!
Das bedeutet dann aber, dass viele Firmen selbst nicht so genau wissen, was denn nun wollen.
Ich lese sehr oft Anzeigen, in denen Teilzeit steht, aber eigentlich ein 325-Euro-Job gemeint ist.
Und die Bezeichnung „Teilzeitjob auf 325-Euro-Basis“ ist doch dann ein Widerspruch in sich selbst, oder?
Gruss
Lanzelot
Hallo Snoef,
Wann ist eine 325-Euro-Kraft eigentlich eine Aushilfe,
wenn sie einen befristeten Arbeitsvertrag auf 2 Monate hat, oder nicht mehr als 50 Tage im Jahr arbeitet, und zusätzlich ihre Wochenarbeitszeit 15 Stunden nicht überschreitet. Wenn Ihr Gehalt die 325 Euro überschreitet, wird sie versicherungspflichtig.
Diese Verträge werden gerne im Einzelhandel in der Weihnachtszeit abgeschlossen - als Beispiel.
und
wann eine Teilzeitkraft mit geringfügiger Beschäftigung?
Immer wenn die tarifliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft unterschritten wird, liegt ein Teilzeitverhältnis vor. Bei 15 Stunden die Woche mit dem max. Gehalt von 325 Euro pro Monat handelt es sich um einen Vertrag auf Geringverdienerbasis.
viele Grüße
Claudia
Hi Lanzelot,
richtig! Das ist ein Widerspruch. Wahrscheinlich kennen die sich selbst nicht damit aus.
Gruß
Mary
Das bedeutet dann aber, dass viele Firmen selbst nicht so
genau wissen, was denn nun wollen.Ich lese sehr oft Anzeigen, in denen Teilzeit steht, aber
eigentlich ein 325-Euro-Job gemeint ist.Und die Bezeichnung „Teilzeitjob auf 325-Euro-Basis“ ist doch
dann ein Widerspruch in sich selbst, oder?Gruss
Lanzelot
Das ist doch kein Widerspruch, höchstens doppelt gemoppelt.
Bedenke: Wenn die Arbeitszeit von Vollbeschäftigten in der Firma 15 Wochenstunden beträgt und jeder nicht mehr als 325 Euro verdient, ist die geringfügige Beschäftigung ein Vollzeitjob. 