Kranktage in offener Datei

Hallo Experten,

bei uns werden derzeit die Kranktage auch in die Urlaubsliste eingetragen, die für alle Mitarbeiter zugänglich ist. Ist das datenschutzmäßig unbedenklich? So kann jeder Mitarbeiter die Fehltage der anderen zusammenzählen…

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gabi

Hi Gabi,

ich halte das für zulässig, da ja nur die Tatsache einer Krankmeldung, nicht aber deren Ursache zugänglich wird. Die Krankmeldung an sich ist aber in meinen Augen kein Datum das besonders vertraulich gehandelt werden muß, da die Krankmeldung im Kollegenkreis zwangsläufig bekannt ist.
Das einzige ist (wie Du auch selbst schreibst), daß die Tage nun im Nachhinein zählbar sind. Da die Daten dem betreffenden Kreis aber sowieso bekannt sind, dürfte das ein schwaches Argument gegen diese Praxis sein.
Nebenbei: Es gibt sehr viele Berufe die einen Dienstplan führen müssen und die deshalb aus organisatorischen Gründen nicht nur Kranktage, sondern alle Fehlzeiten in ihrem Dienstplan erfassen.
Oder anders: Da dies vielfach tägliche Praxis ist (und nicht nur in betriebsratslosen Klitschen), würde es mich wirklich wundern wenn es anfechtbar wäre…

Gruß Stefan

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Hi Stefan,

vielen Dank - dann lassen wir das einfach so weiterlaufen.

Viele Grüße

Gabi

Hallo Stefan,

ich halte das für zulässig, da ja nur die Tatsache einer
Krankmeldung, nicht aber deren Ursache zugänglich wird.

Das sehe ich aber völlig anders. Schließlich handelt es sich hier um Personalangelegenheiten. Und diese gehören nur mit Einwilligung des betroffenen Beschäftigten in ein für jeden Beschäftigten zugängliches Medium.

Die
Krankmeldung an sich ist aber in meinen Augen kein Datum das
besonders vertraulich gehandelt werden muß, da die
Krankmeldung im Kollegenkreis zwangsläufig bekannt ist.

Selbst die Krankmeldung an sich hat nur den unmittelbaren Vorgesetzten und die Personalstelle zu interessieren. Wenn es (neugierige) Mitarbeiter gibt, die sich so etwas „merken“, ist das die eine Sache, angehen tut sie der Grund der Abwesenheit eines Kollegen deshalb noch lange nichts.

Das einzige ist (wie Du auch selbst schreibst), daß die Tage
nun im Nachhinein zählbar sind. Da die Daten dem betreffenden
Kreis aber sowieso bekannt sind, dürfte das ein schwaches
Argument gegen diese Praxis sein.

Im Gegenteil: Im Bundesdatenschutzgesetz wird eingehend auf die Behandlung personeller Informationen eingegangen. Ergo: Ein sehr starkes Argument.

Nebenbei: Es gibt sehr viele Berufe die einen Dienstplan
führen müssen und die deshalb aus organisatorischen Gründen
nicht nur Kranktage, sondern alle Fehlzeiten in ihrem
Dienstplan erfassen.

Richtig. Und Dienstpläne sind genauso vertraulich zu behandeln, also nur den unmittelbar damit befassten Personenkreis zugänglich zu machen.

Oder anders: Da dies vielfach tägliche Praxis ist (und nicht
nur in betriebsratslosen Klitschen), würde es mich wirklich
wundern wenn es anfechtbar wäre…

Siehe oben!

Mein Tipp: Alle Mitarbeiter in Einzelgesprächen fragen (um Gruppeneffekt zu vermeiden), abzeichnen lassen, dass sie damit einverstanden sind. Dann stünde dem Ganzen nichts mehr im Wege.

Viele Grüße
Jana

Hi Jana,

kannst Du Deinen Diskussionsbeitrag mit Richtlinien oder Urteilen untermauern? Die Frage ist wirklich ernst gemeint, da diese Handlungsweise auch bei uns üblich ist.
Meine Aussagen kann ich nicht entsprechend untermauern, sie waren „aus dem Bauch“ (und deshalb bewußt vorsichtig formuliert).

Richtig. Und Dienstpläne sind genauso vertraulich zu
behandeln, also nur den unmittelbar damit befassten
Personenkreis zugänglich zu machen.

Hier würde mich interessieren, wie Du den „unmittelbar befassten Personenkreis“ definierst. Alle auf dem Dienstplan verzeichneten Personen, oder nur Vorgesetzte, Dienstplanersteller und Personalabteilung?
Im ersten Fall ist es identisch mit der in der Ausgangsfrage beschriebenen Situation, der zweite Fall ist wenig praktikabel, da so zwei Pläne geführt werden müssen (einer in dem Abwesenheiten nur als solche eingetragen sind und einer in dem auch der Grund der Abwesenheit steht).

Grüße
Stefan

Grüß Dich,

kannst Du Deinen Diskussionsbeitrag mit Richtlinien oder
Urteilen untermauern? Die Frage ist wirklich ernst gemeint, da
diese Handlungsweise auch bei uns üblich ist.
Meine Aussagen kann ich nicht entsprechend untermauern, sie
waren „aus dem Bauch“ (und deshalb bewußt vorsichtig
formuliert).

Ja. Das fängt doch schon beim ganz Allgemeinen an, siehe unter folgendem Link: http://www.bfd.bund.de/information/BDSG_neu.pdf mit besonderem Augenmerk auf die Paragrafen 4 und 4 a).

Weiterführend, besonders was Personalsachen betrifft, kann man beim betreffenden Landesdatenschutzbeauftragten nachhaken. In allen größeren Firmen gibt es Datenschutzrechtliche Vorgaben in den Tarifverträgen.

Eindeutig ist jedoch auf jeden Fall der Einwilligungstatbestand.

Richtig. Und Dienstpläne sind genauso vertraulich zu
behandeln, also nur den unmittelbar damit befassten
Personenkreis zugänglich zu machen.

Hier würde mich interessieren, wie Du den „unmittelbar
befassten Personenkreis“ definierst. Alle auf dem Dienstplan
verzeichneten Personen, oder nur Vorgesetzte,
Dienstplanersteller und Personalabteilung?

Kommt auf den Dienstplan an. Wenn Du damit so eine Art Anwesenheitsnachweis meinst, so sind diese in der Regel nach drei Monaten zu vernichten! Relevante Informationen daraus kommen in die Personalakte (Krankenschein u. ä.). Diese wiederum ist eigentlich nur vom Personalsachbearbeiter einzusehen.

Bei so einem Schichtplan o. ä. weiß ich nicht, was da überhaupt an relevanten Daten drinsteht.

Im ersten Fall ist es identisch mit der in der Ausgangsfrage
beschriebenen Situation, der zweite Fall ist wenig
praktikabel, da so zwei Pläne geführt werden müssen (einer in
dem Abwesenheiten nur als solche eingetragen sind und einer in
dem auch der Grund der Abwesenheit steht).

Warum muss denn ein „Grund der Abwesenheit“ in so einem Dienstplan auftauchen?? Ich meine, wenn jemand krank wird, ruft er doch die Personalstelle und/oder seinen direkten Vorgesetzten an. Notiert werden muss das Ganze maximal in der Personalstelle, weil die den Krankenstand zu überwachen hat…

Viele Grüße
Jana

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