Reisekosten zum Vorstellungsgespraech

…muessen diese i m m e r erstattet werden? Ich muesste aus dem Ausland anreisen und dementsprechend viel bezahlen. Gibt es dafuer ein Gesetz? Wann fragt man am besten danach?

Vielen Dank.

Franziska

Hallo Franziska.

…muessen diese i m m e r erstattet werden?

– soweit nicht im Vorfeld ausdrücklich ausgeschlossen: ja.

Ich muesste aus
dem Ausland anreisen und dementsprechend viel bezahlen.

– Art und Höhe der zu tragenden Vorstellungskosten bestimmen sich nach der Verkehrsüblichkeit und der Erforderlichkeit.
Hierzu gehören

  • Fahrtkosten, jedoch nur von dem, dem Arbeitgeber bekannten Anreiseort des Arbeitnehmers,
  • Übernachtungskosten, wenn der Arbeitnehmer nach der zeitlichen Lage des Vorstellungsgesprächs erkennbar eine taggleiche An- und Abreise nicht zugemutet werden kann,
  • Verpflegungsaufwand auf Grund von Belegen.

gibt es dafuer ein Gesetz?

– §§ 662 bis 676 BGB (insbesondere §670)

Wann fragt man am besten danach?

– Wenn der AG nicht von selber die Sache anspricht: meines Erachtens frühestens nach der Absage.

Gruß,
LeoLo

Hallo Franziska,

Voraussetzung ist aber IMHO, dass der Arbeitgeber wusste, worauf er sich bei der Einladung einlies.
D.h. es muss ihm im vorhinein bekannt sein, dass Du aus dem Ausland anreist.

(Ich erwähne das nur, weil ich Beispiele kenne, bei denen eine Bewerbung aus dem Ausland zur Chancenverbesserung über die Adresse der Eltern lief.)

Grüße
Jürgen