Ich überlege, ob ich nicht an Silvester lieber jobben soll, als feiern (eigentlich traurig, aber ich brauch Geld…) - Garderobenkraft wäre da eine Möglichkeit. Ich wüsste aber gerne, was ich da an Stundenlohn erwarten kann, bzw sollte.
Ich hab folgende Tabelle im Internet gefunden:
für Arbeiten an Silvester ab 14°° Uhr und an gesetzlichen Feiertagen, auch wenn diese auf einen Sonntag fallen: 125 %
für Nachtarbeit
von 20°° bis 6°°: 25 %
von 0°° bis 4°°, wenn die Nachtarbeit vor 0°° Uhr aufgenommen wurde: 40 %
Was heißt das jetzt im Klartext? Also, wenn ich von z.B. 20-6 Uhr an Silvester arbeiten wuerde, bekaeme ich dann durchgehend 125% mehr Stundenlohn als normalerweise, oder kommen dann *nochmal* 25 bzw 40 % wegen Nachtarbeit dazu? Und falls ja, waeren das 40% vom normalen Stundenlohn oder vom Silvestersonderlohn?
Und ganz nebenbei, kennt jemand den normalen Durchschnittsstundenlohn einer Garderobenkraft?
zunächst einmal gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienst etc., auch wenn viele dies irrtümlich annehmen. Solche Regelungen werden immer in Tarifverträgen festgeschrieben. Allerdings wurden und werden einige Tarifverträge (meistens jedoch nur in Teilen) für allgemeinverbindlich erklärt und erlangen somit quasi einen Gesetzescharakter für die jeweilige Branche.
Möglicherweise beziehst Du Dich auf einen Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Zumindest liegt das bei der Tätigkeit (Garderobenkraft) nahe. Sofern Du also z.B in einer Diskothek tätig wirst, werden die Zuschlagregelungen aus diesem Tarifvertrag, da allgemeingültig, Anwendung finden, sofern der Gültigkeitsbereich des TV Dein Bundesland betrifft. Solltest Du aber z.B. in einer Oper tätig werden, kommt dieser TV nicht zur Anwendung.
Auch die Frage der maximalen Summierbarkeit von Zuschlägen wird im jeweiligen Tarifvertrag geklärt. Du solltest also in diesem Fall Einsicht in den für Dich in Frage kommenden TV nehmen (je nach Bundesland liegen diese beim Arbeitsministerium und/oder an Gerichten aus). Ob sich aber der ganze Recherche-Aufwand für Dich nur wegen eines Sylvesterjobs lohnt, weiss ich nicht. Prinzipiell ist die Entlohnung Teil des Arbeitsvertrages und somit Verhandlungssache. TV-Regelungen stellen in der Regel nur das untere Limit dar.
Gruss
Michael
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als Sylvesteraushilfskraft wird niemand mit dir solche
diskussionen führen. Da kriegste 10 euro die Stunde oder du
läßt es.
Weck lieber keine falschen Hoffnungen. Zumindest, wenn sie in einem Betrieb der Hotellerie oder Gastronomie als Garderobenkraft tätig werden sollte, liegen die tariflichen Stundenlöhne für einfache Tätigkeiten deutlich niedriger.
wenn du aushilfsweise jobbst, unterliegst du ja nicht dieser
„zusatzbelastung“
Diese Aussage ist irreführend. Aushilfstätigkeiten werden gesetzlich und tarifrechtlich genauso behandelt wie Voll- oder Teilzeitkräfte. Es gibt definitiv keine Abstriche, weder für Teilzeitkräfte noch für Aushilfskräfte, was arbeitsrechtliche oder tarifrechtliche Ansprüche angeht. Dies ist vom Gesetzgeber auch so beabsichtigt.