Frage zu BAT: Sonntagsarbeit

Hallo zusammen,

für meine Frau soll ich folgendes wissen:

Steht irgendwo im BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) wieviele Sonntage im Jahr mindestens FREI sein müssen?

Grüße
Wolfgang

Steht irgendwo im BAT (Bundesangestelltentarifvertrag)
wieviele Sonntage im Jahr mindestens FREI sein müssen?

Im BAT steht nur, dass 2 Sonntage im Monat frei sein SOLLTEN, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen.

Gruß

Norbert

Hi,

Im BAT steht nur, dass 2 Sonntage im Monat frei sein SOLLTEN,
wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es
zulassen.

Danke für den Hinweis!
Das heist also, wenn es die dienstlichen/betrieblichen Verhältnisse NICHT zulassen, sind auch 4 Sonntage im Monat und damit 52 Sonntage im Jahr drin…

Kann es sein, dass es dazu evt. eine Betriebsvereinbarung gibt, die das regelt??

Grüße
Wolfgang

Hallo.

Das heist also, wenn es die dienstlichen/betrieblichen
Verhältnisse NICHT zulassen, sind auch 4 Sonntage im Monat und
damit 52 Sonntage im Jahr drin…

Nein. Das geht nicht.

Arbeitszeitgesetzt (ArbZG)

ArbZG § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. …

ArbZG § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden

  1. in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,
  2. zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
  3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
  4. in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung sowie im Haushalt,
  5. in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung,

ArbZG § 12 Abweichende Regelungen

In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung kann zugelassen werden,

  1. abweichend von § 11 Abs. 1 die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage in den Einrichtungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 10 auf mindestens zehn Sonntage,
    im Rundfunk, in Theaterbetrieben, Orchestern sowie bei Schaustellungen auf mindestens acht Sonntage, in Filmtheatern und in der Tierhaltung auf mindestens sechs Sonntage im Jahr zu verringern,

Gruß,
LeoLo

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Vielen Dank!!!
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