Zumutbare Überstunden

Hallo Ihr,

folgendes Problem:
Architekturbüro mit 1 1/2 Angestellte ( ich - Bauzeichner - und ne Halbtagssekretärin). Vor fast vier Wochen hatte ich ne schwere Krampfader OP mit einigen Komplikationen. Anschließend bekam ich in der Wunde ne wirklich starke Entzündung (war echt nicht gefakt). Bin noch bis einschl. Montag krank geschrieben. Mein Chef reagierte nach meine Anrufe (ich habe ihm von der Verlängerung des K-Scheines unterrichtet) ziemlich sauer.
Am Dienstag wird es so aussehen das er mir einige ziemlich blöde Sprüche „reindrücken“ wird. Da ich der einzige Zeichner bin kann es passieren das ich zu Überstunden aufgefordert werde. Wieviel Überstunden sind eigentlich zumutbar? Wieviel kann er von mir verlangen und wie kann ich mich wehren wenn er unverschämt (mit den Überstunden) wird?

Vielen Dank
Jim Beam

Hallo,

das hört sich ganz nach einem gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Deinem Chef und Dir an - und dies in einem solch kleinen Betrieb. Es ist aus meiner subjektiven Sicht eigentlich absurd, wenn einer so kleinen unternehmerischen Einheit beide Seiten auf (echten oder vermeintlichen) Ansprüchen bestehen, statt das Gespräch und den Austausch zu suchen. Dass Dein Chef nicht erfreut ist über die Situation, ist nachvollziehbar. Wenn er aber Deine Glaubwürdigkeit Deiner Krankmeldung und die Notwendigkeit Deiner Genesung hinterfragt, scheint es ihm offensichtlich an sozialer Kompetenz zu fehlen. Sonst hätte er nämlich schon längst das offene Gespräch mit Dir gesucht. Dies nur als rein subjektive Anmerkung.

In NRW gibt es einen Tarifvertrag für Architektur- und Ingenieurbüros, der möglicherweise auch etwas zur Arbeitszeitregelung aussagt. Ich kenne diesen TV inhaltlich aber nicht. Sollte Dein Chef dem Arbeitgeberverband angehören, wäre er verpflichtet, den TV „gut zugänglich“ im Betrieb auszulegen oder aufzuhängen. Ich vermute nach Deiner Schilderung eher, dass Dein Chef nicht dem Arbeitgeberverband angeschlossen ist. In diesem Fall ist der TV nicht verbindlich für Deinen Arbeitgeber.

Bleibt noch das Arbeitszeitgesetz. Maximal 48 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag schreibt das Gesetz vor (Mo - Sa). Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden pro Tag verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet wird. Es gilt aber natürlich zunächst das, was in Deinem Arbeitsvertrag über Arbeitszeit und Überstunden steht - sofern es nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst. Alles andere ist einvernehmlich zu regeln - auch wenn es beiden Seiten schwer fallen sollte.

Gruss

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Hallo,

Hallo Michael

das hört sich ganz nach einem gestörten Vertrauensverhältnis
zwischen Deinem Chef und Dir an - und dies in einem solch
kleinen Betrieb.

Richtig! Nachdem ich heute mit der Sekretärin telefonierte, habe ich sogar erfahren das er mich in ihrer Anwesenheit als „Simulant“ bezeichnet.

Es ist aus meiner subjektiven Sicht
eigentlich absurd, wenn einer so kleinen unternehmerischen
Einheit beide Seiten auf (echten oder vermeintlichen)
Ansprüchen bestehen, statt das Gespräch und den Austausch zu
suchen. Dass Dein Chef nicht erfreut ist über die Situation,
ist nachvollziehbar.

Absolut richtig.

Wenn er aber Deine Glaubwürdigkeit Deiner
Krankmeldung und die Notwendigkeit Deiner Genesung
hinterfragt, scheint es ihm offensichtlich an sozialer
Kompetenz zu fehlen. Sonst hätte er nämlich schon längst das
offene Gespräch mit Dir gesucht. Dies nur als rein subjektive
Anmerkung.

Mit Deiner „rein subjektiven Anmerkung“ triffst Du den Nagel wirklich auf den Kopf.

In NRW gibt es einen Tarifvertrag für Architektur- und
Ingenieurbüros, der möglicherweise auch etwas zur
Arbeitszeitregelung aussagt. Ich kenne diesen TV inhaltlich
aber nicht. Sollte Dein Chef dem Arbeitgeberverband angehören,
wäre er verpflichtet, den TV „gut zugänglich“ im Betrieb
auszulegen oder aufzuhängen. Ich vermute nach Deiner
Schilderung eher, dass Dein Chef nicht dem Arbeitgeberverband
angeschlossen ist. In diesem Fall ist der TV nicht verbindlich
für Deinen Arbeitgeber.

Stimmt. Er weigerte sich immer dem Arbeitgeberverband anzuschließen.

Bleibt noch das Arbeitszeitgesetz. Maximal 48 Stunden in der
Woche und acht Stunden am Tag schreibt das Gesetz vor (Mo -
Sa). Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden pro Tag
verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten
oder 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro
Tag gearbeitet wird. Es gilt aber natürlich zunächst das, was
in Deinem Arbeitsvertrag über Arbeitszeit und Überstunden
steht - sofern es nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstösst.

Ich arbeite 39 Stunden pro Woche. Von Mo-Do 8 1/4 Stunden und Freitags 6 Stunden. Könnte er somit mich Mo-Do 1 3/4 Stunden länger arbeiten lassen? Oder wie ist das zu verstehen?

Alles andere ist einvernehmlich zu regeln - auch wenn es
beiden Seiten schwer fallen sollte.

Schwierig, sehr schwierig. Ehemalige Mitarbeiter die das Büro von sich aus verlassen haben sind in seinen Augen Verräter. Ehemalige die er entlassen hat und dagegen klagen (und sie sind im Recht) sind für ihm die größten Schw…
Warum ich noch für ihn arbeite? Weil ich mich seit fast vier Jahre bewerbe und bis heute noch keine Alternative gefunden habe.

Gruss

Vielen Dank für Deine Antwort
JB

Ich arbeite 39 Stunden pro Woche. Von Mo-Do 8 1/4 Stunden und
Freitags 6 Stunden. Könnte er somit mich Mo-Do 1 3/4 Stunden
länger arbeiten lassen? Oder wie ist das zu verstehen?

Wie gesagt, Du könntest maximal 48 Sunden in der Woche für ihn arbeiten und dabei vorübergehend auch bis zu 10 Stunden am Tag (reine Arbeitszeit). Nur: Dein Chef kann die Überstunden nicht ohne weiteres anordnen, wenn in Deinem Arbeitsvertrag keine Aussage über Überstunden gemacht wird. Möglicherweise ist in Deinem Arbeitsvertrag nur die reguläre Wochenarbeitszeit von 39 Stunden geregelt. Sollte es Dein Chef als „betriebliche Notwendigkeit“ ansehen, dass Du Überstunden leistest, ist dies zwar ein Argument. Zwingen dazu kann er Dich aber nicht. Letztlich - wenn sich beide Seiten stur stellen - könnte dies auf eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.

Warum ich noch für ihn arbeite? Weil ich mich seit fast vier
Jahre bewerbe und bis heute noch keine Alternative gefunden
habe.

Das ist ohne Zweifel ein Argument. Vielleicht wäre ja die Selbständigkeit für Dich eine Alternative, aber das musst Du natürlich allein abwägen.

Gruss

Warum ich noch für ihn arbeite? Weil ich mich seit fast vier
Jahre bewerbe und bis heute noch keine Alternative gefunden
habe.

Das ist ohne Zweifel ein Argument. Vielleicht wäre ja die
Selbständigkeit für Dich eine Alternative, aber das musst Du
natürlich allein abwägen.

richtig, unsere tochter ist in gleicher situation.
vielleicht hilft dir irgend ein zweites standbein?

dumme situation, denkt - digi