325Euro-Gesetz

hallo!

kann mir jemand die wesentlichen veränderungen vom alten 630DM-gesetz (vor 1999) zum neuen 325Euro-gesetz erklären? Brauch es dringend für einen vortrag.
oder, vielleicht habt ihr ja ein paar gute surftips?

danke!!!

anja

Hallo Anna!

Wie kommst Du denn darauf, dass es Änderungen im Gesetz gegeben hätte? Die Voraussetzung für die „Steuerfreistellung des Arbeitslohns bei geringfügiger Beschäftigung“ sind geblieben.

Aber: Wie wär’s, wenn Du diese Frage im Forum „Steuern“ stellst?!
Dort bekommst Du sicherlich mehr Antworten als hier!

Lieben Gruß

Sonja

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Änderung zum 1.4.99
Hi!

Vorher war es so, dass der Arbeitgeber eine Pauschale Steuer auf diesen Lohn gezahlt hat, und das war es auch schon (dem Arbeitnehmer blieben die damal 580 DM netto - egal, wieviele Jobs er hatte)

Seit dem 1.4.99 ist dieses Einkommen erst mal grundsätzlich steuerpflichtig! Wenn man es also als Nebenjob macht, zahlt man Steuern nach Klasse 6! Dazu kommt, dass es nun auch SV-pflichtig ist! Wenn es als geringfügige Beschäftigung läuft (man hat nur diesen Job), dann zahlt der AG 10 % KV und 12 % RV pauschal. Ist es ein Nebenjob, zahlt der AN die alle Beiträge (außer AV) hälftig - die andere Hälfte der AG.

Grüße
Guido

Beim 325,-€-Job bezahlt man die Steuern nicht nach Klasse sechs, wenn man die Freistellung hat, was Sinn und Zweck der Sache ist!
Das Gehalt soll steuerfrei sein und bleiben, wenn es das einzige ist für die Person (egal, was der Eheparnter verdient). Das gilt ab April 99.

Wie war die Fragestellung konkret gemeint?
Geht’s um Änderungen ab April 99 oder Januar 2002? Geht’s um Steuern oder Versicherung oder beides?
Mich haben die 325,- € verwirrt (anstatt 630,- DM)

???
Hi!

Beim 325,-€-Job bezahlt man die Steuern nicht nach Klasse
sechs, wenn man die Freistellung hat,

Eben! Wenn man die Freistellung hat! Idee dieser Änderung von 99 war, dass die Nebenjobs eingedämpft werden, indem sie für den Arbeitgeber unattraktiv (weil teurer) werden. Dass in erstern Linie der Arbeitnehmer blutet, ist da wohl ein „Nebeneffekt“!

was Sinn und Zweck der
Sache ist!

Ob das der Sinn und Zweck ist, halte ich für eher unwahrscheinlich! Ich halte die Freistellung nur dann für sinnvoll, wenn sonst die Steuerklasse 5 anfallen würde! In den anderen Steuerklassen (6 mal ausgenommen - aber dann ist eh nix mit der Freistellung) fallen bei 325 € doch eh keine Steuern an!

Das Gehalt soll steuerfrei sein und bleiben, wenn es das
einzige ist für die Person (egal, was der Eheparnter
verdient). Das gilt ab April 99.

Das galt immer schon! Geändert (im Sinne von „gibt es nicht mehr“) hat sich die Steuerfreiheit für Nebenjobs, also, wenn man neben seinem Erstjob einen 325€-Job ausübt. Dann fällt StKl. VI an!

Wie war die Fragestellung konkret gemeint?

Kann ich nicht sagen - ich habe die Frage nicht gestellt :wink:

Geht’s um Änderungen ab April 99 oder Januar 2002? Geht’s um
Steuern oder Versicherung oder beides?
Mich haben die 325,- € verwirrt (anstatt 630,- DM)

Änderungen zum 1.1.2002 gab es keine (außer der Währung und dem dadurch leicht gaänderten Betrag)!
Und seit dem 1.4.99 haben sich diesbezüglich weder die steuerlichen, noch die versicherungsmäßigen Vorgaben geändert.
Dass Dich jetzt die 325 € statt der 630 DM verwirren, verstehe ich ehrlich gesagt nicht! Das ist doch das Gleiche (ok, in 99 waren es noch 580 DM)

Grüße
Guido, der sich die alte Regelung wieder wünscht!