Obskures Angebot für Auflösungsvertrag

Hallo zusammen!

Mir wurde heute folgendes Angebot unterbreitet:
Der Firma geht es finanziell nicht gut, der Geschäftsbereich, in dem ich arbeite wird aller Voraussicht nach aufgelöst.
Entweder ich unterschreibe noch in diesem Jahr einen Auflösungsvertrag mit Wirkung zum 31.03.03 oder mir wird zum 28.02.03 gekündigt.
Von irgendwelchen Abfindungen ist nicht die Rede. Es greift kein Tarifvertrag und der Arbeitsvertrag enthält auch nur das Nötigste.

Zwei Fragen stellen sich mir nun:

  1. Ist es möglich, den Auflösungsvertrag so zu Formulieren, dass ich keine Sperre des Arbeitslosengeldes bekomme? Mir ist das zugesichert worden, ich habe aber Zweifel, ob das geht.

  2. Was kann der Grund sein für die plötzliche Eile? Eine Kündigung zum 28.02. wäre doch auch noch ende Januar möglich. Gilt vielleicht ab 2003 eine neue Regelung, die man so umschiffen will??

Das gleiche Angebot gilt auch für zwei Kollegen. Wir rätseln nun, was die Aktion soll. Wer hat eine Idee?

Gruß
Arndt

Hi,

Sperre des Arbeitsamtes kann man unter bestimmten Voraussetzungen umgehen.
Kündigung Ende Januar ist nur möglich, wenn ihr weniger als 5 jahre dort gearbeitet habt, danach verlängern sich die Kündigungsfristen.
Das Angebot hat u.U. für beide Seiten Vorteile: Ihr könnt einen Monat länger arbeiten und habt mehr Zeit, Euch anderweitig eine neue Arbeit zu besorgen und könnt in der Bewerbung „ungekündigte Stellung“ schreiben. Der Arbeitgeber ist sicher, das ihr keine Kündigungsschutzklage einreicht, die für ihn in jedem Fall arbeit macht und möglicherweise noch Geld kostet.
Ich würde aber, sofern Du darauf eingehst, eine Klausel vereinbaren, das z.B. ab 1.2. ein sofortiges verlassen des Betriebes ermöglicht wird, dann kannst Du einem neuen Arbeitgeber bei Bedarf sofort zur verfügung stehen, hast aber noch 2 Monate Zeit, was ordentliches zu finden.

Gruß,
Micha

Hallo Arndt,
schau mal hier rein:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß Sera

Hallo zusammen!

Mir wurde heute folgendes Angebot unterbreitet:
Der Firma geht es finanziell nicht gut, der Geschäftsbereich,
in dem ich arbeite wird aller Voraussicht nach aufgelöst.
Entweder ich unterschreibe noch in diesem Jahr einen
Auflösungsvertrag mit Wirkung zum 31.03.03 oder mir wird zum
28.02.03 gekündigt.

Hi,

folgender link bietet einige nützliche infos:

http://www.ingenieurkarriere.de/bewerberservice/karr…

Gib im Feld „Stichwortsuche“ den Begriff „Aufhebungsvertrag“ ein, und Du wirst fündig.

grüße

Hallo,

Zwei Fragen stellen sich mir nun:

  1. Ist es möglich, den Auflösungsvertrag so zu Formulieren,
    dass ich keine Sperre des Arbeitslosengeldes bekomme? Mir ist
    das zugesichert worden, ich habe aber Zweifel, ob das geht.

Das ist bei betriebsbedingten Auflösungsverträgen möglich.

  1. Was kann der Grund sein für die plötzliche Eile? Eine
    Kündigung zum 28.02. wäre doch auch noch ende Januar möglich.
    Gilt vielleicht ab 2003 eine neue Regelung, die man so
    umschiffen will??

Die Kündigungsfristen stehen im BGB § 622. Sie nach ob Ihr möglicherweise im nächsten Jaahr eine längere Kündigungsfrist habt.

Das gleiche Angebot gilt auch für zwei Kollegen. Wir rätseln
nun, was die Aktion soll. Wer hat eine Idee?

Der Arbeitgeber muß bei einer Kündigung die soziale Auswahl berücksichtigen. Möglicherweise muß er bei dieser andere Arbeitnehmer bei der Kündigung vorziehen und Euch behalten. Solltet Ihr einen Betriebs- oder Personalrat haben fragt bei dem doch einfach mal nach.
Wenn der Arbeitgeber keine Abfindung im Aufhebungsvertrag geben will, würde ich eine Kündigung vorziehen und diese vom Arbeitsgericht auf soziale Auswahl überprüfen lassen.
Weniger wie garnichts kannst Du nicht bekommen.

Grüße Michael

Gruß
Arndt