Ich überlege, ob ich nebenberuflichen Verdienst anbieten sollte, und denjenigen eine Provision zahlen soll, die mir Kunden zuführen.
Es handelt sich um vollkommen seriöses und realistisches Geschäft, möchte ich betonen.
Reicht es aus, wenn ich mir von den Personen schriftlich bestätigen lasse, daß sie wissen, daß sie das Geld, was sie von mir bekommen, beim Finanzamt als Einkommen anmelden müssen?
Muß ich Mehrwertsteuer in die Provision einrechnen? Wenn ja könnte es ja Probleme geben, denn welcher Nebenjobber gibt schon eine Vorsteuererklärung ab.
wie hoch wären denn die Provisionen im Einzelfall?
Wie hoch ist die Chance, daß ein einzelner im Mom´nat Provisionen erwirtschaftet, die über den Nebenerwerbsgrenzen liegen?
ansonsten: einfach eine aushilfslohnquittung schreiben, Abgaben abführen und alles ist gegessen für alle drei Seiten: Staat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer.
Ich überlege, ob ich nebenberuflichen Verdienst anbieten
sollte, und denjenigen eine Provision zahlen soll, die mir
Kunden zuführen.
Es handelt sich um vollkommen seriöses und realistisches
Geschäft, möchte ich betonen.
Dan
die beste lösung ist immer , dass man mit den interessenten eine provisionsvereinbarung schriftlich trifft, mit der vereinbarung, dass der „vermittler“ für erfolgreich vermittelte kunden/geschäfte eine provision von xx etc. erhält und hierüber ihnen eine rechnung schreibt, wobei die mehrwertsteuer ausgewiesen wird - der rechnungsbetrag inkl. mwst wird dem vermittler ausbezahlt (gegen quittung, scheck) oder auf sein konto überwiesen. in der prov.-vereinbarung schreiben, dass für die abführung der steuer der vermittler selber zuständig ist…mehr ist nicht zu erledigen, es ist dann sache des vermittlers,…so regeln es z.b. auch große versicherungskonzerne und strukturvertriebe…
peter