Hallo,
meine Frau arbeitet als Vollkraft mit Stundenlohn auf einer Tankstelle im 3-Schichtsystem.
Der Geschäftsführer hat mit Wirkung zum Januar Leiharbeiter angeheuert, die Stunden der fest angestellten AN abdecken sollen.
Sinn ist, die Lohnkosten zu drücken.
Meine Frau arbeitet nun nur noch 130 Stunden im Monat.
Hat man nicht ein Recht auf Vollbeschäftigung ?
Was kann man tun ?
Wir haben Angst vor Entlassung.
Gruß
Uwe
Hallo Uwe,
Der Geschäftsführer hat mit Wirkung zum Januar Leiharbeiter
angeheuert, die Stunden der fest angestellten AN abdecken
sollen.
Sinn ist, die Lohnkosten zu drücken.
Kann ich mir nicht vorstellen, da Leiharbeiter normalerweise immer teurer sind als eigene Festangestellte (neben den zwar niedrigeren Lohnkosten kommen noch Kosten für den Verleiher hinzu), ausser Deine Frau würde weit über dem Durchschnitt verdienen.
Meine Frau arbeitet nun nur noch 130 Stunden im Monat.
Also ca. 30 Stunden je KW.
Hat man nicht ein Recht auf Vollbeschäftigung ?
Gab es eine Änderungskündigung ? Oder wie hat der Geschäftsführer die Umstellung durchgeführt ? Einfluss könnte auch die Frage haben, wie viele Personen bei der Tankstelle angestellt sind (bei mehr als 5 Vollzeitmitarbeiter, wobei Teilzeitkräfte anteilig gerechnet werden, gibt es Kündigungsschutz).
Was kann man tun ?
Sich informieren, am Besten bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt oder bei den Gewerkschaften.
Wir haben Angst vor Entlassung.
Wenn die Befürchtungen besonders groß sind, würde ich vorsorglich schonmal Bewerbungsrunden starten.
Grüsse
Sven
Hallo.
Hat Deine Frau einen AV? Was steht da zur Stundenzahl drin?
Wie lange arbeitet Deine Frau dort schon und wieviele Stunden arbeitete Sie dort bisher regelmäßig?
Gruß,
LeoLo
Hallo Leo,
ja, sie hat einen AV. Da steht nur was von einer 6-Tage-Woche im 3- Schichtbetrieb. Keine Stunden.
Sie arbeitet dort seit 1992 im Durchschnitt 170 Std. / Monat.
Gruß
Uwe
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Hallo.
Bei kontinuierlicher Arbeitszeit von 170 Stunden über den langen Zeitraum dürfte es wohl ziemlich sicher sein, daß der AG eine schriftliche fristgerechte Änderungskündigung ausprechen muß, wenn er die Arbeitszeit Deiner Frau drücken will. Er kann natürlich Deine Frau auch 130 Stunden einsetzen und 170 bezahlen…:o) Allerdings klingt Tankstelle nicht unbedingt nach einem Großbetrieb. Sollte der AG dauerhaft mehr als 5AN (ohne Azubis, Teilzeitler anteilig berechnen) beschäftigen, besteht Kündigungsschutz und Deine Frau kann klagen, ohne machtlos mit der direkten Kündigung rechnen zu müssen. Sie kann natürlich auch klagen, wenn kein Kündigungsschutz besteht. Dann wird sie vermutlich Recht bekommen und den Prozess gewinnen und danach diesen Job nicht mehr haben (oder zumindest kaum Chancen bei einer Klage haben).
Allerdings stellt sich die Frage, was passiert, wenn Deine Frau jetzt nicht klagt? Was hindert den AG, Ihre Arbeitszeit demnächst noch mehr zu senken? Ich tendiere zu: klagen und derweil schon einmal ein paar Bewerbungsgespräche bei einem anderen AG zu führen…
Alles Gute für 2003,
Gruß,
LeoLo
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Hallo LeoLo,
Allerdings stellt sich die Frage, was passiert, wenn Deine
Frau jetzt nicht klagt? Was hindert den AG, Ihre
Arbeitszeit demnächst noch mehr zu senken? Ich tendiere zu:
klagen und derweil schon einmal ein paar Bewerbungsgespräche
bei einem anderen AG zu führen…
Meiner Meinung nach sollte man zeitgleich mit der Klage auch die Bewerbungsgespräche beginnen, denn ich glaube kaum, dass ich bei einem AG arbeiten wollte, den ich verklagen mußte und bei dem ich dann sowieso keinen guten Stand mehr habe.
Die Alternative heisst für mich: Klagen und anschließend auf Abfindung (natürlich nur, wenn man einen anderen Job hat) pochen.
Oder: versuchen, sich aussergerichtlich zu einigen, damit sich beide Parteien hinterher noch in die Augen sehen können.
Grüsse
Sven
Danke Euch Jungs.
Da haben wir es wieder.
Man arbeitet 10 Jahre korrekt und engagiert - achtet darauf, daß es der Fa. gut geht - und wird dann aus Kostengründen kaltgestellt.
Auf einer Tankstelle kann es ja keine „überflüssigen“ Arbeitskräfte geben. Hier geht es einzig um den Ersatz fest angestellter AK gegen Aushilfen, Leiharbeiter, Studenten, u.s.w., die weniger kosten und keine sonstigen Ansprüche haben.
Gibt es heute wirklich keine anderen Motive mehr, als nur das Geld ?
Zu kotzen (ich bin wohl aus der falschen Generation).
Gruß und - ein gesundes Neues Jahr
Uwe
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Hallo.
Die Alternative heisst für mich: Klagen und anschließend auf
Abfindung (natürlich nur, wenn man einen anderen Job hat)
pochen.
– Warum sollte der AG eine Abfindung zahlen?
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
– Warum sollte der AG eine Abfindung zahlen?
wenn man als AG einen Gerichtstermin verloren hat und den Mitarbeiter weiterbeschäftigen muß, ist man froh, wenn man ihn dann trotzdem los wird (Betriebsklima, evtl. Einfluss auf die anderen MA usw.). So mancher AG ist daher bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn man sagt: „was ist es Dir wert, wenn ich freiwillig gehe ?“.
Sollte man natürlich nur machen, wenn man schon einen anderen Job in der Hinterhand hält und Pokern kann.
Grüsse
Sven
Hallo Uwe,
Auf einer Tankstelle kann es ja keine „überflüssigen“
Arbeitskräfte geben. Hier geht es einzig um den Ersatz fest
angestellter AK gegen Aushilfen, Leiharbeiter, Studenten,
u.s.w., die weniger kosten und keine sonstigen Ansprüche
haben.
Angesichts der Tatsache, dass dem Pächter je verkauftem Liter Sprit eine Brutto-Marge (Umsatz - Einkauf Benzin, aber vor (!) Abzug aller anderen Kosten) von ca. 1,5 Cent bleibt und man dann noch weiss, dass die Einkaufspreise für Getränke usw. manchmal oberhalb der Verkaufspreise in Supermärkten liegen (die Firma Lekkerland ist leider für viele Pächter der vorgegebene Lieferant), dann ist mir klar, warum die Pächter anfangen, überall zu sparen. Wenn man dann noch von der Ölgesellschaft aufgebrummt bekommt, seine eigene Werkstatt (die viele über Wasser gehalten hat) aufzugeben, dann bleibt nicht mehr viel übrig).
Gibt es heute wirklich keine anderen Motive mehr, als nur das
Geld ?
Wenn man sich mit einer Tankstelle selbstständig macht und damit automatisch erheblich mehr Wochenstunden als ein Angestellter hat, dann macht man das nicht für Umme !!!
Zu kotzen (ich bin wohl aus der falschen Generation).
Nein, nur vielleicht in einer Branche, wo es nicht so heftig kommt (Großbetriebe haben da ein dickeres Polster und Gewerkschaften verhindern Entlassungen). Da ich sowohl Handwerk (Raumausstattung als Selbstständiger, Tankwart als Angestellter) als auch Ingenieur (angestellt) gemacht habe, kenn ich die Umstände in beiden Branchen ein wenig beurteilen.
Glaub mir - wenn es an Dein eigenes Geld geht - und bei einer Tankstelle hat man nunmal schnell ein Kredit in Höhe von 500.000 € im Nacken, der einem das Genick brechen kann), dann hat man gar kein Bedürfnis mehr, „everybody’s darling“ zu sein.
Grüsse
Sven
Hallo.
Die Alternative heisst für mich: Klagen und anschließend auf
Abfindung (natürlich nur, wenn man einen anderen Job hat)
pochen.– Warum sollte der AG eine Abfindung zahlen?
Weil er sonst weiterbeschäftigen müsste. Ist das gängige Procedere.
Grüße,
Mathias
Hallo.
Die Alternative heisst für mich: Klagen und anschließend auf
Abfindung (natürlich nur, wenn man einen anderen Job hat)
pochen.– Warum sollte der AG eine Abfindung zahlen?
Weil er sonst weiterbeschäftigen müsste. Ist das gängige
Procedere.Mathias
Sollte man natürlich nur machen, wenn man schon einen anderen
Job in der Hinterhand hält und Pokern kann.Grüsse
Sven
Hallo Mathias, hallo Sven.
Mmmmmh, vielleicht sehe ich das Problem ja anders als ihr beiden?
Also:
1.) Handelt es sich lediglich um eine LOHNklage und keine Küschutzklage, also steht bisher die Weiterbeschäftigung ja gar nicht zur Debatte. Daß das Arbeitsverhältnis nicht gerade dadurch verbessert wird, ist klar. Aber das ist ein anderes Thema.
2.) Ist bisher nicht vom Fragesteller beantwortet worden, ob Küschutz überhaupt besteht. Immerhin hat nicht jede Tankstelle über 5AN i.S.d. KSchG. Wenn kein Küschutz besteht, ist die Frage einer Abfindung völlig anders zu betrachten.
3.) Ist es ein unheimlich riskantes Spiel, erst einen neuen AG zu suchen und dann erst auf einvernehmliche Beendigung des AV unter Zahlung einer Abfindung zu pokern. Schon mal überlegt, was passiert, wenn der alte AG zum Überraschen aller meint, die gute Frau einfach korrekt weiterbeschäftigen zu wollen? Dann hat sie plötzlich zwei Arbeitsverträge, zwei Arbeitgeber und ein Riesenproblem. Ungeachtet der Frage, ob evtl Vertragsstrafen bei einem der AV vereinbart sind, könnte zudem je nach vertraglicher Grundlagen eine fristlose/fristgerechte Kündigung, der Verlust beider Arbeitststellen (die Welt ist klein) und die Arbeitslosigkeit unter Sperre des Bezugs von ALG die Folge sein.
Das war der eigentliche Anlaß, warum ich auf diese schöne isoliert eingeworfene Illusion der Abfindung ein wenig skeptisch reagiert habe.
Mal ganz ehrlich, eigentlich hat die Frau (wenn das KSchG nicht greift) Glück, daß ihr AG keine Ahnung hat und nicht einfach eine Änderungskü ausspricht.
Nehmt’s mir nicht übel, aber ich will Uwe-Ernst nur davor bewahren, daß er durch Eure Aussagen den Eindruck bekommt, daß seine Frau sich einfach einen neuen Job sucht, dann kündigt und eine Abfindung erhalten wird. Insbesondere die Formulierung „auf Abfindung pochen“ erweckt den Eindruck, als gäbe es da eine Art Rechtsanspruch. Wie immer hat alles eben zwei Seiten. Wenn plötzlich Schadensersatz, Vertragsstrafen, Arbeitslosigkeit, etc das Resultat des Handelns ist, wird seine Dankbarkeit über Eure möglichen Luftschlösser sich in Grenzen halten.
Natürlich kann es auch sein, daß Eure Theorie tatsächlich so aufgehen wird - ich würde es Uwe-Ernst wünschen. Aber solange das nicht irgendwie untermauert werden kann, sollte man in seinen Postings deutlich darauf hinweisen, daß es sich um eine theoretische Möglichkeit handelt, die mit Vorsicht zu genießen ist. Aussagen a la „neuen Job suchen und dann auf Abfindung pochen“ bergen ein erhebliches Interpretationsrisiko, deren negative Konsequenzen vom Fragesteller getragen werden müssen - und nicht von dem, der diese mögliche Variante einfach mal in den Raum wirft.
Gruß an Euch beide,
LeoLo
Lieber Leo,
die Tankstelle ist eine GmbH mit zwei Niederlassungen.
Erst die Summe der fest angestellten AK aus beiden NL´s kommt über 5.
Greift hier das KüschG ??:
Gruß
Uwe
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Hallo Mathias, hallo Sven.
1.) Handelt es sich lediglich um eine LOHNklage und keine
Küschutzklage, also steht bisher die Weiterbeschäftigung ja
gar nicht zur Debatte. Daß das Arbeitsverhältnis nicht gerade
dadurch verbessert wird, ist klar. Aber das ist ein anderes
Thema.
Das ist meiner Meinung nach genau das Thema: Vergiss den Gedanken, bei einem AG zu arbeiten, gegen den Du gerade geklagt hast. Also kannst Du Dir gleich was Neues suchen und dabei versuchen, möglichst viel aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis rauszuholen.
2.) Ist bisher nicht vom Fragesteller beantwortet worden, ob
Küschutz überhaupt besteht. Immerhin hat nicht jede Tankstelle
über 5AN i.S.d. KSchG. Wenn kein Küschutz besteht, ist die
Frage einer Abfindung völlig anders zu betrachten.
Das hatten wir ja bereits in vorherigen Postings gefragt und die Beantwortung von diesem Fakt abhängig gemacht.
3.) Ist es ein unheimlich riskantes Spiel, erst einen neuen AG
zu suchen und dann erst auf einvernehmliche Beendigung des AV
unter Zahlung einer Abfindung zu pokern. Schon mal überlegt,
was passiert, wenn der alte AG zum Überraschen aller meint,
die gute Frau einfach korrekt weiterbeschäftigen zu wollen?
Dann hat sie plötzlich zwei Arbeitsverträge,
zwei Arbeitgeber und ein Riesenproblem.
Das Problem hängt natürlich davon ab, wie man das Spiel der Kündigungsfristen handelt.
Ungeachtet der Frage, ob evtl Vertragsstrafen bei einem der AV
vereinbart sind, könnte zudem je nach vertraglicher Grundlagen
eine fristlose/fristgerechte Kündigung, der Verlust
beider Arbeitststellen (die Welt ist klein) und die
Arbeitslosigkeit unter Sperre des Bezugs von ALG die Folge
sein.
Du glaubst ja wohl jetzt nicht, dass ich jemals meinen AG gewechselt habe, ohne vorher bei einem anderen AG unterschrieben zu haben ? Wie bereits gesagt, die Kündigungsfrist muß natürlich eingehalten werden. Abgesehen davon wird wohl kaum ein AG auf die Erfüllung der Arbeitsleistung pochen (Thema: mangelndes Vertrauen…) und den MA (im Zweifelsfall natürlich ohne Abfindung) ziehen lassen.
Das war der eigentliche Anlaß, warum ich auf diese schöne
isoliert eingeworfene Illusion der Abfindung ein wenig
skeptisch reagiert habe.
Ich halte es auch nicht für das absolute Wundermittel. Nur möchte ich klarmachen, dass man bei einem AG, den man gerade verklagt hat, nicht unbedingt das lockerste Arbeitsleben hat und somit auf die Suche gehen kann.
Nehmt’s mir nicht übel, aber ich will Uwe-Ernst nur davor
bewahren, daß er durch Eure Aussagen den Eindruck bekommt, daß
seine Frau sich einfach einen neuen Job sucht, dann kündigt
und eine Abfindung erhalten wird. Insbesondere die
Formulierung „auf Abfindung pochen“ erweckt den Eindruck, als
gäbe es da eine Art Rechtsanspruch. Wie immer hat alles eben
zwei Seiten. Wenn plötzlich Schadensersatz, Vertragsstrafen,
Arbeitslosigkeit, etc das Resultat des Handelns ist, wird
seine Dankbarkeit über Eure möglichen Luftschlösser sich in
Grenzen halten.
Anspruch hat man darauf natürlich nicht, sorry für die etwaig falsche Wortwahl. Meiner Meinung nach sollte man sowieso erstmal den gütlichen Weg ( = persönliches Gespräch) suchen, vielleicht löst sich dann das Problem von Alleine. Wenn dann doch das Gericht eingeschaltet wird, ist es für eine Weiterbeschäftigung eh schon zu spät.
Natürlich kann es auch sein, daß Eure Theorie
tatsächlich so aufgehen wird - ich würde es Uwe-Ernst
wünschen. Aber solange das nicht irgendwie untermauert werden
kann, sollte man in seinen Postings deutlich darauf hinweisen,
daß es sich um eine theoretische Möglichkeit handelt, die mit
Vorsicht zu genießen ist. Aussagen a la „neuen Job suchen und
dann auf Abfindung pochen“ bergen ein erhebliches
Interpretationsrisiko, deren negative Konsequenzen vom
Fragesteller getragen werden müssen - und nicht von dem, der
diese mögliche Variante einfach mal in den Raum wirft.
Da hast Du natürlich Recht. Das mit dem Risiko ist so eine Sache. Wie bereits erwähnt, halte ich das persönliche Gespräch für erheblich wirkungsvoller. Alle weiteren „Spielchen“ (einschl. Termin beim Gericht) sollten unbedingt in Absprache / Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt durchgeführt werden.
Grüsse
Sven
Hallo.
Lieber Leo,
die Tankstelle ist eine GmbH mit zwei Niederlassungen.
Erst die Summe der fest angestellten AK aus beiden NL´s kommt
über 5.
Greift hier das KüschG ??:
Kommt drauf an. Meines Erachtens, vermutlich: Nein. Ich kenne aber auch nicht alle Details. Letztendlich kann man im Zweifel es einfach versuchen und Küschutzklage einreichen. Dann wird sie entweder verhandelt oder wegen Nichtgeltung des KSchG abgeschmettert.
Gruß,
LeoLo