Vorstellungskosten

HALLO,

ich habe mich bei einer Firma beworben und
mußte zum Vorstellungsgespräch insgesamt
400 KM fahren.
Wollte bei der Firma die 400 KM a,52 DM
abrechnen.
Es wurde abgelehnt.

Kann ich diese Unkosten bei der Firma
abrechnen, oder nicht. ?

Gibt es da eine Rechtssprechung?

Danke
Lucia

Kann ich diese Unkosten bei der Firma
abrechnen, oder nicht. ?

Gibt es da eine Rechtssprechung?

Danke
Lucia

Soviel ich weiß kannst du diese Kosten nur bei deiner Einkommensteuer als Werbungskosten geltend machen. Warum sollte eine Firma auch einem Bewerber solche Kosten erstatten ?

Hi Lucia!

Mal ne gute Nachricht ;o))

Mein „Vorgänger“ liegt eindeutig falsch!

Die Firma ist gesetzlich dazu verpflichtet, Dir Deine Bewerbungskosten zu erstatten. Bin zwar kein Anwalt, aber dies ist sicher, da ich mehrere Anwälte gefragt habe und daraufhin eine Firma verklagt und gewonnen habe!

Erstmal lehnen die unseriösen Firmen diese Zahlung ab, aber die wissen, daß sie zahlen müssen! Also… frag sie nicht, ob Du es bekommst, sondern schicke denen die Rechnung und fERTIG!!

Ich habe viele Vorstellungsgespräche abgerechnet und bis auf wenige Ausnahmen anstandslos das Geld bekommen. Schicke Der Firma Deine Rechnung. Schicke die erste Mahnung…schicke die zweite Mahnung…dann geh vor Gericht!

Die meisten Firmen zahlen nicht bei der Rechnung, aber wenn du mit Mahnungen zeigst, daß du „Ernst“ machst! Ich habe bei ca. 30 Vorstellungsgesprächen nur zweimal mein geld nicht bekommen (lohnte einfach nicht bei kleinen Summen vor Gericht zu gehen) und mußte nur einmal vor Gericht!

Gruß

Bernd

P.S.: Bei der Rechnung weise daraufhin, daß bei Nichtbezahlung weitere Kosten entsthen, dann kannst du bei Mahnungen nochmal 30-40DM „draufschlagen“! Die Mahngebühren werden zwar nicht bezahlt, aber wirken Wunder… dann bezahlen die halt afu einmal doch ;o))))

Nachtrag
Abrechnung a ,052 DM/KM sind übrigens üblich… vorgeschreiben ist glaube ich die Erstattung Bahn 2. Klasse, aber die liegen etwa im gleichen Preisbereich…

Danke
Lucia

Abrechnung a ,052 DM/KM sind übrigens
üblich… vorgeschreiben ist glaube ich
die Erstattung Bahn 2. Klasse, aber die
liegen etwa im gleichen Preisbereich…

Hallo Bernd,
das war mir tatsächlich neu ! Aber danke für den Tip, ich werd bei meinen zukünftigen Gesprächen da mal drauf achten !

MfG
Dietmar

Danke
Lucia

. . . muß sie auch bezahlen!

Hi Lucia,

dieser Grundsatz gilt auch im Arbeitsrecht und auch bei Deiner Frage. Also: Nur wenn Du zu einem Vorstellungsgespräch (nachweislich) eingeladen wurdest, hast Du (selbstverständlich) Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Andernfalls wirst Du die Kosten wohl nur im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen können!

Danke für den Hinweis :smile:

Gibt es darüber keine eindeutige
Rechtssprechung ?
Was ist, wenn die Einladung, wie bei mir,
telefonisch erfolgte !
Cu
Lucia

… ein Beweisproblem. Jeden Anspruch, den Du gerichtlich durchsetzen willst, mußt Du beweisen (belegen). Als Arbeitgeber würde ich mich in Deinem Fall immer rausreden, indem ich die Einladung zum Vorstellungsgespräch als „Angebot zur Betriebsbesichtigung“ darstellen würde. Dabei wäre ich davon ausgegangen, dass Du keineswegs extra deswegen anreist, sondern den Besuch machst, wenn Du sowieso in der Nähe bist. Außerdem hätte ich die Übernahme von Reise-, Fahrt- und/oder Übernachtungskosten klar und eindeutig abgelehnt. Merke: Nur wer schreibt, der bleibt!

Hi Lucia!

Laß Dir keine Angst einjagen…

Du bekommst Dein Geld und jegliche andersweitige Stellungnahme ist Unsinn!

Du kannst Dich ja wohl kaum selbst bei der Firma einladen ;o)))

Irgendwelche Täuschungsversuche der Firma sind ohne Aussicht auf Erfolg…auch vor Gericht… uns zudem strafbar!

Ich kennen zwar die Paragraphennummer nicht aber die Rechtslage ist eindeutig geklärt, sodaß du hier kein Problem hast! Ich hatte übrigens auch mal den Fall, daß eine Firma sich durch Ausreden drücken wollte und die haben vor Gericht schön verloren ;o)))

Wie gesagt… laß Dir von solchen Aussagen keine Angst einjagen und „besorg“ Dir das Geld, welches Dir gesetzlich eindeutig zusteht!

An die Schreiber solcher Mails… bevor man jemand „ausreden“ will an sein Geld zu bekommen sollte man sich vorher fundiertes Wissen aneignen… ansonsten finde ich so etwas unfair und unverschämt!

Gruß

Bernd

P.S.: Bei Rückfragen kannst mich auch sonst privat anmailen unter [email protected]

Hi!

… ein Beweisproblem. Jeden Anspruch,
den Du gerichtlich durchsetzen willst,
mußt Du beweisen (belegen).

So wie man es immer schön im Fernsehen sieht, gelle… aber leider falsch!

Als
Arbeitgeber würde ich mich in Deinem Fall
immer rausreden, indem ich die Einladung
zum Vorstellungsgespräch als „Angebot zur
Betriebsbesichtigung“ darstellen würde.

Was auch eine Einladung wäre…

Dabei wäre ich davon ausgegangen, dass Du
keineswegs extra deswegen anreist,
sondern den Besuch machst, wenn Du
sowieso in der Nähe bist.

Mein Gott… wenn du so in eine Verhandlung gehst kannst du gleich bezahlen ;o)

Außerdem hätte
ich die Übernahme von Reise-, Fahrt-
und/oder Übernachtungskosten klar und
eindeutig abgelehnt.

… und hättest nachweislich Falschaussagen gemacht…damit strafbar… bei solhem Verhalten solltest du aufpassen, daß du keine Strafen bekommst ;o))

Merke: Nur wer
schreibt, der bleibt!

Doch wer unwissend schreibt bekommt negative Antworten ;o))

Gruß

Bernd