Hallo,
Frage an die Jobexperten,
Bin zwar kein absoluter Experte, da mir aber auch schon mal gekündigt wurde, habe ich mich damit auch schon mal beschäftigt.
zum 31.01.2003 habe ich meine Kündigung erhalten.
Text:
" Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende
Arbeitsverhältnis zum 31.01.2003.
Zunächst einmal: wie viele Jahre hast Du für das Unternehmen gearbeitet ? Interessant wäre auch, ob Du noch in der Probezeit warst (dann ist Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich).
Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigungsjahre und ist im BGB §622 geregelt.
"§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
- wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
- wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. "
Der Betriebsrat wurde ordnungsgemäß angehört.
Zu dem würde ich dann auch gleich mal gehen und ihn nach seiner Meinung dazu fragen (was hat der AG ihm als Grund gesagt ?).
Die Arbeitspapiere gehen Ihnen nach der Endabrechnung
unaufgefordert zu."
das ist üblich.
Muß in der Kündigung ein Kündigungsgrund angegeben werden?
Wenn ja, wie verhalte ich mich?.
Wenn Du in der Probezeit bist, nein, danach ja.
Noch etwas: Hat der Betrieb mehr als 5 Mitarbeiter (ohne Lehrlinge, Teilzeitkräfte anteilig) ? Wenn ja, dann kann er nicht einfach kündigen, sondern muß eine Sozialauswahl treffen. Davon ausgenommen ist, wenn Du die Kündigung durch Dein Verhalten verursacht hast (blaumachen und schwarz arbeiten oder Diebstahl usw.), selbst dann gibt es aber noch Schutzklauseln.
Die Kündigung war mit dem Betriebsrat und der Personalleitung
abgesprochen - keine Kündigung in beiderseitigem Einverstän-
dnis- sondern eine Kündigung, aus gesundheitlichen Gründen,
von Seiten der Firma.
Wie üblich, ich hätte erstmal das gesamte Posting lesen sollen…
Aus gesundheitlichen Gründen kann man nicht gekündigt werden (soweit ich weiss). Vielmehr ist die Frage, ob Du nicht berufsunfähig bist.
Selbst wenn Du den Job nicht mehr ausführen kannst, würde ich mich nicht kündigen lassen, da eine Kündigung seitens AG bei einem neuen AG, wenn Du Dich bewirbst, sehr negativ gesehen wird, auch bei gesundheitlichen Gründen ("kann sie den Job dann überhaupt durchhalten ?).
Ich würde mir erst eine neue Stelle suchen und dann selbst kündigen.
Grüsse
Sven
Danke für Eure Antworten.
Hannelore