Teilzeit-Tätigkeit + Aushilfe mit Gewerbeanmeldung

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Jan 2003

Hallo,

habe schon ein bißchen rumgesucht im www aber nichts (verständliches) dazu gefunden.
Ich möchte gern eine Teilzeitstelle annehmen, habe nun aber noch einen super Aushilfsjob angeboten bekommen. Würde ich den auf 2. Steuerkarte machen, würde wahrscheinlich nicht mehr viel an Geld übrigbleiben. Nun hat man mir gesagt, daß ich doch dafür "einfach" ein Gewerbe anmelden solle, dann müsse ich mich zwar selbst um Steuern, Krankenversicherung usw. kümmern (schlimm genug... ;-)), käme aber günstiger dabei weg.
Hat irgendjemand damit Erfahrungen gemacht und/oder kann mir Tips geben? So sehr mich diese Aushilfstätigkeit auch reizt, ein bißchen was raushaben will ich am Ende vom Monat ja trotzdem ;-)

Danke schon mal für alle Antworten,

Tanja

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Minuten 0 hilfreich
    Na klar.....

    Hallo Tanja,

    ....kannst du ein Gewerbe einfach anmelden......!?!
    ABER....
    ... nu mal Grundsätzliches, da du nicht beschreibst um welche Tätigkeit es sich genau handelt:

    -ein Gewerbe anmelden bedeutet selbständig arbeiten.
    - selbständiges Arbeiten bedeutet unternehmerisch am Markt auftreten, eigenverantwortlich handeln, sich mit buchhalterischen Themen auseinander zu setzen und sie dann auch zu machen, Steuerberater u.U. zu beauftragen, Einkommensteuer- Gewerbesteuer u.U. zu zahlen. mit oder ohne Umsatzsteuer zu rechnen, Kranken- Rentenversicherung, andere Arten von Altervorsorge, Haftungsfragen etc. etc...

    Also erst einmal anmelden ist einfach, ob es dann aber wirklich eines, was für eines, und wie einfach es dann letztendlich ist, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Da du im Vorfeld schon von einem AUSHILFSJOB gesprochen hat es sich m.M. nach schon erledigt.
    Wer aushilft handelt nicht unternehmerisch, eigenverantwortlich und selbständig.
    Fazit, ohne genauere Info's ein gutgemeinter und ebenso pauschaler Rat: Lass es.

    Gruß
    der Alex

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re: Na klar.....

      Hallo Alex,

      vielen Dank erst mal für Deine Antwort! ... nu mal Grundsätzliches, da du nicht beschreibst um welche
      Tätigkeit es sich genau handelt:
      Ich soll für eine Werbeagentur eine HP pflegen, hier und da eigene Ideen mit einbringen, halt etwas kreativ sein... -ein Gewerbe anmelden bedeutet selbständig arbeiten.
      - selbständiges Arbeiten bedeutet unternehmerisch am Markt
      auftreten, eigenverantwortlich handeln, sich mit
      buchhalterischen Themen auseinander zu setzen und sie dann
      auch zu machen, Steuerberater u.U. zu beauftragen,
      Einkommensteuer- Gewerbesteuer u.U. zu zahlen. mit oder ohne
      Umsatzsteuer zu rechnen, Kranken- Rentenversicherung, andere
      Arten von Altervorsorge, Haftungsfragen etc. etc...
      Ohje, hatte gehofft, sowas bei einem kleineren Einkommen möglichst minimieren zu können.... (Du siehst, ich habe keine Ahnung ;-)) Wer aushilft handelt nicht unternehmerisch,
      eigenverantwortlich und selbständig.
      Aushilfsjob deswegen, weil ich auf nicht mehr als 25 Stunden im Monat käme. Und wie gesagt, mit einer 2. Steuerkarte (und Klasse 6) könnte ich das nun mal gleich vergessen. :-( Fazit, ohne genauere Info's ein gutgemeinter und ebenso
      pauschaler Rat: Lass es.
      Ich schätze Ehrlichkeit. :-)
      Bleibt es bei Deinem Rat trotz genauerer Infos? Mir geht es nur darum, daß ich den Job so gern machen aber wenisgetsn noch ein bißchen was dran verdienen möchte...

      Grüße,

      Tanja

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        ne idee...

        hallo tanja, Ich soll für eine Werbeagentur eine HP pflegen, hier und da
        eigene Ideen mit einbringen, halt etwas kreativ sein...
        dann prüfe doch mal, ob deine arbeit als künstlerisch gelten kann(dem finanzamt gegenüber) und laß das mit der gewerbeanmeldung, sondern bringe deine kreativität freiberuflich ein. zwar mußt du dabei dein damit erwirtschaftetes einkommen versteuern (wenn du über gewisse grenzen kommst), hast aber den vorteil, daß sich die buchführung in grenzen hält und du keine beiträge zur IHK zahlen mußt! bei denen bist du als gewerbetreibende nämlich automatisch zwangsmitglied.

        mach dich mal z.b. hier schlau: http://www.ifb-gruendung.de

        gruß
        ann

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Achtung...

          Moin Ann! dann prüfe doch mal, ob deine arbeit als künstlerisch gelten
          kann(dem finanzamt gegenüber) und laß das mit der
          gewerbeanmeldung, sondern bringe deine kreativität
          freiberuflich ein.
          ACHTUNG!

          Damit habe ich mich schon mal beschäftigt.
          Es ist sehr schwer Webdesign heute noch als künstlerisch geltend zu machen.
          Egal, ob man hauptsächlich mit Grafikprogrammen und Dreamweaver o.ä. arbeitet oder wirklich selbst den Code erstellt - es gilt in den meisten Fällen pauschal als programmieren und ist damit nicht künstlerisch zu werten!

          Da es sich um die Pflege einer Website handelt, muss man davon ausgehen, dass sich am Design nichts oder wenig ändern wird, sondern hauptsächlich aktuelle Informationen hochgeladen werden.
          Dann wird es erst recht schwer das als künstlerisch anerkennen zu lassen.

          Finde ich auch nicht toll, ist aber soweit ich weiss leider so.


          Gruss
          Lanzelot

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        na dann....

        HAllo Tanja,

        sieht das Ganze schon ein wenig anders aus.
        Also die Ann hat dazu ja schon etwas geschrieben.
        Man unterscheidet u.a. zwei Arten der Selbständigkeit:
        Freiberuflich und Gewerblich.
        Jede dieser Arten hat Vor- und Nachteile.
        Grundsätzlich hat die Freiberuflichkeit m.M. mehr Vorteile, es ist aber auch ein wenig schwieriger da hineinzurutschen.
        Sollte in dienem Fall aber möglich sein, solange dein Hauptaugenmerk auf deine gestalterische und freie Tätigkeit, nicht weisungsgebunden, liegt.

        Weiterhin kannst du auch nebenberuflich freiberuflich selbständig sein. Damit hat sich die Krankenkasse schon fast erledigt.
        Wichtig nur, du solltest Hauptberuflich dann Studentin sein oder einen anderen Beruf haben, sonst funktioniert das Ganze nicht.
        Solltest du als Kleinunternehmerin gelten, hängt von deinen Umsätzen&Gewinn ab, Zahlen von 2001, musst du nicht unbedingt Umsatzsteuer abführen, du bist dem automatisch befreit.
        Du "darfst" also erst einmal auch nicht MIT UST rechnen, kannst dem aber widersprechen, gilt dann für 5 Jahre und ist bindent.
        Dann DARFST du auch MIT UST rechnen, ist da du für Unternehmen arbeitest m.M. nach von Vorteil.
        Bemessungsgrenzen:
        vergangenes Jahr Umsatz unter 16.620 Euro, laufendes Jahr unter 50.000 Euro.

        Zum Gewerbe:
        Bist Pflichtmitglied bei der IHK
        Musst dann Beiträge zahlen.
        eventuell Gewerbesteuer (Freibertrag 24.500 Euro)
        Gewerbetreibende die WENIGER als 25.000 Euro Gewinn UND weniger als 260.000 Euro Umsatz im Jahr machen gelten als Kleingewerbetreibende.
        Sie brauchen
        - keine doppelte Buchführung machen
        - sich NICHT im Handelsregister eintragen zu lassen
        - zahlen bei der IHK wenig oder gar keine Beiträge.

        So viel erst einmal am Anfang.
        Falls Fragen, dann mail noch einmal.
        Gruß
        der Alex
        P.S. nu sag ich net mehr lass es, sondern Mach es :-) als Freiberuflerin (gute Site von der Ann übrigens)

  2. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Danke!

    Werde mich auf alle Fälle eingehender über die Möglichkeit, freiberuflich tätig zu werden, informieren und mal schauen, ob ich da rein komme. :-)
    Vielen Dank an Euch zwei!

    Tanja

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