kennt jemand eine Website oder postalische Adresse an die man sich wenden kann zum Thema: Rahmenbedingungen Studentenjobs?
Es gibt soviele versch. Aussagen …
Bsp:
-> max. 20 Stunden pro Woche, jedoch inkl. Wochenende nochmal je 8 Std. pro Wochenende dazu …
-> EU-Ausländer: 90 Tg. pro Jahr (egal wie lange an diesen Tagen)
andere Aussage lautet: 90 Tg. pro Jahr plus !! nochmal 180 HALBE Tage
-> In den Semesterferien 24 Std. pro Tag möglich
usw.
Leider geben die Krankenkassen sehr unterschiedliche Angaben heraus.
mit einer Adresse kann ich nicht dienen, aber bei den Unis gibt es oft Beratungen vom Arbeitsamt spezial für Studenten und soweit ich weiß, sind sie wirklich fit in diesen Themen.
Aus meiner Erfahrung kann ich folgendes sagen: ich habe vor 2 Jahren 2 Jahre lang einen Studenten-Job gehabt. Er umfaßte maximal 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien allerdings durfte ich Vollzeit arbeiten.
Die Einschränkung für die EU-Ausländer ist mir nicht bekannt, sehr wohl aber die für die Nicht-EU-Ausländer. Genaues weiß ich aber nicht.
für studentische Hilfskräfte (deutsche Staatsbürger bzw. EU) gilt folgendes:
Artikel 2 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vom 14. Juni 1985/2001 (BGB1. I S. 1065), entsprechend § 57b Abs. 4 RHG in Verbindung mit § 57b Abs. 2 Nr. 4 RHG;
Maximal mögliche Arbeitszeit:
12 Monate pro Jahr (also voll), bei maximal 74 Stunden im Monat. Zu Beachten ist, daß die wöchentliche (Mo bis So) Arbeitszeit max. 17 Stunden nicht überschreiten darf.
Alle Arbeitsverträge unterhalb dieser Stundenzahlen sind möglich, üblich sind bei uns neben 74 etwa auch 40 Stunden/Monat-Verträge.
Im Bundesland Bremen werden derzeit € 8,02 Euro Brutto pro Stunde für studentische wissenschaftliche Hilfskräfte gezahlt. Dies wird in jedem Bundesland für alle Hochschulen gesondert festgelegt. In Bremen beschließt dies der Senat (Senator f. Bildung). In Berlin wird bsw. deutlich mehr gezahlt.
Vorgenanntes ist auf die freie Wirtschfaft übertragbar. Allerdings ist hier die Vergütung frei verhandelbar.
Bei maximaler Arbeitszeit beträgt das Jahreseinkommen eines Studenten (an Bremer Hochschulen und Forschungseinrichtungen) also 12 x 74 Stunden á € 8,02 Euro = € 7121,76 Euro. Meines Wissens steuerfrei, abzüglich der Beiträge zur Rentenversicherung.
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Zu den gesonderten Regelungen für ausländische Studenten (außerhalb der EU) kann ich leider nichts sagen.