Hallo.
Ich frage dies für einen Freund von mir, der seit 17 Jahren
für ein und denselben Arbeitgeber arbeitet. Er hat dort seine
Ausbildung als Einzelhandelskaufmann gemacht und seitdem in
verschiedenen Filialen des Geschäfts gearbeitet. Nun ist er
seit einiger Zeit in einer Filiale, in der so gut wie kein
Umsatz gemacht wird, da die Obrigkeit diese Filiale ohnehin
abgeschrieben hat und nichts mehr darein investiert.
Sein Arbeitgeber hat ihm heute verkündet, er wisse noch nicht,
wie das nun im nächsten Monat aussehen würde. Die Filiale wird
wohl demnächst geschlossen, aber auch die anderen Filialen
laufen so schlecht, daß dort nur noch Azubis arbeiten.
– Interessant wäre zu wissen, inwieweit der AV den Tätigkeitsort konkret definiert. Möglicherweise muß der AG Deinen Freund ja in einem der anderen Betriebsteile einsetzen und jemand anderen kündigen. Dies kann man ggf noch gerichtlich überprüfen lassen, wenn eine schriftliche Kü ins Haus flattert und man binnen 3 Wochen ab Zugang, die Sozialauswahl per Klage beim ArbG anzweifelt.
Außerdem wurde ihm nahegelegt zu kündigen
– Bloß nicht!
mit der Ankündigung einer Abfindung (*graus*).
– Halte ich für einen Trick. Gehen wir einfach mal davon aus, daß der AG bereit ist, eine durchschnittlich hohe Abfindung zu zahlen, dann wären das ca. 8-9 Monatsbrutto! Woher soll das Geld denn kommen, wenn er jetzt schon scheinbar vollpleite ist?
Leider hat mein Freund seinen Arbeitsvertrag nicht mehr, dem
er die regulären Kündigungsfristen entnehmen könnte. Sein
Arbeitgeber hat ihm erzählt, er habe auch keinen Vertrag mehr,
somit würden ja die Fristen flachfallen.
– Das ist natürlich kompletter Kokolores. Wenn tatsächlich keine der beiden Seiten eine andere vereinbarte als die gesetzliche Küfrist beweisen kann und kein TV Anwendung findet, beträgt die einzuhaltende Kündigungsfrist für Deinen Freund: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, während der AG die verlängerte Küfrist wahren muß, welche aber zusätzlich abhängig vom Lebensalter ist. Ist Dein Freund 42 Jahre oder älter beträgt diese 6 Monate zum Monatsende. Ansonsten sag mir doch einmal bitte das Alter Deines Freundes.
Zu allererst hab ich meinem Freund abgeraten, selbst zu
kündigen. Im folgenden bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob
ich recht habe
– Doch, hast Du.
Meiner Meinung nach muß ein Arbeitgeber, der
seine Arbeitnehmer nicht mehr bezahlen kann, rechtzeitig
Konkurs anmelden, so daß die gesetzlichen Kündigungsfristen
eingehalten werden können und zwar auch mit Gehaltszahlungen,
sonst macht er sich strafbar.
– Das stimmt so nicht. Stell Dir vor, ein AN hat eine Küfrist von 2 Jahren. Wie soll der AG das so früh wissen…?:o) Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, reduzieren sich zudem alle Küfristen auf die höchst einzuhaltende Länge von 3 Monaten zum Monatsende.
Ist das richtig, oder kann er
einfach von heute auf morgen verkünden, er könne kein Gehalt
mehr zahlen?
– Klar. Wer soll ihn hindern? Wichtig ist jedoch, daß man seine Ansprüche nachweislich anmahnt und rechtzeitig einklagt. Vielleicht schaust Du (oder Dein Freund) Dir mal folgende zwei Seiten an:
1.) Zum Thema Gehaltsverzug:
http://www.hensche.de/infos_arbeitsrecht_zahlungsver…
2.) Ein Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeit zum Thema Insolvenzgeld:
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/…
Wenn beide Seiten angeblich keinen Arbeitsvertrag vorweisen
können, gelten dann automatisch die gesetzlichen
Kündigungsfristen? Und wie lange wären diese in dem Fall
meines Freundes?
– siehe oben.
Wie kann er nun am klügsten vorgehen, so daß seine
Kündigungsfrist gewahrt wird und er auch noch sein
ausstehendes Geld in dieser Zeit bekommt?
– siehe oben. Auf gar keinen Fall jetzt kündigen!!! Es besteht ja auch die große Wahrscheinlichkeit einer Sperre beim Bezug des ALG. Ausstehende Gehälter nachweislich anmahnen. Zudem bereitet mir die Nummer mit dem „Geld aus der Kasse nehmen“ sorgen. Sieht nach unversteuertem Lohn aus. Auf solche Spielchen sollte man sich m.E. nur einlassen, wenn man gleichzeitig eine ordentliche Lohnabrechnung mit der Auflistung der abzuführenden Sozialabgaben erhält.
Ach ja, zu guter Letzt: er sollte unbedingt schon mal Bewerbungen rausschicken. Immerhin hat er ja eine sehr kurze Küfrist und kann das sinkende Schiff noch vor den Ratten verlassen:o)
Alles Gute.
Gruß,
LeoLo