Arbeitslosenversicherung

Für Geringverdiener werden vom Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Darin sind keine Arbeitslosen- Versicherungsbeiträge. Hat man als Geringverdiener bei Jobverlust trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Für Geringverdiener werden vom Arbeitgeber pauschale
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Darin sind keine
Arbeitslosen- Versicherungsbeiträge. Hat man als
Geringverdiener bei Jobverlust trotzdem Anspruch auf
Arbeitslosengeld?

Nein, hast Du nicht.
Weder Anspruch auf Arbeitslosengeld, noch bist Du dort Krankenversichert, noch bekommst Du Rente.

Grüße
l.w.

Hallo,

was verstehst Du denn unter Geringvediener? Ab 15 Stunden/Woche ist die Arbeit versicherungspflichtig und somit werden sämtliche SV-Beiträge abgeführt.

Holger

Für Geringverdiener werden vom Arbeitgeber pauschale
Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Darin sind keine
Arbeitslosen- Versicherungsbeiträge. Hat man als
Geringverdiener bei Jobverlust trotzdem Anspruch auf
Arbeitslosengeld?