Hallo Leute,
ich habe mal irgendwo gehört, das man vermögenswirksame Leistungen nur bis zu einer gewissen Gehaltsgrenze bekommt.
Ist dies richtig, und wenn ja, wo liegt diese Grenze?
Gruß, Frank
Hallo Leute,
ich habe mal irgendwo gehört, das man vermögenswirksame Leistungen nur bis zu einer gewissen Gehaltsgrenze bekommt.
Ist dies richtig, und wenn ja, wo liegt diese Grenze?
Gruß, Frank
Hallo,
ich habe mal irgendwo gehört, das man vermögenswirksame
Leistungen nur bis zu einer gewissen Gehaltsgrenze bekommt.
Ist dies richtig, und wenn ja, wo liegt diese Grenze?
nein, ob gezahlt wird ergibt sich nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Was jedoch nur bis zu einer bestimmten Gehalthöhe gezahlt wird, ist die staatliche Arbeitnehmersparzulage auf die VL (10 bzw. 20 auf die angelegten Beträge, je nach Anlageform (in Ostdeutschland max 25%)). Die Grenze liegt für Unverheiratete bei € 17.900, bei Verheirateten entsprechend bei € 35.800, wobei sich die Zahlen auf das zu versteuernde Einkommen beziehen.
Gruß
Christian