Arztbesuch während der Arbeitszeit nun Abmahnung

Hallo wissende,

Am Donnerstag hatte ich Beschwerden am Auge wollte nach Feierabend zum Doc da wars so voll, dachte na gut holst dir Freitag morgen einen Termin.
Freitag morgen erfahr ich das Nachmittags keine Sprechstunde ist und da meine Beschwerden stärker wurden sagte die Sprechstundenhilfe ich möge doch sofort vorbeikommen. Dies wurde von meiner Chefin missbilligt bzw. regelrecht verboten.Das hab ich aber ignoriert und dachte, in einer halben std. bin ich ja wieder am Arbeitsplatz und kann weiterarbeiten. Beim Arzt wurde eine böse Regenbogenhaut- entzündung festgestellt und wurde daruf sofort krankgeschrieben. Da die Behandlung sofort in Angriff genommen wurde bot mir der Arzt an ich könne auf der Arbeit anrufen und bescheid sagen. was ich auch tat, allerdings ging eine Schimpfkanone am anderen Ende auf mich herab und das wort Abmahnung wurde erwähnt. Heute bin ich wieder hin zum Arzt, nachdem ich am WE in der Augenklinik war. Meine Sehkraft beträgt nur noch 8% und logischer weise weiter krank geschrieben. Als ich die Krankmeldung bei der Arbeit vorlegt wurde ich mit den Worten, das das alles ein Nachspiel hat abgefertigt.
Mann, ich weiß nicht was ich jetzt machen soll… ist das wirklich berechtigt?? schließlich wurde ja eine Krankheit festgestellt und nich einfach nur n schnupfen…So wie es aussieht werde ich mindestens 4 Wochen zuhause bleiben, aber mir graut es ja jetzt schon wieder zurückzugehen… Kann mir jemand sagen ob das alles so richtig ist was mir da passiert?
Vielen dank fürs lesen

MFG Angela

Hallo Angela,

also manche Arbeitgeber nutzen Ihr Direktionsrecht ja doch übermäßig aus. Aber deswegen musst Du nicht mit dem Kopf unter dem Arm weiterarbeiten. Möglicherweise könnte der Arbeitgeber sich selbst Schadenersatzpflichtig machen, wenn Du die Behandlung einer ernsten Krankheit wegen solcher Anweisungen verschleppst. Aber das ist wohl eine andere Sache.

Bevor Du irgendwelche rechtlichen Schritte unternimmst, solltest Du erstmal abwarten und die Krankheit auskurieren. Gegen eine ungerechtfertigte Abmahung kannst Du vorgehen, ich würde dazu aber (noch) nicht raten. Der Gang vor Gericht führt meist dazu, dass das Arbeitsklima so schlecht wird, dass Du Dir recht schnell einen neuen Job suchen wirst. Die meisten Rechtskundigen ermpfehlen in solchen Fällen, die Abmahung erstmal zu den Akten zu legen. Sollte es dann irgendwann zur Kündigung kommen, kannst Du die ungerechtfertigte Abmahnung immer noch anfechten.

Trotzdem würde ich an Deiner Stelle wegen Einzelheiten einen Rat vom Anwalt einholen. Wenn Du Mitglied der Gewerkschaft bist, bekommst Du dort kostenlose Rechtsberatung. Wichtig ist auf jeden Fall, Beweise für später zu sichern. Das können auch Notizen von Dir sein, was in welchem Zusammenhang gesagt wurde (sogenanntes Gedächtnis-Protokoll), aber natürlich auch die Belege vom Arzt. Möglichst alles aufbewahren.

Gruß
Marian

Hi!

Du kannst unbesorgt sein. Aufgrund akuter Beschwerden, zumal noch am Auge, hätte Dein Arbeitgeber Dich sogar unverzüglich zum Arzt schicken müssen.
Hier fiel der Begriff „Direktionsrecht“. Das stimmt schon, allerdings gibt es demgegenüber auch eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Solltest Du eine Abmahnung wegen des, sogar absolut gerechtfertigten, Arztbesuches erghalten, würde ich selbiger widersprechen. Das ist dann in der Personalakte ebenso aufzunehmen wie die Abmahnung selbst. Nun kannst Du Dir überlegen, ob Du die Abmahnung gerichtlich anfechten oder die Sache auf sich beruhen lassen möchtest.
Einer gerichtliche Prüfung jedenfalls hält eine solche Abmahnung keinesfalls stand. Ob die Situation zwischen Chefe und Dir dadurch optimiert würde, steht auf einem anderen Blatt…

Grüße,

Mathias

Hallo Angela,

zu dem, was schon gesagt worden ist: Habt ihr in eurer Firma vielleicht einen Betriebs- oder Personalrat? Dann würde ich dort einmal vorsprechen. Oder aber Du wendest Dich an den Leiter der Personalstelle. Schließlich scheint sich Dein Chef ja auch ziemlich im Ton vergriffen zu haben. Setzt man sich da nicht rechtzeitig (aber eben auch gekonnt) zur Wehr, kann das „zur Gewohnheit“ werden.

Ansonsten: Bitte doch Deinen Chef einmal um ein persönliches Gespräch, am besten mit einem adäquaten Zeugen, und erläutere, was DICH verletzt hat, auf keinen Fall, was ER vermeintlich falsch gemacht hat. Wer weiß, vielleicht lief genau an DEM Tag wirklich alles schief bei Deinem Chef. Und so, wie Du es beschrieben hast, könnte unter Umständen bei ihm der Eindruck einer „angekündigten Krankheit“ entstanden sein. Dieses Missverständnis solltest Du so schnell wie möglich ausräumen, nicht auf die lange Bank schieben.

Ich wünsch Dir starke Nerven und die Gewissheit, dass nicht alles so heiß gegessen wird, wie gekocht!!

Liebe Grüße
Jana

Mach Dir keinen Kopf!
Hi!

Zum einen hat Dein Arbeitgeber - wie schon erwähnt - eine Fürsorgepflich gegenüber seinen Angestellten. Zum anderen steht im Arbeitsschutzgesetz (wenn auch eigentlich mit anderem Hintergrund - nämlich der Arbeitsplatzgestaltung), dass er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheits schutz der Beschäftigten anzustreben hat.
Und nicht zuletzt warst Du beim Arzt, der Dich unter anderem für diesen Tag arbeitsunfähig geschrieben hat.

Mein Tipp: Warte erst mal ab, was kommt! Kommt eine Abmahnung, so würde ich dieser aber in jedem Fall mindestens widersprechen.

Grüße
Guido

Hallo Angela.

Gaz so „unbesorgt“ sehe ich das Ganze nicht unbedingt, wie alle anderen hier. Ich persönlich halte die Abmahnung trotzdem für berechtigt. Es geht mir hier nicht darum, daß Du Schmerzen hattest und mit dem Kopf unter dem Arm hättest weiterarbeiten müssen. Allerdings bestand für Dich zweifelsfrei die Möglichkeit, den Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Zumindest erweckst Du deutlich den Eindruck, daß es Dir schlicht und einfach am Donnerstag „zu voll“ war und Du keine Lust hattest, lange zu warten. Inwieweit Du einen anderen Arzt am Freitag nachmittag hättest konsultieren können, lasse ich mal außerdem dahingestellt. Daraufhin hast Du jedenfalls lieber kurzfristig einen Termin während der Arbeitszeit wahrgenommen, ohne daß dies mit der AG vereinbar war. Wie letztendlich ein Arbeitsrichter im Streitfall die Sache entscheidet, sei dahingestellt - kommt sicherlich auch auf seine Tagesform an.

Unterm Strich ist das aber wiederum alles egal, denn
1.) sollte man erst mal die Abmahnung abwarten. Die meisten sind eh schlecht formuliert und werden vor Gericht zerfetzt.
und
2.) ist die Abmahnung völlig uninteressant, solange das abgemahnte Verhalten nicht erneut auftritt. Wenn Du also das gleiche „Vergehen“ nicht erneut begehst, wird die Abmahnung in Ruhe vor sich hinschimmeln, bis sie keinen mehr interessiert…

Wenn die AG wirklich böse ist, kann Sie auch eine fristlose/fristgerechte Kü wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung aussprechen und abwarten, ob sie damit durchkommt. Dagegen müsstest Du dann klagen und vorher die Arbeitsleistung (falls Du gesund bist) nachweislich anbieten. Wer dann „im recht“ ist, wird der Arbeitsrichter Dir dann mitteilen. Für Dich spricht sicherlich die Tatsache, daß tatsächlich eine schwerwiegende Entzündung festgestellt wurde, welche sofortiger Behandlung bedurfte. „Machen“ kannst Du erst einmal gar nichts - außer abwarten.

Sollte bei Dir kein Kündigungsschutz (Betrieb > 5AN, Betriebszugehörigkeit > 6 Monate) bestehen, ist das alles eh relativ egal. Dann kann die AG Dich auch so entlassen und keiner wird danach fragen, ob Du theoretisch „im Recht“ bist.

Gruß,
LeoLo

Siehst Du das wirklich so?
Hi Leo!

Gaz so „unbesorgt“ sehe ich das Ganze nicht unbedingt, wie
alle anderen hier. Ich persönlich halte die Abmahnung
trotzdem für berechtigt. Es geht mir hier nicht darum,
daß Du Schmerzen hattest und mit dem Kopf unter dem Arm
hättest weiterarbeiten müssen. Allerdings bestand für Dich
zweifelsfrei die Möglichkeit, den Arzttermin außerhalb der
Arbeitszeit wahrzunehmen. Zumindest erweckst Du deutlich den
Eindruck, daß es Dir schlicht und einfach am Donnerstag „zu
voll“ war und Du keine Lust hattest, lange zu warten.

Schon - aber dann wäre sie am Freitag doch erst gar nicht im Unternehmen erschienen!

Inwieweit Du einen anderen Arzt am Freitag nachmittag hättest
konsultieren können, lasse ich mal außerdem dahingestellt.
Daraufhin hast Du jedenfalls lieber kurzfristig einen Termin
während der Arbeitszeit wahrgenommen, ohne daß dies mit der AG
vereinbar war. Wie letztendlich ein Arbeitsrichter im
Streitfall die Sache entscheidet, sei dahingestellt - kommt
sicherlich auch auf seine Tagesform an.

Wenn eine AU für diesen Tag vorliegt?

Grüße
Guido

Hallo Guido.

Ich habe ja darauf hingewiesen, daß hier sicherlich die Tagesform des Arbeitsrichters ganz entscheidend sein wird. Aus Erfahrung weiß man, daß unterschiedliche Arbeitsrichter eine ziemlich breite Streuweite in Ihren Urteilen haben. Zumindest halte ich die Möglichkeit, daß die Abmahnung als zulässig erachtet wird, für nicht ganz unwahrscheinlich. Tatsache ist ja, daß die AN die zweifelsfreie Möglichkeit des Arztbesuches außerhalb der Arbeitszeit hatte. Die Dringlichkeit und das Ausmaß der „Krankheit“ war für den AN nicht einzuschätzen. Hier kommen wir aber zu dem entscheidenen Punkt bei der Beurteilung. Angela widerspricht sich in meinen Augen nämlich. Auf der einen Seite erzählt sie erbost von zunehmenden Schmerzen, hat aber prinzipiell nur mit dem Vorhaben den Arzt angerufen, den Termin erst am Nachmittag wahrzunehmen (trotz dieser immensen Schmerzen?) und geht zudem davon aus, daß sie schon eine halbe Stunde später wieder auf der Arbeit erscheint. Hier prallen also mehrere widersprüchliche Aspekte aufeinander. Klar, ich bin auch Realist. Ich wüßte auch, wie ich anstelle der AN im Streitfall die Abmahnung so angreifen würde, daß davon gar nichts mehr übrig bliebe. Letztendlich kennen wir jetzt aber auch nur die subjektive und möglicherweise bzgl der Schmerzen etwas dramatisierte Version von Angela. Ich persönlich tendiere jetzt mal dazu: Abmahnung vom Grundgedanken her machbar, aber ein AG, der die auch wirklich rausschickt, wäre doch ziemlich ziemlich dämlich…:o)

Ich will es noch einmal anhand eines etwas makabren Beispiels verdeutlichen:
Wenn ein AN wegen z.B. leichten Unwohlseins Möglichkeiten des Arztbesuches außerhalb der Arbeitszeit nicht wahrnimmt, weil es ihm „zu voll“ ist und daher lieber eine Routineuntersuchung ohne Rücksprache mit dem AG an einem Folgetag innerhalb der Arbeitszeit vereinbart und diesen auch entgegen der ausdrücklichen Anweisung des AG wahrnimmt, wird er m.E. nicht dadurch geschützt, daß bei ihm Krebs diagnostiziert wird. Ich würde das trotzdem theoretisch rechtlich gesehen für abmahnungsfähig halten. Demgegenüber steht natürlich die moralische Armut des AG, wenn er statt mit dem AN mitzufühlen, ihm statt eines Blumenstrausses eine Abmahnung schickt. Aber das ist eine andere Geschichte…

Und wie so gerne, weise ich auch darauf hin, warum ich den Sachverhalt so penibel versuche zu trennen und auf die möglicherweise gerechtfertigte Abmahnung hinweise. Es mag ja sein, daß Angela zukünftig noch einmal vor der Situation steht, bei einer vielleicht dann geringfügigen Kleinigkeit zum Arzt gehen zu wollen. Sollte sie das Gleiche nochmal machen und die AG weist beharrliche Arbeitsverweigerung nach, kann auch eine direkte fristlose Kü die Folge sein. In diesem Denken will ich sie nicht unbedingt bestärken, daß sie meint, „wenn ich meine, zum Arzt gehen zu müssen, gehe ich auch!“.

Ich hoffe, es ist klar geworden, worauf ich hinauswill…:o)

Gruß,
LeoLo

Manchmal fällt der Groschen …
…pfennigweise (war so eon schönes Sprichwort - und jetzt haben wir den Euro…)

Hi!

OK - nachdem ich Deinen letzten Absatz gelesen habe, wurde auch mir klar, was Du meinst!

Grüße
Guido, der jetzt mal zu Gericht in eigener Sache fahren wird…

Grüße
Guido, der jetzt mal zu Gericht in eigener Sache fahren wird…

Guido.

Ich wünsche viel Glück (gehabt zu haben)! Da ist es doch gar nicht schlecht, daß Du mit der Materie gut vertraut bist. Hast Du dir den RA gespart?

Gruß,
LeoLo

STRRRIKE - off topic
Hi!

Ich wünsche viel Glück (gehabt zu haben)! Da ist es doch gar
nicht schlecht, daß Du mit der Materie gut vertraut bist. Hast
Du dir den RA gespart?

Den habe ich mir gespart (beim Gütetermin hielt ich den für überflüssig). Ich hatte mich extra sooo gut vorbereitet zum Thema Zahlungsverzug des Arbeitgebers… Aber mein Ex-Chef hat nur einen Anwalt geschickt - einen Anwalt, mit dem ich schon das ein oder andere dienstliche Abendessen zu mir genommen habe!!! Es hat ganze zehn Minuten gedauert, bis das Thema Geld zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt war :wink: Anschließend waren wir dann noch einen Kaffee zusammen trinken *g*

Jetzt muss ich nur noch die nächste Woche abwarten (warten auf mein Zeugnis) und schauen, dass ich dieses dann nicht nicht auch noch vor Gericht klären muss…

Breit grinsende Grüße

Guido