Kündigungsfrist bei Kündigung durch Arbeitnehmer

hallo zusammen,
ich sitze hier gerade und versuche ein - für mich - großes problem zu lösen.
ich habe heute abend ein tolles angebot für eine stelle in meinem wunschbetrieb in meiner wunschposition erhalten.
in meinem derzeitigen vertrag habe ich aber eine kündigunsfrist von 6 wochen zum quartalsende. das würde bedeuten, ich könnte erst zum 1.juli die neue stelle antreten. die ist aber nur bis anfang mai zu besetzen.
nun reicht mir aber eine ordentliche kündigung termingerecht nicht mehr, da heute der letzte tag dafür war. ich möchte gerne noch diese woche mit meinem chef reden, ob ich nicht trotzdem früher aus meinem vertrag kann.
wenn er es verneint, habe ich da irgendeine möglichkeit auf die ich mich berufen kann, damit ich mir die neue stelle nicht entgehen lassen muß? immerhin ist diese für meine zukunft ja sehr wichtig und so eine chance würde ich wahrscheinlich nie wieder bekommen und wegen 2-3 tagen versäumter kündigungsfrist die zukunft beeinträchtigen???
ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
danke schon mal,
kissi

Hallo Kissi,

wie du schon geschrieben hast: Du hast den Termin versäumt!

Und Sätze wie „wegen der 2-3 Tage“ kann ich schon gar nicht verstehen.

Was wäre eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist wert, wenn sich keiner dran halten müsste!

Natürlich kannst du mit deinem Chef reden und er kann dich kulanter Weise ziehen lassen.
Rechtsanspruch hast du darauf aber keinen!

Gruß Ivo

Hallo.

Die Antwort von Ivo ist schon korrekt.

Nur zur Sicherheit: gilt denn zufällig ein TV?

Gruß,
LeoLo

Hallo Kissi,

zunächst könntest Du mit deinem Chef reden, ob der mit einem Auflösungsvertrag einverstanden ist. Im gegenseitigen Einvernehmen gelten dann keine Fristen.

Zum anderen erinnere ich mich an eine Aussage, die unser Dozent an der VHS mal machte (er war Richter beim Arbeitsgericht)

Zitat:
„Der Arbeitnehmer ist immer in der besseren Position, wenn er aus dem Arbeitsverhältnis raus will. Was will der Arbeitgeber denn machen wenn der Arbeitnehmer einfach wegbleibt. (…) Letzten Endes würde ein Rechtsstreit nur auf eine finanzielle Entschädigung des Arbeitgebers hinauslaufen.“

Soweit sinngemäß das Zitat (soweit ich mich noch erinnern kann). Diese Ansicht ist natürlich sehr extrem (gerade für einen Richter) und soll nicht heißen, dass man grundsätzlich gegen Verträge verstossen soll, aber jeder vernünftige Arbeitgeber wird die Situation ähnlich sehen. Er wird Dich wohl kaum bis Ende der Kündigungsfrist an den Schreibtisch ketten können.

Bevor Du jedoch zum letzten Strohhalm greifst, solltest Du vorher einen Anwalt befragen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Der kann Dir konkret sagen, was Dir schlimmstenfalls passieren kann. Eine Schadenersatzforderung des Arbeitgebers kann nämlich durchaus auch existenzbedrohend sein, falls Du in Deinem Job unersetzlich bist und er wegen Dir die Firma für einen Monat schließen müsste (rein hypothetisch). In der Regel entscheiden Arbeitsgerichte allerdings gern zugunsten des Arbeitnehmers. Außerdem solltest Du Dir dann wirklich sicher sein, dass der neue Job den ganzen Ärger auch wirklich lohnt.

Gruß
Marian

Hallo Marian.

Zum anderen erinnere ich mich an eine Aussage, die unser
Dozent an der VHS mal machte (er war Richter beim
Arbeitsgericht)

Zitat:
„Der Arbeitnehmer ist immer in der besseren Position, wenn er
aus dem Arbeitsverhältnis raus will. Was will der Arbeitgeber
denn machen wenn der Arbeitnehmer einfach wegbleibt. (…)
Letzten Endes würde ein Rechtsstreit nur auf eine finanzielle
Entschädigung des Arbeitgebers hinauslaufen.“
(…) und soll nicht heißen, dass man grundsätzlich
gegen Verträge verstossen soll, aber jeder vernünftige
Arbeitgeber wird die Situation ähnlich sehen.

– Das ist ein mehr als gefährlicher Rat, der da unterschwellig rüberkommt. Lassen wir einmal die Möglichkeit der Vertragsstrafe oder der Schadensersatzforderungen außen vor, deren Höhe von außen nie eingeschätzt werden kann. Ein wirklich verägerter AG wird folgendes machen:
1.) umgehende Aufforderung an den AN, die Arbeit umgehend aufzunehmen
2.) bei beharrlicher Arbeitsverweigerung umgehend fristlos kündigen
3.) recht schlechtes Zeugnis ausstellen (mit guten Chancen, damit durchzukommen)
4.) den neuen AG (falls bekannt) unauffällig davon in Kenntnis setzen, daß sein geworbener AN nicht gerade als „vertragsgetreu“ einzuschätzen ist.

=> Der kluge neue AG wird folgendes machen:
1.) umgehend Ersatz suchen und innerhalb der Wartezeit fristgerecht kündigen

=> Das kluge Arbeitsamt wird folgendes machen:
1.) Sperre beim Bezug des ALG verhängen

=> Der unkluge AN wird folgendes feststellen:
1.) er ist arbeitslos
2.) er bekommt kein ALG
3.) die Bewerbungsbemühungen sind durch die schlechte Reputation und das schlechte Zeugnis erheblich und dauerhaft erschwert

In der Regel
entscheiden Arbeitsgerichte allerdings gern zugunsten des
Arbeitnehmers.

– Das ist, mit Verlaub gesagt, Unsinn.

Gruß,
LeoLo

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danke erst einmal…
hallo,
ich bedanke mich bei euch für die schnellen antworten, wenn sie auch nicht unbedingt nach meinen wünschen ausgefallen sind.
da bleibt mir wohl nichts anderes übrig als auf das verständnis und entgegenkommen meines chefs zu hoffen.
das mit den 2-3 tagen war übrigens nicht allzu wörtlich zu nehmen. ich meinte damit nur, daß es ja sonst keine möglichkeit gibt angebote anzunehmen die irgendwo zwischen den quartalen liegen.
na ja, wie gesagt- jetzt hoffe ich halt mal…
gruß kissi