hallo!
ich benötige dringend eine qualifizierte aussage oder einen ratschalg für die hilfe zur selbsthilfe.
im deutschen arbeitsrecht kenne ich mich recht gut aus, aber meine frage bezieht sich auf belgisches arbeitsrecht.
der fall ist an und für sich ganz simpel: ein kleinunternehmer (handwerksbetrieb mit 1-2 angestellten) kündigt einen seiner gewerblichen hilfsarbeiter auf grund von arbeitsmangel. dieser mitarbeiter geht gleich am folgetag zum arzt und lässt sich arbeitsunfähig schreiben. es gilt eine kündigungsfrist von 14 tagen. die problematik steckt nun hier im detail: angeblich handelt es sich bei diesen 14 tagen um 14 arbeitstage und wenn der mitarbeiter nun für die nächsten 20 tage krank ist, 1 tag zur arbeit kommt und danacht wieder krank wird muss ihm so lange lohnfortzahlung vom arbeitgeber gewährt werden bis der gekündigte mitarbeiter eben diese 14 arbeitstage voll gearbeitet hat. für mich ist dies eingentlich undenkbar, möchte über diesen sachverhalt aber absolte klarheit haben. wo kann ich mich mit solch einer speziellen frage erkudigen!? any ideas?
gruss posy