Jobwechsel

Hallo,

wann muss ich meinen Arbeitgeber ‚bescheid‘ sagen, dass ich aus der Firma aussteige (=kündige), wenn

a) ich eine mündl. Zusage nach einem Vorstellungsgespräch habe
oder
b) einen schriftlichen Arbeitsvertrag bereits geschlossen habe?

Wohl eher a), denn b) wäre Vertragsbruch, oder?

Wie formuliere ich eine Kündigung kurz und schmerzlos in der Probezeit, muss man da einen angeben?

Danke im Voraus, würdet mir sehr weiterhelfen! (habe davon noch nicht viel Ahnung)

Grüsse,
Nicole

wann muss ich meinen Arbeitgeber ‚bescheid‘ sagen, dass ich
aus der Firma aussteige (=kündige), wenn

a) ich eine mündl. Zusage nach einem Vorstellungsgespräch habe
oder
b) einen schriftlichen Arbeitsvertrag bereits geschlossen
habe?

Wohl eher a), denn b) wäre Vertragsbruch, oder?

auf keinen Fall bei a), denn Du weißt ja noch gar nicht ob Du in der neuen Firma genommen wirst. Wenn dein Chef merkt, dass Du weg willst, wird der sich sicher seinerseits schnell von Dir trennen wollen. Gerade in der Probezeit. Solange Du nichts schriftlich von der neuen Firma hast, können die sich das immer noch anders überlgen (ist alles schon vorgekommen).

b) ist kein Vertragsbruch. Du mußt nur darauf achten, dass dein neuer Arbeitsvertrag erst zu einem Termin in Kraft tritt, wenn Du aus der alten Firma raus bist.

Beispiel: Wenn in deinem Vertrag steht: „Während der Probezeit können die Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.“ Dann kannst Du bis spätestens 17.03 zum Ende des Monats März kündigen. Also muss der neue Arbeitsvertrag auf den 01.04 ausgestellt sein.

Wie formuliere ich eine Kündigung kurz und schmerzlos in der
Probezeit, muss man da einen angeben?

Hiermit kündige ich den Arbeitsvertrag vom (datum eintragen) fristgerecht innerhalb der Probezeit zum 31.03.2003

Einen Grund musst Du nicht angeben.

Gruß
Marian

p.s. Das stellt keine Rechtsberatung dar. Die Antwort stellt lediglich meine persönliche Meinung dar. Verbindliche Auskunft sollte immer bei einem Anwalt eingeholt werden.

Hallo Nicole,

warum wäre b) Vertragsbruch? Solange Du beim Abschluss eines neuen Vertrages darauf achtest, dass Du die Kündigungsfrist in Deinem alten Arbeitsvertrag nicht unterschreitest, sehe ich da kein Problem. Ich würde Dir in jedem Fall raten, erst dann zu kündigen, wenn Du den neuen Vertrag unterschrieben vor Dir hast. Und begründen musst Du das überhaupt nicht.

lennie

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Hallo Nicole,

wann muss ich meinen Arbeitgeber ‚bescheid‘ sagen, dass ich
aus der Firma aussteige (=kündige), wenn

a) ich eine mündl. Zusage nach einem Vorstellungsgespräch habe
oder
b) einen schriftlichen Arbeitsvertrag bereits geschlossen
habe?

Wohl eher a), denn b) wäre Vertragsbruch, oder?

Äh, ich habe immer nur nach Ungterschrift unter den Vertrag gekündigt. Wenn Du danach Deine Kündigungsfrist einhältst, was soll daran Vertragsbruch sein?

Wie formuliere ich eine Kündigung kurz und schmerzlos in der
Probezeit, muss man da einen angeben?

Ich habe im Kündigungsschreiben noch nie einen angegeben, Probe zeit oder nicht, den habe ich höchstens auf Nachfrage mündlich hinterher gesagt.

Gruß, Karin

Danke!
…Denkfehler meinerseits: wenn ich sowieso im Begriff bin zu kündigen, kann ich mich natürlich schon ‚verpflichten‘. (also passenderweise Kü schreiben und Arbeitsvertrag unterschreiben)

-Nicole

Noch was:
Bevor der neue Vertrag nicht in Sack und Tüten ist, solltest Du bei Deinem bisherigen Arbeitgeber (auch nicht gegenüber Kollegen etc.) nicht mal andeuten, dass Du was neues suchst bzw. schon eine Zusage hast. Ein entsprechendes Verhalten von Dir nennt man wohl „Abkehrwillen“ (bin kein Jurist oder Personaler), und es berechtigt den Arbeitgeber seinerseits, Dir zu kündigen.

lennie

Ich weiss…
…deshalb wäre es ja dumm, bereits nach mündl. Zusage zu kündigen.
Und dann noch in der Probezeit heraustönen zu lassen, dass man ja vielleicht…
Bloss nichts sagen!

Gruss,
Nicole

Wie bitte ?
Hallo,

sorry, aber dass ist nun absoluter Quatsch.
Allein die Tatsache, dass ich mich nach einem neuen Job umsehe, wird den AG nicht zur Kündigung berechtigen.

Gruß

Matthias

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