Job ohne Steuerkarte - wie abrechnen?

Moin Leute!

Ich habe einen Job im Bereich Network-Marketing angenommen.
(Bitte jetzt keine Diskussionen darüber ob das was taugt oder nicht, ich schau mir das erstmal an.)

Der Chef hat mir gesagt, dass mein Lohn mir direkt überwiesen wird, Steuerkarte braucht er nicht. Er sagte auch, dass ich keinen Gewerbeschein dafür brauche, mich also nicht selbstständig machen muss.
Ich soll es „einfach nur bei meiner Steuererklärung mit angeben“.

Da ich mich mit sowas nicht auskenne, wollte ich mal fragen, ob das so stimmt und wie das dann funktioniert.

zur Information, falls es wichtig für die Antwort ist:
Ich bin Student und habe noch einen anderen Job, bei dem ich auf Steuerkarte arbeite. Den werde ich auch beibehalten.
Versichert bin ich z.Z. noch über die Familienversicherung. Ab Juli geht das nicht mehr, dann über Studententarif (ca. 55 Euro/Monat).

Gruss
Lanzelot

Es könnte eine Abrechnung als „freier Mitarbeiter“ auf Dienst- oder Werkvertragsbasis in Betracht kommen, d.h. es werden Rechnungen (ohne MWSt.!) gestellt. Es ist möglich, daß eine solche Tätigkeit wegen Verwandschaft zu freien Berufen kein Gewerbe darstellt, genaueres weiß aber sicher das Ordnungsamt, wo ein Gewerbe anzeigepflichtig wäre.

Ob die Krankenversicherung mit Studententarif geht, ist auch nicht klar, z.B. wenn eine Tätigkeit aufgenommen werden soll mit über durchschnittlich 20 Wochenstunden.

zur Information, falls es wichtig für die Antwort ist:
Ich bin Student und habe noch einen anderen Job, bei dem ich
auf Steuerkarte arbeite. Den werde ich auch beibehalten.
Versichert bin ich z.Z. noch über die Familienversicherung. Ab
Juli geht das nicht mehr, dann über Studententarif (ca. 55
Euro/Monat).

Gruss
Lanzelot

Moin!

genaueres weiß aber sicher das Ordnungsamt,
wo ein Gewerbe anzeigepflichtig wäre.

Super, da weiss ich ja schonmal wo ich nachfragen kann.

Ob die Krankenversicherung mit Studententarif geht, ist auch
nicht klar, z.B. wenn eine Tätigkeit aufgenommen werden soll
mit über durchschnittlich 20 Wochenstunden.

Es werden definitiv weniger als 20 Wochenstunden sein. Auch mit dem anderen Job wird es nicht mehr werden (in den Semesterferien kann es allerdings schonmal mehr werden).

Danke für die schnelle Antwort!

Gruss
Lanzelot

Servus Lanzelot…

noch ne Möglichkeit:
er rechnet Deinen Zweitjob als solchen ab, d.h. Du bist angemeldet, aber er übernimmt die Steuer für Dich. In diesem Fall braucht er Deine LST Karte nicht.
Mach ich bisher auch so, bei denen die sonst die 6er Steuerklasse hätten, sonst würden die ja quasi nichts mehr rauskriegen.
Hat er Dich nach Deiner Krankenkasse gefragt? Wenn ja, kannst Du wohl davon ausgehen, dass Du bei ihm angestellt bist.
Wenn dem so ist, wie ich beschrieben habe, musst Du dieses Einkommen nicht mal bei Deiner Steuererklärung angeben, da Du ja keine Steuer dafür bezahlst.

Liebe Grüße

l.w.