Hi!
Habe mal gehört, daß man bei diesen Jobs auch Anrecht auf Urlaub hat…
Stimmt das?? Wenn ja, dann nach welchem Gesetz und wieviel…
Gruß
Bernd
Hi!
Habe mal gehört, daß man bei diesen Jobs auch Anrecht auf Urlaub hat…
Stimmt das?? Wenn ja, dann nach welchem Gesetz und wieviel…
Gruß
Bernd
Habe mal gehört, daß man bei diesen Jobs auch Anrecht auf
Urlaub hat…Stimmt das?? Wenn ja, dann nach welchem Gesetz und wieviel…
Hallo Bernd.
Das ist natürlich korrekt. Der Urlaub steht wie bei jedem anderen nach dem BUrlG zu und beträgt mindestens 24 Werktage im Kalenderjahr. Das Gerücht hält sich immer noch hartnäckig, daß ein Teilzeitjob (zu dem auch der 325er bzw zukünftig 400er zählt) arbeitsrechtlich anders zu betrachten sei als eine Vollzeittätigkeit. Aber hier gelten bzgl Urlaub, Lohnfortzahlung, Zuschläge, Zuwendungen bis auf minimale Ausnahmen die gleichen Rechte und Pflichten wie sonst auch. Auch hier sind immer - so auch beim Urlaub - etwaige anderslautende Regelungen in AV, TV, oder BetrV zu beachten.
Gruß,
LeoLo