Hallo,
folgende Situation: Ich habe eine Festanstellung und betreibe (mit Wissen und Genehmigung) von meinem Arbeitgeber ein Gewerbe. Nun die Frage: Darf mein Chef (und die Firma) mir auch einen Auftrag erteilen und ich diesen über eine Rechnung abrechnen, obwohl ich zusätzlich noch fest bei ihm in der Firma angestellt bin?
Viele Grüsse
Andreas
nein
Hallo Andreas,
so was hatte ich auch mal. Mein Chef musste dann auf Drängen seines Steuerberaters nachträglich die Rechnungen wieder stornieren und die Arbeit als normale Überstunden (mit Sozialbeiträgen) bezahlen.
Also Vorsicht. Zumindest war das vor einigen Jahren noch so, dass ein abhängig Beschäftigter zusätzliche Leistungen nicht gegen Rechnung erbringen kann.
Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung bekäme dein Arbeitgeber entsprechenden Ärger.
Du kannst den Auftrag zwar für Deinen Chef ausführen, er muss die Vergütung allerdings ganz normal als Gehalt abrechnen.
Im Zweifel frag mal den Steuerberater.
Gruß
Marian
Hallo Anja,
was sagst du zu dem Posting von Marian:?
… so was hatte ich auch mal. Mein Chef musste dann auf Drängen seines Steuerberaters nachträglich die Rechnungen wieder stornieren und die Arbeit als normale Überstunden (mit Sozialbeiträgen) bezahlen.
Also Vorsicht. Zumindest war das vor einigen Jahren noch so, dass ein abhängig Beschäftigter zusätzliche Leistungen nicht gegen Rechnung erbringen kann.
Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung bekäme dein Arbeitgeber entsprechenden Ärger.
Du kannst den Auftrag zwar für Deinen Chef ausführen, er muss die Vergütung allerdings ganz normal als Gehalt abrechnen.
Im Zweifel frag mal den Steuerberater."
Gruß
Andreas
Nein, das geht nicht (mehr), das fällt unter „Scheinselbständigkeit“.
Grüße Netti
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Hallo Netti,
ich arbeite aber (nebenberuflich) noch für andere Auftraggeber. Läuft das dann trotzdem unter der „Scheinselbständigkeit“?
Gruss Andreas
ich arbeite aber (nebenberuflich) noch für andere
Auftraggeber. Läuft das dann trotzdem unter der
„Scheinselbständigkeit“?
Das hat mit Scheinselbständigkeit nichts zu tun sondern ist irgenwo im Steuerrecht festgelegt, dass ein Angestellter nicht auf Rechnung abgerechnet werden darf. Damit will der Gesetzgeber die Umgehung der Sozialabgaben verhindern. Zumindest war das vor einigen Jahren noch so. Der Steuerberater meines Arbeitgebers wusste das allerdings ganz genau. Ich vermute mal, Dein Chef wird auch einen haben, da soll er dann einfach fragen.
Ich hatte damals (1996) auch viele eigene Kunden und war dort nur in Teilzeit beschäftigt. Eventuell findet aber der Steuerberater noch eine „Gestaltungsmöglichkeit“, weil der ja die Firma besser kennt.
Ansonsten: Dein Risiko ist minimal. Den Nachteil hat nur dein Chef. Du selbst kassierst erstmal deinen Rechnungsbetrag, der Arbeitgeber ist dann später für die Sozialabgaben haftbar und muss im Extremfall (Betriebsprüfung) auch Deinen Anteil nachzahlen. So zumindest hat mir das mein damaliger Chef erklärt.
Es liegt also im eigenen Interesse Deines Chefs, das für sich zu klären. Wenn er das nicht macht, ist er vermutlich selbst Schuld. Fairerweise solltest Du Ihn jedoch darauf hinweisen, gerade falls Du noch länger in der Firma arbeiten wirst.
Gruß
Marian
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Hallo Anja,
was sagst du zu dem Posting von Marian:?
hallo andreas,
ich sage dazu: wenn es offensichtlich ist, daß dein chef durch vergabe von „aufträgen“ an dich als selbständigen (anstatt regulärer arbeit an dich als angestellten) nur sozialkosten sparen will, wird er nicht damit durchkommen. in dem fall hätte marian recht. aber das fällt unter den schönen begriff „scheinselbständigkeit“ und ist - mehr oder weniger sinnvoll - gesetzlich geregelt.
ansonsten kann aber dein chef jederzeit wem er will, aufträge erteilen - auch dir.
ich habe mal in einer firma gearbeitet, die infrarot-sensoren baute. nebenbei war ich selbständig mit der erstellung von platinen-layouts. eines tages fiel so ein job in der firma an. man hätte ihn sowieso rausgeben müssen, da in der firma die nötigen voraussetzungen fehlten. klar, hab ich den job bekommen. vollkommen legal und ohne auch nur die geringsten schwierigkeiten hinterher mit finanz- oder sonstigen ämtern.
beste grüße
ann