AN kommt immer zu spät - Nebenjob verbieten?

Hi Leute,

meine Azubine hat mir ganz am Anfang gesagt dass sie in einer Kneipe jobbt. Ich habe ihr das erlaubt mit dem Satz: „So lange es dir hier im Büro nicht schadet“.

Nun kommt sie leider regelmäßig am Tag nach dem sie bedient hat zu spät. Kann ich nun meine Gestattung widerrufen und sie gleichzeitig abmahnen oder muss ich zuerst widerrufen und dann, wenn sie wieder zu spät kommen sollte, eine Abmahnung vornehmen.

Bye und Danke für Eure Einschätzung
Rolf

Hallo.

Nun kommt sie leider regelmäßig am Tag nach dem sie bedient
hat zu spät. Kann ich nun meine Gestattung widerrufen und sie
gleichzeitig abmahnen oder muss ich zuerst widerrufen und
dann, wenn sie wieder zu spät kommen sollte, eine Abmahnung
vornehmen.

Ich denke, abmahnen kannst (und solltest) Du in jedem Falle. Ob sie zu spät ist wegen ihres Nebenjobs oder weil sie bis morgens um drölfe ihren Teddybären knuddelt, ist irrelevant. In der Abmahnung auch nur den Tatbestand des Zuspätkommens rügen!

Den Widerruf der Erlaubnis solltest Du unabhängig vom abgemahnten Tatbestand formulieren. Also etwa so, dass Du belegst : am 8. bedient, am 9. zu spät; am 11. bedient, am 12. zu spät etc. ===> „Durch Ihre Nebentätigkeit beeinträchtigen Sie Ihre Leistungsfähigkeit (Wahrnehmung der Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag. Daher widerrufe ich die Ihnen erteilte Erlaubnis zur Wahrnehmung einer Nebentätigkeit.“

Falls das Mädel noch unter JArbSchG fällt, musst Du sogar im Rahmen Deiner besonderen Fürsorgepflicht aktiv werden. Aber auch wenn das nicht der Fall ist, lässt sich aus der Fürsorge heraus der Widerruf schlüssig begründen,

meint kw