Gleichstellung bei Behinderungsgrad von 30%

Von: , Frage gestellt am Di, 18. Mär 2003

Hallo Forumsteilnehmer,

es gibt für Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 oder 40% eine sogenannte Gleichstellung mit Schwerbehinderten.

Meine Fragen an euch:
- Hat diese Gleichstellung wirklicheinen schützenden Character, wie man es von Schwerbehinderten kennt?
- Haltet ihr es für sinnvoll den Arbeitgeber zu informieren oder ist es eher gefährlich?
- Könnt ihr Erfahrungen dazu berichten?

Für alle Beiträge bin ich dankbar.

Gruß
Carlos

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten 0 hilfreich
    Re: Gleichstellung bei Behinderungsgrad von 30%

    Hallo. es gibt für Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 oder
    40% eine sogenannte Gleichstellung mit Schwerbehinderten.

    Meine Fragen an euch:
    - Hat diese Gleichstellung wirklicheinen schützenden
    Character, wie man es von Schwerbehinderten kennt?
    -- Ja. - Haltet ihr es für sinnvoll den Arbeitgeber zu informieren
    oder ist es eher gefährlich?
    -- Sinnvoll, aber erst, sobald der Antrag durch ist oder - wenn der Antrag schon gestellt aber darüber noch nicht entschieden wurde - im Falle einer Kündigung, da auch dann schon der besondere Küschutz bis zum "Ergebnis" des Antrages greift.

    Gruß,
    LeoLo

  2. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gleichstellung bei Behinderungsgrad von 30%

    Hallo Carlos,

    eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten ist sinnvoll, wenn der Arbeitsplatz auf Grund der Behinderung gefährdet ist, bzw, die auszuübende Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist.

    Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann dann nur noch mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (Integrationsamt) erfolgen.
    Die in den Betrieben zuständigen Schwerbehindertenvertretungen, der Betriebsrat und Personalrat haben die Interessen der Schbh. im Betrieb zu vertreten. Sie sollten den Betreffenden beratend und helfend zur Seite stehen und dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz Behindertengerecht ausgerichtet ist.

    Im Falle einer Gleichstellung besteht kein Anspruch auf den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte.

    Sollte also eine Arbeitsplatzgefährdung vorliegen und eine Kündigung drohen, ist es sinnvoll nach Erhalt des Bescheides den Arbeitgeber zu informieren.

    Gruß

    Frank

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Herzlichen Dank für die beiden Antworten!

    ...

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