Recht auf Halbtagsstelle ?

Hallo,

hat man in einem Unternehmen mit ca. 1.300 Mitarbeitern so etwas wie „einen Anspruch auf eine Halbtagsstelle“ ???
Sprich: kann man aus persönlichen Gründen eine Ganztags- auf eine Halbtagsstelle reduzieren oder kann das generell abgelehnt werden, wenn man z. B. sogar bereit wäre, die Abteilung zu wechseln ? Wie sieht das aus arbeitsrechtlicher Sicht aus ?

Gruß, Claudia

hat man in einem Unternehmen mit ca. 1.300 Mitarbeitern so
etwas wie „einen Anspruch auf eine Halbtagsstelle“ ???

Ich bin selbst kein Anwalt, aber soweit ich weiß gibt es seit einiger Zeit einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Der darf nur aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden, was in Deinem Fall (bei so einer großen Firma) wohl eher unwahrscheinlich wäre.

Vielleicht kann ja noch jemand von den Studierten den Paragraphen zitieren?

Gruß
Marian

Hallo Claudia,

schau doch mal hier rein.

http://www.hanau.ihk.de/cms/images/rechtfairplay/Tei…

Ansonsten gibt es bei google mit dem Suchbegriff „Gesetz Befristung Teilzeit“ auch reichlich Treffer.

Gruß
Xelya

Hallo Claudia,

hat man in einem Unternehmen mit ca. 1.300 Mitarbeitern so
etwas wie „einen Anspruch auf eine Halbtagsstelle“ ???

Jein!

Du hast einen Anspruch auf eine Halbtagsstelle (befristet), wenn Du Dich um ein Kind (bis zum 12. Lebensjahr) zu kümmern hast. Aus dieser Stelle kannst Du dann wieder auf Vollzeit gehen.

Ansonsten gibt es kein Recht. Jedenfalls wäre mir das neu. Dein Arbeitsvertrag ist bindend.

Viele Grüße
Jana

Hallo,

Jein!

Du hast einen Anspruch auf eine Halbtagsstelle (befristet),
wenn Du Dich um ein Kind (bis zum 12. Lebensjahr) zu kümmern
hast. Aus dieser Stelle kannst Du dann wieder auf Vollzeit
gehen.

Ansonsten gibt es kein Recht. Jedenfalls wäre mir das neu.
Dein Arbeitsvertrag ist bindend.

Das stimmt so nicht. Seit dem 01.01.2001 gibt es das Recht auf eine befristete Stelle, sofern das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat und gegen die Befristung keine betrieblichen Gründe sprechen.

Wird die Stundenreduktion rechtzeitig (3 Monate vorher) angekündigt, ist das Unternehmen groß genug und gibt es keine wichtigen in der Tätigkeit liegenden Gründe, die gegen eine Teilzeittätigkeit sprechen, muss der Arbeitgeber zustimmen (siehe auch den Link in meinem vorherigen Beitrag). Tut er dies nicht, ist die Reduktion der Stundenzahl einklagbar. Wie sinnvoll das allerdings ist, lasse ich mal dahingestellt.

Gruß
Xelya

Danke für den Hinweis :wink: owT

Knapp vorbei ;o)
Huhu!

Aber für den Bereich des Öffentlichen Dienstes hast Du - soweit ich weiß . Recht!

Liebe Grüße
Guido

Hallo.

Das stimmt so nicht. Seit dem 01.01.2001 gibt es das Recht auf
eine befristete Stelle,
sofern das Unternehmen mehr als 15
Mitarbeiter hat und gegen die Befristung keine betrieblichen
Gründe sprechen.

– Na, jetzt wird aber auch alles durcheinandergewürfelt…
Es gibt schon mal so kein Recht auf eine befristete Stelle. Was Du (natürlich) meinst, ist die Möglichkeit, eine Teilzeitstelle , also eine Reduzierung der Arbeitszeit, zu beantragen. Dabei gibt es unter den genannten Voraussetzungen aber auch kein Recht auf diese Teilzeitstelle, sondern eben nur das Recht auf Beantragung, welche eben aber vom AG rechtzeitig berechtigt abgelehnt werden kann.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

– Na, jetzt wird aber auch alles durcheinandergewürfelt…
Es gibt schon mal so kein Recht auf eine befristete
Stelle.

ups… ja. Natürlich meinte ich (und davon war ja auch die ganze Zeit hier die Rede) eine stundenreduzierte Stelle, nicht eine befristete.

Dabei gibt es unter den genannten
Voraussetzungen aber auch kein Recht auf diese
Teilzeitstelle, sondern eben nur das Recht auf Beantragung,
welche eben aber vom AG rechtzeitig berechtigt abgelehnt
werden kann.

Doch, gibt es schon… unter bestimmten Voraussetzungen. Der Arbeitgeber kann eine Stundenreduzierung nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Dies muss er begründen.

Steht hier §8, 4 ff
http://www.ra-kassing.de/arbeit/teilzeit/gestext.htm

Natürlich sind in dem Gesetz keine Gründe genannt, es ist aber schon recht eindeutig.

Gruß
Xelya

Danke.
Danke für die vielen Antworten und Links.
Das Problem wird, denke ich, sein, dass gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten jedem AG genügend Begründungen einfallen werden, solch einen Antrag abzulehnen. Jedenfalls wird das bei uns so sein !
Ich bin z. B. im Vertrieb tätig und trotz schlechter Auftragslage und Kurzarbeit in unserer Produktion ist bei uns (im Angestelltenbereich) die Arbeit vorhanden. Nicht unbedingt Auftragseingabe aber eben genug „drumherum“… Na ja, muss ich wohl weiter ganztags ran oder was ganz Neues suchen…

Gruß, Claudia

Wirf die Flinte nicht so schnell ins Korn
Hi!

Das Problem beim TzBfG ist eben, das es im Gegensatz zu Xelyas Äußerung so gar nicht klar ist!

Es gibt meiner Meinung nach nur sehr wenig Gesetze, die derart schwammig formuliert sind!

Aber egal: Der einfache Hinweis des Arbeitgebers auf betriebliche Gründe reicht NICHT aus! Er muss nachweisen, dass zum Beispiel eine Ersatzkraft für die von Dir beantragten reduzierten Stunden nicht zu bekommen sei, etc.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es mittlerweile das ein oder andere BAG-Urteil zu diesem Gesetz gibt, aber wenn Du mal nach Urteilen zu Stundenreduzierungen nach TzBfG suchst, kommt da meistens das Gleiche bei raus - dem AG wird es verdammt schwer gemacht, abzulehnen.

Liebe Grüße
Guido