Ich bin seit Mitte April '02 Leiharbeiterin einer kleinen, sympathischen Zeitarbeitsfirma. Am 1. September beginne ich mit meiner Ausbildung in dem Betrieb in welchem ich gerade (seit Oktober’02) eingesetzt bin. Es ist eigentlich so geplant, daß ich bis zum 31. August 03 über diese ZA-Firma in „meinem“ Betrieb eigesetzt bleibe und dann direkt im Anschluss daran mit meiner Ausbildung beginne.
Diesen Monat habe ich das erste mal mein Gehalt 5 Tage später bekommen als sonst und das ist ja meistens schon ein erstes Alarmzeichen, oder? Der Personalchef in meinem Einsatz-Betrieb hat mir zudem heute erzählt, daß aufgrund der schlechten Wirtschaftslage nur noch die Geschäftsführerin selbst dort arbeitet und sie die anderen 4 Mitarbeiter bereits entlassen mußte.
Was passiert denn, wenn meine ZA-Firma Ende nächsten Monats auf einmal sagt, daß sie zahlungsunfähig ist? Habe ich da irgendwelche Rechte um mein Geld was mir zu steht überhaupt noch zu bekommen?
Hi,
für den Fall der Fälle würdest Du vom Arbeitsamt Konkursausfallgeld bekommen, 3 Monate lang. Falls also nun gar kein Geld mehr kommt, für Mai-Juli. Der August wäre vermutlich notfalls zu verschmerzen, da hast Du aber wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Gruß,
Micha
Ich bin seit Mitte April '02 Leiharbeiterin einer kleinen,
sympathischen Zeitarbeitsfirma. Am 1. September beginne ich
mit meiner Ausbildung in dem Betrieb in welchem ich gerade
(seit Oktober’02) eingesetzt bin…
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hat mir zudem heute erzählt, daß aufgrund der schlechten
Wirtschaftslage nur noch die Geschäftsführerin selbst dort
arbeitet und sie die anderen 4 Mitarbeiter bereits entlassen
mußte.
Was passiert denn, wenn meine ZA-Firma Ende nächsten Monats
auf einmal sagt, daß sie zahlungsunfähig ist? Habe ich da
irgendwelche Rechte um mein Geld was mir zu steht überhaupt
noch zu bekommen?
Hallo Nicki,
Jaku hat da vollkommen Recht. Konkursausfallgeld berechnet sich in derselben Höhe wie auch Arbeitslosengeld, ich meine 60% vom letzten durchschnittl. Nettoeinkommen.
Du hast ausserdem die Möglichkeit, dich bereits bei drohendem Konkurs beim Arbeitsamt zu melden, um - ggf. - Konkursausfallgeld zu beantragen. Dann brauchst Du auf die Leistung vom AA nicht so lange zu warten.
Wenn die Sache jetzt so aussieht, ist’s evtl. für Dich wichtig, dass Du Deine Chefin ansprichst, Dir (jetzt) ein Zwischenzeugnis zu schreiben, so ganz routinemässig. (Dies zumal bei Eröffnung eines KK-Verfahrens die Chefin nichts mehr zu sagen hat, nur noch der KK-Verwalter, der Dich nicht kennt.) Es ist mehr als schwierig, solche Arbeitspapiere im Nachhinein zu bekommen.
Aber: Hast Du Dich schon x mit Deinem künftigen Arbeitgeber - aber bitte gaaanz vorsichtig - darüber unterhalten, ob er Dich auch ohne ZA-Firma bis zum Beginn der Ausbildung beschäftigen würde???
Das wäre doch der erste Schritt, oder?
Weitere Fragen? Dann bitte Mail über meinen Nick.
Grüsse,
DannyFox64