Abmahnung und Gegendarstellung

Liebe Experten,
kann man in einer Gegendarstellung, die als Reaktion auf die erste Abmahnung zu verfassen ist, die Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte fordern? Oder geht dies nur im Rahmen einer Klage, d.h. Einschaltung eines Rechtsanwaltes?
Wie könnte man eine solche Aufforderung juristisch korrekt formulieren?
Vielen Dank für jegliche Antworten!

Hallo.

kann man in einer Gegendarstellung, die als Reaktion auf die
erste Abmahnung zu verfassen ist, die Herausnahme der
Abmahnung aus der Personalakte fordern?

Wie mein Kollege immer sagt : Alles geht, nur der Frosch hüpft. Es ist aber für mich äußerst zweifelhaft, ob dadurch, dass Du einmal schriftlich „Buh“ rufst, euer Personaler sich zur Rücknahme bewegen lässt.

Oder geht dies nur im Rahmen einer Klage, d.h. Einschaltung
eines Rechtsanwaltes?

Du kannst vor dem Arbeitsgericht auch ohne RA darauf klagen, dass die Abmahnung aus der Akte entfernt wird. Hilfestellung bei der Formulierung der Klage geben die Arbeitsgerichte („schriftlich oder zur Niederschrift“).

Wie könnte man eine solche Aufforderung juristisch korrekt
formulieren?

Ach du je. Musst Du, wenn Du Dich selbst vertrittst, eigentlich nicht tun. Siehe oben.

Grundiziell : Auf eine aus Deiner Sicht ungerechtfertigte Abmahnung immer mit einer Gegendarstellung reagieren. Diese muss der Personalakte, sprich der Abmahnung, hinzugefügt werden. Wenn sich der AG weigert, musst Du darauf nicht klagen, sondern ein Beschlussverfahren anleiern. Das ist etwas weniger kompliziert.

Für spezifischere Ratschläge bräuchte ich schon ein paar nähere Angaben zum Tatbestand und dazu, wie die Abmahnung formuliert ist (viele Abmahnungen sind schon wegen Formfehlern gekippt). Ansonsten empfiehlt es sich, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Hattu Rechtsschutz? -> kein Problem. Bittu Gewerkschaft? -> noch weniger Problem. Beides nicht -> muttu entscheiden …

Gruß kw

… Hiermit fordere ich Sie auf, die Abmahnung aus meiner Personalakte zu entfernen - hilfweise diese Gegendarstellung zur Abmahnung in meine Personalakte zu nehmen.

Hallo.

kann man in einer Gegendarstellung, die als Reaktion auf die
erste Abmahnung zu verfassen ist, die Herausnahme der
Abmahnung aus der Personalakte fordern? Oder geht dies nur im
Rahmen einer Klage, d.h. Einschaltung eines Rechtsanwaltes?
Wie könnte man eine solche Aufforderung juristisch korrekt
formulieren?

Aus der Akte entfernen lassen, geht nur über eine Klage. Allerdings ist dies fast immer die schlechteste Reaktion! In 99,9 % reicht die Gegendarstellung vollkommen aus. Kommt atürlich ein wenig darauf an, was konkret abgemahnt wurde.

Gruß,
LeoLo