ich habe einmal gehört, daß es für den arbeitnehmer bzw. für den arbeitgeber sinnvoller ist, einen arbeitsvertrag entweder in form einer vertragsergänzung oder in form eines neuen vertrages zu ändern.
wißt ihr, was da für wen und warum am vorteihaftesten ist?
Wenn der neue AV sich lediglich vom dem Alten in dem unterscheidet, was auch in der Vertragsergänzung gestanden hätte, ist es gehopst wie gesprungen.
Wenn (zumeist) der AG allerdings ganz nebenbei, dem AN unauffällig eine geringfügig (für den AN nachteiligere) anderslautende Klausel untejubeln will, könnte er geneigt sein, dies über einen neuen AV versuchen. Ich behaupte mal, nicht jeder AN liest sich gleich wieder alles haarklein durch und vergleicht alle §§… Also als AN sollte man bei Vorlage eines neuen (angeblich sonst identischen) neuen AV diesen auf jeden Fall mit nach Hause nehmen und in Ruhe mit dem alten vergleichen, bevor man unterschreibt!
Gruß,
LeoLo
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Hallo Yvi,
erst einmal vorab: ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, kan
n nur aus der Praxis reden: Es wird eigentlich überwiegend den Arbeitgebern empfohlen, einen neuen AV abzuschließen (so kenne ich es). Abgesehen von den Gründen, die schon in der anderen Antwort stehen, würde ich als Arbeitnehmer mich ganz genau erkundigen, ob das Datum des Vertragsabschlusses (wäre bei einem neuen AV ja viel „jünger“) irgendwelche Auswirkungen haben kann (z.B. bei einem eventuellen Sozialplan oder sonst wo), oder ob immer auch der erste Vertrag hinzugenommen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass dort der „Haken“ bei der Sache ist.