Hallo,
was bedeutet:
„Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.“
Wie sind diese definiert?
Gruss Andreas
Hallo,
was bedeutet:
„Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.“
Wie sind diese definiert?
Gruss Andreas
Hallo Andreas,
auf welches Recht bezieht sich das denn (Arbeitsrecht, Mietrecht o. ä.)???
Viele Grüße
Jana
Hallo Jana,
ups hatte ich vergessen: auf das Arbeitsrecht!!
danke - Gruss Andreas
Äh… *umschau* Wir sind im Brett Jobs…
(oT)
.
das gesetzt sieht in § 622 Abs. 1 AGB eine küfri von 4 wochen zum 15. oder zum ende eines kalendermonats vor (gesetzliche küfri)
bei einer außerordentliche kündigung muß keine küfri eingehalten werden (fristlose kü). es müssen hierfür aber wichtige gründe vorliegen, z.b. alkoholismus des arbeitnehmers…
außerdem müssen dabei gewisse regeln eingehalten werden…
genügt dir das als info?
gruß yvi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ergänzt um BGB §622, Absatz 3 (nur Zitat)
–> „Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“
Hallo,
was bedeutet:
„Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Unberührt
bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.“Wie sind diese definiert?
Hallo Andreas.
§ 622.
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
Gruß,
LeoLo
Danke euch allen …
… nun weiss ich Bescheid!
Liebe Grüsse
Andreas
Hi Tessa,
naja, hätte ja auch darum gehen können, wenn man „im Job“ Probleme mit irgendwelchen Arbeitsabläufen hat, oder?
Jana