Minijob

Eine ältere Mitarbeiterin, ich glaube so um die 60 oder drüber, und schon lange in der firma, ich denke jedenfalls über 3 jahre, bekommt nach der alten regelung 325 € für ihren minijob.

FRAGE: da ja jetzt 400 € als minijob gelten - muß der arbeitgeber auf 400 € erhöhen oder bleibt alles wie es ist?
da die dame sehr sehr wenig geld hat ist die beantwortung der frage schon sehr von bedeutung.
t.

Hallihallo

Sowohl die alte als auch neue Regelung bezieht sich nicht auf das Einkommen, welches gezahlt werden muß, sondern auf das Einkommen welches maximal wenig besteuert ist. (Deshalb auch für den Arbeitgeber interessant) D.h. in deinem Fall. Wenn die Dame z.B. 10 Euro die Stunde erhält (10 ist hoch aber einfacher zu rechnen :smile: so konnte Sie bisher rd 32 Std. im Monat arbeiten gehen, ohne dass dieser Betrag dann voll versteuert wurde. Nu kann Sie rd 40 Stunden im Monat arbeiten ohne dass Sie voll versteuert wird. Aber ein Anspruch auf eine Lohnerhöhung ist es nicht. Wenn Sie mehr verdienen möchte, wird Sie auch mehr arbeiten (nach Stunden gesehen) müssen. Hat Sie eine Pauschalbezahlung (Beispiel: Putzfrau kommt 10 Mal im Monat, bekommmt pauschal 325 Euro) hat Sie auch keinen Anspruch auf diese Lohnerhöhung.

Gruß marco

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Danke Marco ! Ist angekommen. owt

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