Wieviel dar ein Student denn arbeiten ohne das irgendjemand kommt (Krankenkasse, Studentenwerk oder Finanzamt ???)
und sagt: „Nein das ist zuviel, ab 20 h/pro Woche kann man nicht mehr studieren… jetzt gibts Krach ?“.
Ist das irgendwo per Gesetz festgeschrieben oder gibts da unter der Hand so Richtwerte.
Was hab Ihr so Erfahrungen ? An wenn kann man sich wenden?
also ich habe als Student so ziemlich viele unsinnige Bestimmungen kennengelernt.
Du mußt Dich nach mehreren Seiten absichern, weil alle ihre eigenen Bestimmungen haben, mit denen die Dich als Student quälen möchten. Anstatt das die mal froh sind das ein Student weniger Befög bezieht und seine Ausbildung selber finanzieren möchte…
Die Krankenkasse möchte, daß Dein Studium im Vordergrund steht und somit den größten Teil Deiner Zeit in Anspruch nimmt. Das heißt im Klartext : Der Job darf während der Vorlesungszeit 20h/Woche nicht übersteigen. In der Vorlesungsfreien Zeit (und ich glaube auch am Wochenende) darfst Du arbeiten soviel Du möchtest. Hälst Du Dich nicht dran, mußt Du eine studentische KV abschließen (ca. 100 DM im Monat). Genaueres kann Dir jede K.K. erzählen.
Das Finanzamt erlaubt Dir pro Jahr 12.000 + 2.000 DM (Werbungskostenpauschale) + 900 DM (Ausbildungskostenpauschale, also 14.900 DM Steuerfrei zu verdienen. Ab dieser Grenze (pro Jahr gesehen) fallen Steuern an. Und übrigens, wenn Du als STudent Steuern zahlst und noch bei Deinen Eltern wohnst, wird das Kindergeld gestrichen.
Genaueres gibts aber beim Finanzamt, bzw. Arbeitsamt/Familienabteilung (die die das Kindergeld überweisen)
Wenn Du arbeitest und Bafög beziehst wird das erst recht kompliziert. Da muß Du das Bafög-Amt fragen, wie die Bestimmungen liegen.
Ich hoffe ich konnte die Verwirrung vergrößern und Dir trotzdem ein wenig weiterhelfen. )
Gibt es heute keinen Asta mehr, der Dir über DAS Thema Auskunft gibt?
Also Du kannst bis 15.000,-DM im Jahr verdienen ohne Steuern zu zahlen.
Verdienst Du sie gleichmäßig über 12 Monate, bezahlst Du gleich keine.
Verdienst Du sie in den Semesterferien, zieht der Arbeitgeber Dir Steuern ab, die Du im nächsten Jahr mit der Einkommensteuererklärung wiederbekommst.
Die anderen Abgaben Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung hängen auch von der Summe ab. Da bin ich überfragt.
Gruß Werner
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Es werden auf jeden Fall auch bei Studenten (bis 20 Std./Woche und in den Semesterferien) Beiträge zur Rentenversicherung berechnet (z. Zt. 19,3%, davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte). Diese Regelung gilt seit April 1997.
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