Sachverhalt: meine Probezeit endet mit dem 10. Mai. Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen. Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Diese Woche entscheidet sich, ob ich die Zusagen für eine andere, besserer Stelle in einer anderen Firma bekomme. Heisst das, dass ich bis Ende der Woche mit 2-wöchiger Frist kündigen kann (also zum Mai die Firma verlassen kann) oder hätte ich das 2 Wochen vor Ende der Probezeit tun müssen?
Auch möchte ich wissen, was man unter gesetzlicher Kündigungsfrist versteht.
Meines Wissens muß die Kündigung spätestens am 09.05. ausgesprochen werden, da die Probezeit am 10.05. bereits beendet ist.
Oder hat sich hier in der Gesetzgebung etwas geändert?
Gruß …Melanie…
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Meines Wissens muß die Kündigung spätestens am 09.05.
ausgesprochen werden, da die Probezeit am 10.05. bereits
beendet ist.
Oder hat sich hier in der Gesetzgebung etwas geändert?
Gruß …Melanie…
Hallo.
Nein, das ist noch korrekt. Da Corrie aber schrieb „Probezeit endet mit dem 10. Mai“ muß man m.E. - wie E.Krull das auch gemacht hat - davon ausgehen, daß der 10.05. der letzte Tag der Probezeit ist. Sollte Corrie sich unglücklich ausgedrückt haben, hättest Du natürlich Recht.