hi eve,
erst mal vielen dank - nur steht dort leider nicht, ob man für
diese hinzuverdienste eine lohnsteuerkarte o.ä. benötigt oder
ob man einfach nur eine quittung schreiben darf, die der
betreffende „arbeitgeber“ dann aber auch dem finanzamt
einreichen kann, ohne dass der „arbeitnehmer“
rechtliche/steuerliche probleme befürchten muss.
Bis 400 Euro / Monat braucht man keine Lohnsteuerkarte. Es kann vom Arbeitgeber pauschal sozialversichert und versteuert werden.
Regelmäßig anfallende - gewerbliche - Gärtnerarbeiten auf selbständiger Basis statt Lohnsteuerkarte könnten natürlich ganz schnell das Problem des Gewerbescheins und der Handwerkskammer auf den Plan rufen.
Den Hinzuverdienst auch auf Rechnung muss der Rentner doch bei seiner Steuererklärung angeben. Macht er es nicht, der andere aber beim selben Finanzamt als Gebäudekosten steuerlich geltend, kommt doch das Finanzamt schnell ins Grübeln.