Dienstleistung zwischen Ehegatten - anerkannt?

Hallo,

habe eine etwas knifflige Frage:
Meine Frau betreibt ein kleines Gewerbe im Elektrobereich (Dienstleistung) als Nebenbeschäftigung. Ich bin Elektroingenieur, gehöre also zu der Gruppe der Freiberufler. Bin hauptberuflich angestellt und könnte nebenher freiberuflich für meine Frau einige elektronische Dienstleistungen erbringen. Aber nicht als Angestellter, sondern als Freiberufler gegen Rechnung!
Wenn ich also eine Dienstleistung erbringe und ihr dafür eine Rechnung schreibe, wird das in der Gewinn- und Verlustrechnung ihres Gewerbes als Ausgabe vom Finanzamt anerkannt?

Welche Vorteile könnte diese Konstellation steuerlich (oder sonstwie) haben (denn ich darf doch z.B. bis 800 DM als Nebenerwerb steuerfrei verdienen, oder?)?

MfG
Werner

prinzipiell gibt es keine Probleme, dem Ehegatten Rechnungen zu schreiben, wenn beide ein eigenständiges Gewerbe haben. Doch in Deinem Fall sind doch einige Besonderheiten dabei (nebenberuflich), die Rücksprache beim Steuerberater erfordern. Da kann was ins Auge gehen.

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prinzipiell gibt es keine Probleme, dem
Ehegatten Rechnungen zu schreiben, wenn
beide ein eigenständiges Gewerbe haben.
Doch in Deinem Fall sind doch einige
Besonderheiten dabei (nebenberuflich),
die Rücksprache beim Steuerberater
erfordern. Da kann was ins Auge gehen.

Was kann denn da anders sein als wenn es hauptberuflich wäre? Die Anerkennung ob die Rechnung anerkannt wird, hat doch damit wohl überhaupt nichts zu tun, oder?

Aber: was sollte bei dieser freiberuflichen Nebentätigkeit ins Auge gehen können? Was gibt es dabei zu beachten?

MfG
Werner

das problem ist hier, daß vermutlich die Kohle im Rahmen einer gemeinsamen EK-Steuererklärung zusammenkommen. Dann ist das Finanzamt immer äußerst mißtrauisch bei diesem Thema (illegeale Gewinnverlagerung wird unterstellt). Bei präzis getrennten Firmen, die getrennt abgerechnet werden, (Ehefrau ist Boutique-Ladeninhaber, Ehemann Handwerksmeister)hat das Finanzamt wenig zu meckern; bei der von dir dargestellten Variante muß ein Steuerberater ran; es geht auch um die Haftung und auch, daß hier keine präzise Antwort gegeben werden darf (Verbot der Rechts- und Steuerberatung in einem solchen Forum!)

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