Urlaubsanspruch nach Kündigung

Hallo, angenommen ich würde meinen Job zum 15.September fristgerecht selber kündigen - würde mir nur der Urlaub zustehen den ich anteilig bis September erwirkt habe oder hätte ich Anspruch auf die vollen 30 Tage weil ich mehr als das halbe Jahr gearbeitet habe?? habe mal gehört dass es so geregelt wäre!

Hallo.

Du hast (wenn die Wartezeit erfüllt ist) mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen (= 4 Wochen). Alle Tage darüber können vertraglich (AV, TV) anders geregelt sein. Ist gar nichts für diesen fall vertraglich vereinbart, besteht Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Ist vertraglich etwas vereinbart, so gilt dies, solange die 4 Wochen dabei nicht unterschritten werden.

Gruß,
LeoLo

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Danke erstmal,

aber was verstehst du unter " wenn die Wartezeit erfüllt ist"?

Moin

Nach Bundesurlaubsgesetz hast du erst den vollen Urlaubsanspruch wenn
du 6 Monate in dem Arbeitsverhaeltnis beschaeftigt warst.
Das ist die Wartezeit.

MfG

Merias