Hallo,
an welche Kündigungsfrist muss ich mich als Angestellter nach
BAT halten (Beschäftigungsdauer 7 Monate, Probezeit beendet).
-- Soweit es sich nicht um ein befristetes Av handelt:
BAT § 53 Ordentliche Kündigung
(1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses und für Angestellte unter 18 Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Mo-natsschluß.
(2) Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (§ 19)
bis zu einem Jahr 1 Monat zum Monatsschluß,
Habe ich Anspruch auf anteilige Auszahlung des nicht
genommenen Urlaubs?
-- Ja, wenn eine Urlabusnahme unmöglich ist.
Wie sieht es mit Urlaubs- und
Weihnachtsgeld aus?
-- Anspruch, Anspruchshöhe und evtl Rückzahlungsverpflichtung kommen bei beidem drauf an, wann man kündigt und zu welchem Termin. Warum schaust Du nicht einfach mal in den TV rein? Da er Anwendung findet, wird der AG ihn Dir auch vorlegen können müssen.
Was muss ich noch beachten?
-- Wie meinen? Konkrete Fragen, kann man beantworten. Diese ist nicht konkret.
Gruß,
LeoLo