Kündigung

Von: , Frage gestellt am So, 1. Jun 2003

Hallo,

an welche Kündigungsfrist muss ich mich als Angestellter nach BAT halten (Beschäftigungsdauer 7 Monate, Probezeit beendet).

Habe ich Anspruch auf anteilige Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs? Wie sieht es mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus? Was muss ich noch beachten?

danke!


2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kündigung

    Hallo, Hallo,

    an welche Kündigungsfrist muss ich mich als Angestellter nach
    BAT halten (Beschäftigungsdauer 7 Monate, Probezeit beendet).
    Hast du keinen Vertrag unterschrieben ? Da werden solche
    Fristen vereinbart, oder nicht ??
    Habe ich Anspruch auf anteilige Auszahlung des nicht
    genommenen Urlaubs?
    Du hast Anspruch auf den anteiligen Urlaub ... auf Geld
    aber nur falls du ihn nicht wahrnehmen kannst (z.B. Krankheit) Wie sieht es mit Urlaubs- und
    Weihnachtsgeld aus?
    Warum ???????? Was muss ich noch beachten?
    Du solltest beachten, das du anschließend einen neuen Job hast.
    Wenn du selbst kündigst, ist es mau mit dem Arbeitslosengeld.
    danke!
    Gruss
    Olli

  2. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kündigung

    Hallo,

    an welche Kündigungsfrist muss ich mich als Angestellter nach
    BAT halten (Beschäftigungsdauer 7 Monate, Probezeit beendet).
    -- Soweit es sich nicht um ein befristetes Av handelt:
    BAT § 53 Ordentliche Kündigung
    (1) Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses und für Angestellte unter 18 Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Mo-natsschluß.
    (2) Im übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (§ 19)
    bis zu einem Jahr 1 Monat zum Monatsschluß, Habe ich Anspruch auf anteilige Auszahlung des nicht
    genommenen Urlaubs?
    -- Ja, wenn eine Urlabusnahme unmöglich ist. Wie sieht es mit Urlaubs- und
    Weihnachtsgeld aus?
    -- Anspruch, Anspruchshöhe und evtl Rückzahlungsverpflichtung kommen bei beidem drauf an, wann man kündigt und zu welchem Termin. Warum schaust Du nicht einfach mal in den TV rein? Da er Anwendung findet, wird der AG ihn Dir auch vorlegen können müssen. Was muss ich noch beachten?
    -- Wie meinen? Konkrete Fragen, kann man beantworten. Diese ist nicht konkret.

    Gruß,
    LeoLo

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