Hallo.
Hallo, ich bin seit September '02 Landesangestellter. Ich habe
einen Befristeten Arbeitsvertrag bis Dezember '03. Diesen
möchte ich aber vorzeitig verlassen. Mir ist es wichtig die
Kündigungsfrist genau ein zu halten aber dennoch möglichst
spät zu kündigen. Wieviel früher ist das nun?
– SR 2y BAT Nr. 7 Zu Abschnitt XII – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
An Stelle der §§ 53, 55, 56 und 60 gelten die nachstehenden Vorschriften:
(1) Das Arbeitsverhältnis des Zeitangestellten endet mit Ablauf der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist.
(2) Das Arbeitsverhältnis des Angestellten für eine Aufgabe von begrenzter Dauer und des Aushilfsangestellten endet durch Eintritt des im Arbeitsvertrag bezeich-neten Ereignisses oder mit Ablauf der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist.
(3) Ein Arbeitsverhältnis, das mit Eintritt des im Arbeitsvertrag bestimmten Ereignis-ses oder mit Ablauf einer längeren Frist als einem Jahr enden soll, kann auch vor-her gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Monat der jetzigen Beschäftigung eine Woche.
Hat die Beschäftigung im jetzigen Arbeitsverhältnis länger als einen Monat ge-dauert, so beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereih-ten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als 1 Monat 2 Wochen,
von insgesamt mehr als 6 Monaten 4 Wochen,
von insgesamt mehr als 1 Jahr 6 Wochen
zum Schluß eines Kalendermonats,
(…)
Wenn jemand weiß
wie in diesem Zusammenhang mein Urlaubsanspruch aussieht würde
mich das natürlich auch sehr interessieren.
– Der Resturlaub aus dem Vorjahr, zzgl. 1/12 des Jahresanspruchs pro vollen Monat der Beschäftigung in diesem Jahr.
Gruß,
LeoLo