Kündigungsfrist und Urlaubsanspruch BAT

Hallo, ich bin seit September '02 Landesangestellter. Ich habe einen Befristeten Arbeitsvertrag bis Dezember '03. Diesen möchte ich aber vorzeitig verlassen. Mir ist es wichtig die Kündigungsfrist genau ein zu halten aber dennoch möglichst spät zu kündigen. Wieviel früher ist das nun? Wenn jemand weiß wie in diesem Zusammenhang mein Urlaubsanspruch aussieht würde mich das natürlich auch sehr interessieren. Und gibt es im Internet auch irgendwo eine Quelle wo man das nachlesen kann?

„Schönen Gruß und auf Wiedersehn“ ;o)

Richy

Hallo.

Hallo, ich bin seit September '02 Landesangestellter. Ich habe
einen Befristeten Arbeitsvertrag bis Dezember '03. Diesen
möchte ich aber vorzeitig verlassen. Mir ist es wichtig die
Kündigungsfrist genau ein zu halten aber dennoch möglichst
spät zu kündigen. Wieviel früher ist das nun?

– SR 2y BAT Nr. 7 Zu Abschnitt XII – Beendigung des Arbeitsverhältnisses

An Stelle der §§ 53, 55, 56 und 60 gelten die nachstehenden Vorschriften:

(1) Das Arbeitsverhältnis des Zeitangestellten endet mit Ablauf der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist.

(2) Das Arbeitsverhältnis des Angestellten für eine Aufgabe von begrenzter Dauer und des Aushilfsangestellten endet durch Eintritt des im Arbeitsvertrag bezeich-neten Ereignisses oder mit Ablauf der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist.

(3) Ein Arbeitsverhältnis, das mit Eintritt des im Arbeitsvertrag bestimmten Ereignis-ses oder mit Ablauf einer längeren Frist als einem Jahr enden soll, kann auch vor-her gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Monat der jetzigen Beschäftigung eine Woche.

Hat die Beschäftigung im jetzigen Arbeitsverhältnis länger als einen Monat ge-dauert, so beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereih-ten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber

von insgesamt mehr als 1 Monat 2 Wochen,
von insgesamt mehr als 6 Monaten 4 Wochen,
von insgesamt mehr als 1 Jahr 6 Wochen

zum Schluß eines Kalendermonats,
(…)

Wenn jemand weiß
wie in diesem Zusammenhang mein Urlaubsanspruch aussieht würde
mich das natürlich auch sehr interessieren.

– Der Resturlaub aus dem Vorjahr, zzgl. 1/12 des Jahresanspruchs pro vollen Monat der Beschäftigung in diesem Jahr.

Gruß,
LeoLo

Vielen Lieben Dank LeoLo,

wenn ich dich mit:

Hat die Beschäftigung im jetzigen Arbeitsverhältnis länger als
einen Monat gedauert, so beträgt die Kündigungsfrist in einem
oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei
demselben Arbeitgeber

von insgesamt mehr als 1 Monat 2 Wochen,
von insgesamt mehr als 6 Monaten 4 Wochen,
von insgesamt mehr als 1 Jahr 6 Wochen

zum Schluß eines Kalendermonats,(…)

richtig verstanden habe. Dann würde das für mich ja konkret bedeuten, dass ich genau auf der Kippe zwischen 4 und 6 Wochen stehe. Da ich ja Anfang September angefangen habe würden 4 Wochen ja noch genau ausreichen wenn ich Ende August bzw. Anfang September aufhören will. Wäre ja genau ein Jahr und nicht mehr als eins. Und wenn ich bis Ende September arbeiten will muß ich 6 Wochen vorher bescheit sagen, richtig? Ich frage so speziell nach weil ich wirklich noch nicht genau weiß ob ich im September noch arbeiten kann/soll. Ich möchte im September nämlich mit meinem Studium beginnen. Da es aber erst in der zweiten Monatshälfte beginnt könnte ich bis dahin ja noch arbeiten gehen und danach meinen Urlaubsanspruch geltend machen und beginnen zu studieren. Möglichst spät kündigen möchte ich um bei der Arbeit noch an einen Lehrgang teil nehmen zu können der genau zwischen der 4 und 6 Wochen Kündigungsfrist liegt. Ich denke man würde mich vom Lehrgang wieder abmelden wenn ich eine Woche vorher kündigen würde.

Nochmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie hat mir sehr geholfen. Wenn man mir jetzt noch bestätigt das meine Folgerungen daraus richtig angestellt sind ist mir komplett geholfen. ;o)

Gruß Richy

Hallo.

Hat die Beschäftigung im jetzigen Arbeitsverhältnis länger als
einen Monat gedauert, so beträgt die Kündigungsfrist in einem
oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei
demselben Arbeitgeber

von insgesamt mehr als 1 Monat 2 Wochen,
von insgesamt mehr als 6 Monaten 4 Wochen,
von insgesamt mehr als 1 Jahr 6 Wochen

zum Schluß eines Kalendermonats,(…)

Da ich ja Anfang September angefangen habe würden 4
Wochen ja noch genau ausreichen wenn ich Ende August bzw.
Anfang September aufhören will. Wäre ja genau ein Jahr und
nicht mehr als eins.

– Korrekt.

Und wenn ich bis Ende September arbeiten
will muß ich 6 Wochen vorher bescheit sagen, richtig?

– Der Zeitpunkt des Zugangs der Kü ist für die einzuhaltende Küfrist entscheidend. Wenn Du Ende September aufhören willst, kannst Du auf jeden Fall noch im August kündigen (spätestens am Letzten des Monats), immer aber noch mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Geht die Kü erst ab dem 01. September zu, gilt die 6 - Wochen - Frist, und Du kommst vor Ende Oktober nicht raus.

Gruß,
LeoLo