hallo zusammen,
folgende frage–>
ist sonderurlaub gesetzlich geregelt oder ist das je nach unternehmen unterschiedlich?
bei meinem „alten“ arbeitgeber gab es z.b. für umzug einen tag sonderurlaub. bei meinem „neuen“ ist dies nicht der fall…
vielen dank für eure antworten
viele grüße
rasta
Sonderurlaub
Hallöchen,
ist sonderurlaub gesetzlich geregelt oder ist das je nach
unternehmen unterschiedlich?
im öffentlichen Dienst und bei den Breamten wird der Sonderurlaub in der Tat gesetzlich geregelt. Bei allen anderen gilt das, was in Tarifverträgen bzw. Betriebsordnungen vereinbart bzw. festgelegt wurde.
Gruß
Christian
Hallo.
ist sonderurlaub gesetzlich geregelt
– Nein.
oder ist das je nach
unternehmen unterschiedlich?
– Zumeist ergibt sich der Anspruch aus den vertraglichen Grundlagen (AV, TV, BetrV)
bei meinem „alten“ arbeitgeber gab es z.b. für umzug einen tag
sonderurlaub. bei meinem „neuen“ ist dies nicht der fall…
– Je nach Vorkommnis kann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz Arbeitsverhinderung bestehen. Das ist dann ebenfalls abhängig von den vertraglichen Grundlagen, insbesondere der Frage, ob der §616 BGB ausgeschlossen oder eingegrenzt wurde. Bei einem Umzug wird, wenn es vertraglich nicht explizit zugesichert ist, in den seltensten Fällen ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung bestehen, da (fast) jeder Umzug auch außerhalb der Arbeitszeit durchführbar ist.
Gruß,
LeoLo
Klugsch+++
Hi!
im öffentlichen Dienst und bei den Breamten wird der
Sonderurlaub in der Tat gesetzlich geregelt. Bei allen anderen
gilt das, was in Tarifverträgen bzw. Betriebsordnungen
vereinbart bzw. festgelegt wurde.
Selbst im ÖD ist es nicht gesetzlich sondern nach Tarif (BAT) geregelt…
Bei Beamten kenne ich mich zu wenig aus - davor habe ich mich bislang erfolgreich drücken können 
Grüße
Guido