Hallo Daniel,
zweck der freistellung ist die klärung der angelegenheit
Meiner Meinung nach steckte in der Freistellung der Anfang von dem geplanten Ende deiner Laufbahn in dieser Firma. Du solltest aus dem Weg sein, damit der/die Neue rein kann.
ich soll mich verfügbar halten.
…für die Wahrnehmung einer Kündigung
sicher ist sie wichtiger für die firma,denn sie gehört ja zur
familie.
aber ich bin noch immer der meinung das auch
familienmitglieder sich an arbeitsverträge zu halten haben.
Wenn der Geldgeber auf die Einhaltung des A.Vertrages durch die Verwandte nicht besteht, dann kannst du als Kollege auch nichts machen. Es hört sich für mich so an, als ob mit zweierlei Maß gemessen wurde. Du hast deine Arbeit zu machen, sie nicht. Und es ist nicht deine Aufgabe und Angelegenheit darüber eine Meinung zu haben. Außer sie hat Schuld daran, dass die Ergebnisse deiner Arbeitsleistungen sehr zu wünschen übrig lassen. Dann ist es Zeit darauf hinzuweisen, dass du nur gut sein kannst, wenn sie im Team dir die notwendige Unterstützung gibt. Woran das liegt, darüber würde ich mich ausschweigen, oder nur wahrheitsgemäß antworten, wenn ich gefragt würde.
ich würde eine versetzung oder kündigung ja verstehen,wenn die
neue vorraussetzungen mitbringen würde oder wenn ich mir
etwas zu schulden hätte kommen lassen.ist aber beides nicht
der fall.
Genau da würde ich ansetzen. Wenn du deinen Vertrag eingehalten hast, bist deinen täglichen Verpflichtungen nachgekommen, und hast den täglichen Ablauf nicht gestört oder gefährdet, dann ist es schon interessant, mit welchen Kündigungsgründen da zu rechnen ist.
Ich kenne einen ähnlichen Fall aus dem Bekanntenkreis. Das zog allerdings Gerichtsprozesse nach sich. Aber der Arbeitnehmer hat gewonnen. Doch fragt man sich im nachhinein: zu welchem Preis. Kann man unter und vorallem nach diesen Bedingungen vernünftig arbeiten?
ich kenne sie persönlich und weiss das sie arbeitslos
war.das sieht mir ganz nach einem freundschaftsdienst auf
kosten anderer aus.ich wäre nicht der erste der wegen dieser
kollegin den hut nehmen darf.
solche Fälle sind nicht selten.
ein gespräch mit der firmenleitung wird es garantiert noch
geben.
ich habe nicht vor kampflos aufzugeben.
Das würde ich an deiner Stelle auch nicht. Schon allein, damit du aus der Geschichte mit einer sauberen Weste herauskommst.
Aber ich möchte dir raten, sparsam mit Schuldzuweisungen umzugehen. Ich denke, es reicht für dich, darauf hinzuweisen, dass du dir keiner Schuld bewußt bist, und dass du im Grunde genommen lediglich die Absicht hattest, die Zusammenarbeit mit der Kollegin zu verbessern. Wenn der Kollegin mehr Hausrecht eingeräumt ist als dir, dann verschlechterst du dir Chancen das Beste aus dem Arbeitsverhältnis zu machen - und sei es, dass du eine Abfindung bekommst - wenn du sie immer wieder anschwärzst.
viele Grüße
grilla