Ich bin Bibliothekarin und habe momentan eine befristete Arbeitsstelle (Feststelleninhaberin ist im Erziehungsurlaub), die bis 31.3.2004 befristet ist. Jetzt würde mich interessieren, ob es eine Vorschrift gibt, bis wann die Feststelleninhaberin mitteilen muss, ob sie ihre Stelle zu diesem Zeitpunkt wieder besetzen will oder ob sie noch länger Erziehungsurlaub haben möchte. Ich wüsste natürlich gerne so bald wie möglich Bescheid, ob ich mit einer Verlängerung rechnen kann, damit ich gegebenenfalls rechtzeitig mit der Stellensuche anfangen kann. Und falls es keine solche Vorschrift gibt, wäre auch das sinnvoll zu wissen, damit ich mich erkundigen kann, wie das hier gehandhabt wird.
Ich bin Bibliothekarin und habe momentan eine befristete
Arbeitsstelle (Feststelleninhaberin ist im Erziehungsurlaub),
die bis 31.3.2004 befristet ist. Jetzt würde mich
interessieren, ob es eine Vorschrift gibt, bis wann die
Feststelleninhaberin mitteilen muss, ob sie ihre Stelle zu
diesem Zeitpunkt wieder besetzen will oder ob sie noch länger
Erziehungsurlaub haben möchte. Ich wüsste natürlich gerne so
bald wie möglich Bescheid, ob ich mit einer Verlängerung
rechnen kann, damit ich gegebenenfalls rechtzeitig mit der
Stellensuche anfangen kann.
– Nein. Einen Zeitpunkt, bis zu dem der AG Dich informieren muß gibt es nicht. Er kann Dir theoretisch am letzten Tag der Befristung die Hand schütteln und alles Gute wünschen oder fragen, ob Du morgen wiederkommen willst. Wenn der AG und die AN sich einig sind, können sie auch am letzten Tag der Elternzeit einfach ein weiteres Jahr vereinbaren.
Und falls es keine solche
Vorschrift gibt, wäre auch das sinnvoll zu wissen, damit ich
mich erkundigen kann, wie das hier gehandhabt wird.
– Da bleibt nur, daß Du mal nachfragst. Spätestens einen Monat vor Ende der Befristung würde ich ein Zwischenzeugnis beantragen und Bewerbungen rausschicken. Vielleicht reagiert der AG ja auch darauf erst…