Gewissensfrage als Führungskraft

Hallo liebe Experten,

ich habe ein Gewissensproblem in meiner Tätigkeit als Abteilungsleiterin.

Eine Mitarbeiterin fiel 8 Wochen krankheitsbedingt aus. Sie hat mir privat erzählt, wie ihr „Unfall“ passiert ist, es war Fremdeinwirken eines Dritten. Dieser Dritte, praktisch der Täter, ist im selben Betrieb beschäftigt.

Nun weiß ich ja, dass ein Betrieb Schadenersatz an den Dritten geltend machen kann, weil wegen ihm eine Arbeitnehmerin lange ausfiel. Dazu muss der Betrieb aber wissen, dass es eben Fremdeinwirkung war.

Nun habe ich ein vertrauliches Gespräch mit der Personalchefin des Unternehmens geführt, ob die Mitarbeiterin verpflichtet ist, dies dem Unternehmen anzugeben. Die Personalchefin wusste dies nicht (problem ist einfach die Vertraulichkeit der Sache) - schickte mich zum Anwalt (im Unternehmen fest beschäftigt). Dieser teilte mir mit, dass die Mitarbeiterin verpflichtet ist, den Vorfall zu melden, ich als Führungskraft diese Verpflichtung allerdings wohl nicht habe. Nun gut, das wusste ich ja vorher nicht.

Er erklärte mir aber auch, dass er, nachdem er nun die Vorfall, wenn auch vertraulich, gehört hat, auch auf Verdacht hin dies melden könnte (also quasi, wie wenn es auf dem Flur als Gerücht an ihn herangetragen worden wäre).

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe meiner Mitarbeiterin mitgeteilt, dass sie verpflichtet ist, das zu melden und ihr auch gesagt, dass ich mich deswegen kundig gemacht habe, um selbst als Angestellte des Unternehmens keinen Fehler zu begehen.

Sie ist jetzt sauer auf mich, was ich auch verstehe. Mich lässt nun mein Gewissen nicht los - habe ich mich wirklich „freundschaftlich“ falsch verhalten oder war es korrekt von mir, mich vertraulich auch nach meinen Pflichten als Vorgesetzte zu erkundigen?

Schließlich konnte ich ja nicht wissen, dass die vertraulichen Gespräche nicht mehr als vertraulich zu behandeln sind, wenn es um ein solches Thema geht.

Zur Ergänzung: Die Mitarbeiter hat wohl jetzt auch mit der Personalchefin selbst zu der Sache mit der Fremdeinwirkung gesprochen, mehr weiß ich nicht.

Wie ist eure Meinung? Ist mein schlechtes Gewissen berechtigt?

Danke für Antworten
viele Grüße
Alexa

Erwägungssache
Hallo Alexa,

was dich plagt ist die Gewissenfrage als Kollegin nicht als Führungskraft. Im firmenidealen Sinne sollte dein persönliches Verhältnis zur Geschädigten eine untergeordnete Rolle spielen gegenüber deinem Verhältnis zur Firma, weil durch den Ausfall der Arbeitskraft ein meßbarer Schaden entstanden ist.
Letztlich ist es eine Erwägungssache, ob die Firma besser mit dem finanziellen Schaden oder mit dem schlechter gewordenen Vertrauensverhältnis im Team fertig wird oder ob es um Prinzipien geht - je nach dem wird die Angelegenheit abgewickelt.
An deiner Stelle würde ich mit dem Vorgesetzten über dein Gewissensproblem reden, wobei du auf das Arbeitsklima hinweisen solltest (dem ist es wahrscheinlich egal, ob du die Frau magst oder nicht), und ihn darum bitten, dass du über alles ausreichend informiert sein möchtest. Denn wenn schon sich die Kollegin verraten fühlt, möchtest du wenigstens durch deine Offenheit beweisen, dass du als Abteilungsleiterin nicht nur nach oben sondern auch nach unten Informationstransparenz zu bieten hast - Loyalität in beiden Richtungen, soweit es im Rahmen deiner Position möglich ist. Und dieser Rahmen ist ein anderer als im Privatleben.
*somalausderhohlenHandgeschrieben*

viele Grüße
grilla

Hi!

Wenn du dich absicherst ist es dein gutes Recht denn vorausgesetzt deine Infos stimmen hätte man dich vermutlich abmahnen können - zumal davon asuzugehen sit, daß die Kollegin es wohl kaum nur dir erzählt hat, s also früher oder später eh die ganze firma gewusst hätte!

Frag doch mal den Verursacher, ob er eine Haftplfichtversicherung hat (wenn nicht is er eh selbst schuld ;o)), dann könnte man das ja offiziell klären und seine Haftpflicht bezahlen lassen!

Gruß

Bernd