Urlaubsanspruch bei Kündigung
Von: , Frage gestellt am So, 13. Jul 2003
Hallo!
Ich habe vor zum 15. August zu kündigen. Ich arbeite seit Januar diesen Jahres in dem Betrieb und habe bis heute noch keinen schriftlichen Arbeitvertrag bekommen.Mündlich würde von 32 Tagen gesprochen. Nun meine Frage: wenn ich jetzt kündige und meine restlichen Urlaubstage nehmen will, ist der Chef dazu verpflichtet,mir diese zu gewähren? Ich befürchte nämlich, daß er lieber das Geld auszahlen möchte, was ich aber eigentlich nicht will. Und wie berechne ich denn dann nun meine restlichen Urlaubstage? Übrigens hatte ich im Juni einige Tage Urlaub, wobei der Chef noch nicht genau wüßte, ob er den einen Samstag nun als Urlaub oder mit meinen Stunden rechnen würde.
Cu, Brigitte
